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Exil-deutscher Mit Wohnsitz In Der Schweiz


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Hallo,

leider hat meine umfangreiche suche nichts zu dem Thema gefunden, da es wohl auch die Themen im Forum nur streift. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand von euch helfen ?

 

Ich bin vor kurzem in D umgezogen und habe den Landkreis gewechselt. Nun muss ich alle Fahrzeuge ummelden. Da ich auch noch einen Wohnsitz in der Schweiz habe denn dort arbeite ich, überlege ich nun ob es besser ist die Fahrzeuge in CH zuzulassen. Hauptgrund dafür ist vor allem die Regelung, daß man nur ein Nummernschild bekommt, denn man kann ja jedes Fahrzeug nur einmal zur gleichen Zeit selbst nutzen.

 

Ummelden muss ich:

PKW

Trailer (Anhänger f- Moppeds)

Zwei Moppeds

 

Meine Fragen:

1. Ist es richtig für alle nur eine Nummerntafel zu bekommen in CH oder nur für baugleiche (Moppeds) ?

2. Ist die Versichrungssumme und der Leistungsumfang vergleichbar mit D ?

3. Was passiert wenn ich mit meinem Schweizer Kennzeichen und einer lauten Auspuffanlage, die in der Schweiz erlaubt ist, in D angehalten werde ?

4. Muss ich den Führerschein ebenfalls gegen eine Schweizer Lizenz austauschen ?

 

Ich freue mich über jede nützliche Antwort und danke euch schon dafür

leo

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Ich kann Dir nur zu Punkt 1 verlässlich Antwort geben...

 

Ein Wechselschild ist nur zwischen zwei baugleichen Fahrzeugen möglich.... In Deinem Falle also ein Schild für die zwei Möppis......

Du bezahlst dann Motorfahrzeugsteuer für die "grössere" Maschine (Berechnungsgrundlage Hubraum und ev. Leistung, je nach Kanton) plus einen kleinen Beitrag für das Wechselschild (so um die 40 Franken/Jahr). Die Versicherungsprämie berechnet sich dann nach der "teureren" Maschine.

 

Für das Auto wie auch für den Hänger brauchts ein eigenes Schild.

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Hallo,

leider hat meine umfangreiche suche nichts zu dem Thema gefunden, da es wohl auch die Themen im Forum nur streift. Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand von euch helfen ?

 

Ich bin vor kurzem in D umgezogen und habe den Landkreis gewechselt. Nun muss ich alle Fahrzeuge ummelden. Da ich auch noch einen Wohnsitz in der Schweiz habe denn dort arbeite ich, überlege ich nun ob es besser ist die Fahrzeuge in CH zuzulassen. Hauptgrund dafür ist vor allem die Regelung, daß man nur ein Nummernschild bekommt, denn man kann ja jedes Fahrzeug nur einmal zur gleichen Zeit selbst nutzen.

 

Ummelden muss ich:

PKW

Trailer (Anhänger f- Moppeds)

Zwei Moppeds

 

Meine Fragen:

1. Ist es richtig für alle nur eine Nummerntafel zu bekommen in CH oder nur für baugleiche (Moppeds) ?

2. Ist die Versichrungssumme und der Leistungsumfang vergleichbar mit D ?

3. Was passiert wenn ich mit meinem Schweizer Kennzeichen und einer lauten Auspuffanlage, die in der Schweiz erlaubt ist, in D angehalten werde ?

4. Muss ich den Führerschein ebenfalls gegen eine Schweizer Lizenz austauschen ?

 

Ich freue mich über jede nützliche Antwort und danke euch schon dafür

leo

 

Beachte auch: Falls Du die Fahrzeuge nicht irgendwie noch als Umzugsgüter deklariert bekommst, wirst Du sie verzollen müssen und bekommst auch keine erleichterte Anmeldung. Die Fz. müssen dann voll den schweizerischen Bestimmungen entsprechen, was bei einem Umzugsgut nicht so streng ausgelegt wird:

 

1. Bedingungen für Wechselschilder sind von Kanton zu Kanton verschieden. Hier (Kanton TG):

max. 2 Fahrzeuge pro Wechselschild; Nur baugleiche Fahrzeuge (also nur die zwei Möppis können zusammen ein Schild bekommen); Steuer und Versicherung ist für das grössere Fahrzeug voll zu bezahlen; Für das kleinere Fahrzeug sind 25 % der Steuer zu entrichten.

