unserwalter 5 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 Hallo, eine Nebenstrecke mit starker Steignung, die ich fast täglich mit dem PKW befahre wurde jetzt etwas eigenartig beschildert. Kurz vor der Steigung steht ein Kombination aus Verkehrszeichen 250, Zusatzzeichen "Bei Eis- und Schneelage" u. Zusatzzeichen "Anlieger frei". Kapier ich ehrlich gesagt nicht ganz. Zeichen 250 gilt nur wenn Schnee liegt oder die Fahrbahn vereist ist ? Aber Anlieger dürfen dann - trotz Eis oder Schnee - dort trotzdem fahren ? Was soll das ? Gruß Walter Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 Hallo, unserverwalter,Zeichen 250 gilt nur wenn Schnee liegt oder die Fahrbahn vereist ist ? Aber Anlieger dürfen dann - trotz Eis oder Schnee - dort trotzdem fahren ?zweimal ja. Möglicherweise wird in dieser Straße nicht oder nicht durchgehend geräumt und gestreut und den Anwohnern ist dies bewusst, während andere nicht damit rechnen. Vielleicht ist die Straße aber auch schon etwas marode, so dass man den Durchgangsverkehr reduzieren will, um bei Eis und Schnee nicht noch größere Löcher zu riskieren. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
unserwalter 5 Posted December 4, 2016 Author Report Share Posted December 4, 2016 Das Zusatzzeichen "Bei Eis- und Schneelage" ist bundesrechtlich nicht zugelassen. Hier in Hessen auch nicht landesrechtlich. Wann ist denn eine Eislage oder eine Schneelage ? Gruß Walter Quote Link to post Share on other sites
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