cyrano 28 Posted March 9, 2010 Report Share Posted March 9, 2010 Ist es richtig, dass das Bußgeld ab einem Blutalkoholwert von 1.1 Promille und mehr sich nach Tagessätzen berechnet ?Das kann bei entsprechendem Einkommen ja ganz erheblich ins Geld gehen. Wer weiss da mehr dazu ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 9, 2010 Report Share Posted March 9, 2010 Ab 1,1%o gibt es kein Bußgeld mehr. Hier liegt eine Straftat vor, entsprechend gibt es eine Geldstrafe. Und diese berechnet sich tatsächlich in Tagessätzen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
MSG 5 Posted March 9, 2010 Report Share Posted March 9, 2010 Das kann bei entsprechendem Einkommen ja ganz erheblich ins Geld gehen. Das ist ja auch Sinn der Tagessätze. Einem Hartz4-Empfänger tun 20€ Strafe mehr weh als einem Millionär. Um beide "gleich schmerzhaft" zu bestrafen wird halt die Anzahl der Tagessätzen als Bestrafung genommen - die sollten beiden gleich weh tun Quote Link to post Share on other sites
cyrano 28 Posted March 9, 2010 Author Report Share Posted March 9, 2010 Wie viele Tagessätze werden denn bei Promillestraftaten so im allg. fällig ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 9, 2010 Report Share Posted March 9, 2010 Bei einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt beim Ersttäter liegt die Strafe hier in der Regel im Bereich zwischen 30 und 60 Tagessätze. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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