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Lenkerauskunft/strafverfügung


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Hallo an alle,

 

Es gibt zwar ähnliche Themen, aber trotzdem habe ich leider keine genaue Antwort finden können

Ich bin Deutsche,lebe in Österreich und fahre einen deutschen Firmenwagen. Im Jänner rief mich die Firma an, sie hätten eine Lenkererhebung für meinen Wagen bekommen (gesucht wurde der Fahrer für ein Datum im November). Auch, wenn ich mich für den Tag (da schon ewig her) an nichts erinnern konnte, musste wohl ich die Fahrerin gewesen sein. Somit hat die Firma mich angegeben. Im Februar bekam ich nun selbst diese Lenkererhebung und sollte bestätigen, dass ich die Fahrerin gewesen sei. Ich habe mich angegeben, obwohl ich überhaupt nicht weiß, worum es überhaupt geht! In dem Brief stand nichts und ich kann mich auch an nichts erinnern

Die Auskunft über den Lenker habe ich der Behörde nun vor mittlerweile 2 Wochen erteilt - ich höre aber nichts mehr!

 

So, und nun zu meinen Fragen:

 

1.) wie lange dauert es, bis ich wieder was höre? mich macht das Ganze total nervös, weil ich eben echt nicht mehr weiß, was an dem Tag im November gewesen sein soll...

2.) was kann mich vorgeworfen werden? Ich habe gelesen, dass es eine Lenkererhebung nur ab deutlich erhöhter Geschwindigkeitsübertretung gibt, aber ich fahre eg nicht mehr wie 10km/h zu schnell

 

Ich hoffe auf baldige Antworten!

 

LG,

kleinCookie

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Hallo kleinCookie: Möglicherweise weißt Du bereits, dass eine Lenkererhebung dann ausgestellt wird, wenn eine vorangegangene Anonymverfügung nicht bezahlt wurde (hat Dein Arbeitgeber eine solche erhalten?) oder ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde.

 

Von welcher BH hast Du die Lenkererhebung erhalten?

 

Nachdem Du nicht weißt, was Dir von wem vorgeworfen wird (es könnte sich auch um eine Anzeige einer Privatperson handeln), wäre es gescheit, mit der Behörde / dem Bearbeiter Kontakt aufzunehmen, um zu eruieren, um welches Delikt es sich handelt, weil Du im Nachhinein nicht weißt, ob Du an diesem Tag / zu diesem Zeitpunkt tatsächlich selbst gefahren bist, weil der Firmenwagen fallweise auch von anderen Personen genutzt wird (hier ist etwas Phantasie gefragt).

 

Üblicherweise wird, zumindest andeutungsweise, Auskunft gegeben, um welches Delikt / welchen Strafrahmen es sich handelt. Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du oder ein Freund aus Übersee an diesem Tag / zu dieser Uhrzeit Dein Firmen-KFZ gelenkt hat.....

 

LG!

Eribär

 

P.S. Da fällt mir noch etwas ein: wie lange fährst Du schon mit einen dt. Kennzeichen in AT?

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.....Ich bin Deutsche,lebe in Österreich und fahre einen deutschen Firmenwagen. .......

 

Wenn Du in A wohnst, darfst Du mit einem deutschen Kennzeichen gar nicht dauernd in Österreich fahren. Das Fahrzeug muss in A angemeldet werden, sowie die NOVA und KFZ-Steuer entrichtet werden.

 

Hoffentlich ist nicht da was im Laufen, denn das wird dann extrem teuer !!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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.....Ich bin Deutsche,lebe in Österreich und fahre einen deutschen Firmenwagen. .......

 

Wenn Du in A wohnst, darfst Du mit einem deutschen Kennzeichen gar nicht dauernd in Österreich fahren. Das Fahrzeug muss in A angemeldet werden, sowie die NOVA und KFZ-Steuer entrichtet werden.

 

Hoffentlich ist nicht da was im Laufen, denn das wird dann extrem teuer !!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Ja, daran habe ich auch zunächst gedacht, daher meine Frage, wie lange mit dt. Kennzeichen in AT...... Wichtig wäre es jetzt, wie beschrieben, Auskunft zum Vorwurf zu erhalten, um dann eventl. mögliche Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

 

LG!

Eribär

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Servus,

 

Ich glaub eh nicht, daß es um die D-Zulassung geht. Da würde ja das Finanzamt ermitteln.

 

Nach die TE ebenfalls eine Lenkererhebung erhalten hat, wird wohl der Halter (Firma) KleinCookie nicht als Fahrerin angegeben haben, sondern als diejenige, die Auskunft geben kann. Damit hat sie den schwarzen Peter. Also angeben, man sei gefahren, oder nix sagen, bzw. "weiss nicht".

 

Was aber dann jedenfalls die Strafe wg. Nichterteilung nach sich zieht, welche ja bekanntlich nicht von schlechten Eltern ist.

 

Da wird´s wohl besser sein, die Fahrereigenschaft zuzugeben (in der Annahme, daß sie auch zur fraglichen Zeit das Fahrzeug gelenkt hat). Wo und welches Vergehen steht ja nicht drauf.....

 

Nachfragen auf der BH, um was es überhaupt geht, werden üblicherweise nicht beantwortet. Wenn einem die daraufhin zugestellte Strafverfügung - aus welchen Gründen auch immer - nicht passt, kann man eh Rechtsmittel ergreifen.

 

Detto, wenn man dann weiß, daß man gar nicht am angegebnen Ort war, es kann ja auch einen Nummerndrehen o.Ä. gegeben haben.

 

Ansonsten: Zahlen. Vielleicht wars eh nur eine Kleinigkeit....

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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