Guest MartinXXL Posted April 7, 2012 Report Share Posted April 7, 2012 In einigen Bundesländer soll es schon db Messungen geben und entsprechende Anzeigen bei Überschreitung. Wie hoch sind evtl. Strafen? Welche Eintragungen in den Papieren sind am besten.N = NahfeldmessungP = polizeiliche MessungD = Messung an Phon oder nichts und unter Feld 22 die Bemerkung: zu U.3: Außengeräusch Stelle mir grade die Frage, weil einige im MZ Forum ihre Maschinen ohne Werte nicht mehr zugelassen bekommen. Jeder Prüfer anders einträgt und einige auf das Problem in RP hinweisen mit den Kontrollen wo Leute ohne Buchstaben viel Ärger hatten. Weil dann das P angenommen wird. Die ein N und D hatten oder den Satz unter Feld 22 keine Probleme hatten. Mit was hängt das zusemmen ... Quote Link to post Share on other sites
Koerner 0 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Die Messungen der Lautstärke wird doch beim Sportauspuff vor dem Verkauf gemesssen. Dafür erhält man ja auch die AbE´s, welche die technische Überürüfung des Produkts schrirtflich bestätigen. Ein erneutes Messen der Lautstärke ist ja somit nicht nötig - Was soll da die Polizei messen? Wenn ein Auspuff defekt ist, fällt er ja dann auch unter den Begriff Reparatur Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted April 10, 2012 Report Share Posted April 10, 2012 Keiner der was dazu weiß hier? Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 10, 2012 Report Share Posted April 10, 2012 Bei einem Verwandten haben sie vor Jahren nur das Standgeräusch eingetragen, rein Rechtlich wäre nicht mal dieser Wert nötig gewesen. Nicht umsonst sind die alten Harley-Rahmen schweinisch teuer, Vor allem wenn das Heck ganz legal ungefedert ist. Aber bei den eingetragenen 110dB sollte sich eine Messung erübrigen, viel Lauter bekommt man die Kiste eh nicht. Quote Link to post Share on other sites
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