 

2. Weiss ich nicht, da ich die Versicherungsbedingungen von DE nicht kenne.

 

3. Sollte m. E. kein Problem machen. Ein Polski Fiat darf hier ja auch fahren, wenn er verkehrssicher ist aber hier nie so wie in Polen zugelassen würde

 

4. Wenn Du einen Schweizer Wohnsitz annimmst, musst Du binnen 12 Monaten auch den Führerschein umschreiben.

 

Viele Fragen würden Dir vielleicht auch bei www.hallo-schweiz.ch/forum/index.php beantwortet. Hier wird auch immer davor gewarnt, zwei Wohnsitze zu haben, da das zu vielen steuerlichen Problemen führen kann.

 

Gruss Gustav

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Hallo und danke für die Antworten. Zwar sind noch Fragen offen, aber das hilft schon mal. Wird der dt. Führerschein beim Tausch gegen ein gleichwertiges Schweizer Dokument einbehalten ? Das interessiert mich, da im Besitz einer Sonderfahrerlaubnis bin, die dann warscheinlich weg wäre :-(

leo

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Wird der dt. Führerschein beim Tausch gegen ein gleichwertiges Schweizer Dokument einbehalten

 

Jep, der wird einbehalten und an die ausstellende Behörde zurück geschickt. Du bekommst aber im Normalfall alle Klassen, die Du auch auf dem deutschen Schein hattest (ggf. ist aber ein Arztbesuch notwendig).

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Danke Gustav.at

wie schaut es dann mit dem Fahren in D aus, denn dort bin ich auch noch mind. 1/3 des Jahres unterwegs ? Gibt es in der Schweiz auch ein Punktesystem ? Nicht das ich es nötig hätte (0 Points) aber ich würde schon gerne wissen, was auf mich zu kommt. Was ist, wenn ich in D mit einem auf D zugelassenen Fahrzeug angehalten werde ?

 

Fragen über Fragen...

 

Danke für eure Hilfe

leo

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Danke Gustav.at

wie schaut es dann mit dem Fahren in D aus, denn dort bin ich auch noch mind. 1/3 des Jahres unterwegs ? Gibt es in der Schweiz auch ein Punktesystem ? Nicht das ich es nötig hätte (0 Points) aber ich würde schon gerne wissen, was auf mich zu kommt. Was ist, wenn ich in D mit einem auf D zugelassenen Fahrzeug angehalten werde ?

 

Fragen über Fragen...

 

Danke für eure Hilfe

leo

 

Mit einem in DE zugelassenen Auto kannst Du in DE immer fahren ...

 

Wenn Du keinen Wohnsitz in DE hast, kannst Du natürlich problemlos mit dem Schweizer Führerschein in DE fahren, das machen ja Urlauber mit Mietwagen auch nicht anders. Wie schon angedeutet, ein Wohnsitz in DE und CH führt zu lästigen Problemen. Zum einen besteht vorerst mal jedes der beiden Länder darauf, dass Du den nationalen Führerschein hast und die Autos in diesem Land anmeldest. Auch Steuer und Sozialversicherung werden Schwierigkeiten bereiten.

Ein Punktesystem gibt es in der Schweiz nicht. Kleinere Vergehen werden anonym verfolgt und sind erledigt wenn sie bezahlt werden. Grössere Vergehen werden aber schon gespeichert und führen im Wiederholungsfall zu schärferen Sanktionen. Auch können bei Übertretungen im Ausland auch national Sanktionen (z. B. Führerscheinentzug) verhängt werden, wenn es grössere Verfehlungen waren und die Schweizer Behörden davon Wind bekommen.

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