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In Der Schweiz Auf Die Karte Geschaut Beim Fahren


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Hallo,

 

wie der Titel es bereits sagt, habe ich während der Fahrt durch die Schweiz auf die Karte geschaut. Wie es der Zufall wollte fuhren ausgerechnet in diesem Zeitpunkt die schweizer Behörden an mir vorbei, haben das gesehen und mich aus dem Verkehr gezogen. Ich gab damals zu die Karte benutzt zu haben, ebenfalls das ich teilweise abgelenkt war.

 

Am 23.12.08 erreichte mich das Einschreiben von der Staatsanwaltschaft St. Gallen, sie fordern von mir 350 CHF also ca. 230 €. Ich habe ja 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben, allerdings stand in einer ADAC-Zeitschrift, dass man nicht verpflichtet ist an die Schweiz zu zahlen.

 

Was würdet ihr mir raten zu tun? Wenn ich keinen Einspruch einreiche gilt das ja als Schuldeingeständnis und derzeit kann ich es mir nicht leisten die Strafe bis Mitte Januar zu bezahlen wegen Umzug, neuem Arbeitsplatz etc.

 

Ich habe auch schon einen Einspruch verfasst, wenn ihr wollt kann ich ihn mal hochladen.

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Hallo,

 

allerdings stand in einer ADAC-Zeitschrift, dass man nicht verpflichtet ist an die Schweiz zu zahlen.

 

Das glaube ich nicht. Da wird höchstens gestanden haben, das solche Strafen aus der Schweiz in Deutschland nicht eingefordert werden können, das ist aber rechtlich was ganz anderes.

 

Wobei mich verwundert, das die Strafe nicht direkt vor Ort bzw. ein Pfand in der zu erwartenden Strafhöhe, eingefordert wurde.

 

Wenn du dort vor Ort nichts unterschrieben hast, können dir die Schweizer Behörden erst mal nichts. Bei dem Betrag wird die Strafe aber mit Sicherheit gespeichert werden, so dass du sie, falls du zukünftig in der Schweiz aufgegriffen wirst, dann inklusiv der bis dahin angefallenen Folgekosten (Zinsen, Inkasso u.s.w.) sofort zahlen musst.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

Ich habe damals den kleinen Bericht von der Polizei dort unterschrieben:

Ich gab damals zu die Karte benutzt zu haben, ebenfalls das ich teilweise abgelenkt war.

 

Leider habe ich die ADAC-Zeitschrift nicht mehr. Ich mach mir halt nur Gedanken, dass die Höhe der Strafe immer mehr zu nimmt.

Nochmal in die Schweiz zu fahren habe ich derzeit eh nicht vor, aber man weiß ja nie was mal passiert...

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"Auf die Karte schauen" ist nicht im Ordnungsbussenkatalog festgehalten. Ergo muss die Polizei Anzeige erstatten, sie kann kein vereinfachtes Verfahren anwenden, da dieser Fall im entsprechenden Gesetz nicht geregelt ist. Es muss also ein Richter die Höhe der Strafe und die Schwere des Verschuldens festlegen, daher hat die Polizei auch vor Ort nichts einkassiert.

 

Nachdem Du das Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, gehe ich davon aus, dass sie Dir hier ein vereinfachtes Verfahren ohne Verhandlung anbietet, d.h. die Staatsanwaltschaft bietet Dir an, auf ein Strafverfahren zu verzichten, wenn du den Betrag innerhalb der Frist bezahlst (quasi eine aussergerichtliche Einigung). Tust Du dies nicht, landet die Sache vor einem Richter. Allerdings kann ich mich hier auch täuschen, für eine genauere Beurteilung bräuchten wir etwas mehr Details des Schreibens.

 

Nachdem Du den Tatbestand aber mehr oder weniger gestanden hast, scheint mir an der Schuldfrage allerdings nichts mehr zu rütteln. Das "Angebot" der Staatsanwaltschaft scheint mir ausserdem ein guter Deal zu sein. Du hast nie bestritten, nicht auf die Karte geschaut zu haben, ergo könntest du höchstens noch gegen das Strafmass vorgehen. Aber glaub mir, die 350 Franken (inkl. Spruchgebühren) sind am untersten Rand von dem, was dir so ein Gericht an Strafe überhaupt aufbrummen kann - oft sind alleine die Schreib- und Spruchgebühren höher.

 

Eintreibbar ist die Strafe in D allerdings nicht. Solange Du dich in der CH also nicht mehr blicken lässt, kann der Betrag nicht eingefordert werden. Allerdings wird die ausbleibende Zahlung damit gleichgesetzt, dass Du dieses vereinfachte Verfahren der Staatsanwaltschaft ablehnst. Dadurch wird der Fall einem Richter vorgelegt, der dann auch Schreib- und Spruchgebühren verlangen wird - mit der Zeit kommen noch Zinsen und Mahngebühren dazu. D.h. es wird in jedem Fall teurer, wahrscheinlich gehts richtung 700 Franken. Eintrebbar ist das ganze immernoch nicht, aber wenn du irgendwann in der CH erwischt wirst, wirst du natürlich für 700 Franken zur Kasse gebeten.

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No ich werde bezahlen, denn die "Verjährung" beträgt nach ADAC-Auskunft 5 Jahre... und ich war ja net zum Spaß dort sondern zum Arbeiten. Und vielleicht will ich wieder mal hin, man kann ja nie wissen.

 

Deshalb werde ich die Strafe in Raten abbezahlen, eine andere Wahl hat die Schweiz derzeit eh net als es so zu akzeptieren :rofl:

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