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Strafverfügung Aus Österreich, 44 Km/h Zu Schnell


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Hallo zusammen,

 

mich hat´s leider in Österreich auf einer Bundesstraße erwischt, in einer 70er Zone die ich schlichtweg nicht registriert hab, keine Ahnung ob das Schild zugeschneit war oder ich einfach zu doof es zu sehen.

 

Nun hab ich eine Strafverfügung über 240€ bekommen.

 

Geblitzt wurde ich von hinten, es gibt also kein Beweisfoto.. Nun die Frage, wie ist dass den mit der Rechtslage Österreicht/Deutschland..

In Deutschland könnte man sowas soweit treiben dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann und die Geschichte wird eingestellt.

Wird die österreichische "Halterhaftung" durch die deutschen Behörden überhaupt vollstreckt?

 

Ein Bekannter war der Meinung einfach wegwerfen und ignorieren.. Hätte bei ihm auch geklappt.

 

Bei einer "Organstrafverfügung" wegen abgelaufenem Parkschein hab ich das auch schonmal erfolgreich gemacht, aber da glaub ich ist der Verwaltungsaufwand einfach höher wie die Strafe..

 

Bei 240 öcken glaub ich könnte das ein wenig anders laufen.. Selbst wenn ich jetzt angebe ich habe das Auto an ein paar Spezel verliehen und die wissen nicht mehr wer gefahren ist.. Ist den Österreichern das wurscht und sie verlangen die Kohle trotzdem einfach vom Halter..? Wenn ja dürfen sie das..?

Und was würde passieren wenn ich mich einfach weigere zu zahlen und ich würde dann beispielsweise mit dem selben Kennzeichen nochmal in Österreich geblitzt und vlt. direkt angehalten, und die sehen in ihrem "System" (ich gehe davon aus in Österreich gibt´s auch eine art Zentralregister oder whatever) dass sie da noch eine kleine Rechnung offen haben..?

 

Tipps/Erfahrungen..?

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Die aktuell festgesetzten 240 können vollstreckt werden, deshalb ist ein Widerspruch nötig. Dann gibts nochmal Post mit einer Lenkererhebung, wird die verweigert wird damit gegen die Auskunftspflicht verletzt und die Strafe hierfür fällt höher aus. Vollstreckt werden kann diese aber nur vor Ort und die Strafverfügung wg. Geschwindigkeit ist auch erledigt.

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Hallo js85,

 

Von welcher Behörde (BH / Magistrat) hast die Strafverfügung erhalten?

 

Grundsätzlich könntest Du wie folgt vorgehen:

 

- Einspruch einlegen,

- nachdem Dein Fahrzeug mehreren FahrerInnen zur Verfügung steht, bittest Du um ein Foto, damit Du den Fahrzeuglenker der Behörde namhaft machen kannst.

- und dann warten, was passiert und Dich dann nochmals hier im Forum melden.

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hmm, glaube da ist mir das risiko zu groß in Österreich mal angehalten zu werden da ich fast jedes zweite Wochenende dort unterwegs bin. zumindestens gibt's keine Punkte; )..

 

Deine Entscheidung; ich würde es darauf ankommen lassen, zumal Du ja Dich der Behörde gegenüber (welche eigentlich?) kooperativ zeigst und brav und lieb und überhaupt bist......

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Bezirkshauptmannschaft Schwaz, war zwischen Achensee und Zillertal..

 

Naja, aber auch gemäß dem was man so im hier gut zusammengestellten "Behördenwegweiser" liest, gibt´s ja eigentlich nur 2 Möglichkeiten, a) es geht gut, oder b) es geht nicht gut, und dann bin ich auf jeden Fall teurer dran..

Da ich echt oft in Österreich bin isses mir dass dann die ganze Zeit im Knick sitzen zu haben eigentlich ned wert..

Bei dem was die Tagesskipässe heuer kosten ist das ja eigentlich auch nur 5 mal Touren gehen statt Liftpass kaufen dann hab ich´s wieder drinnen ;)..

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