vectrex 0 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Hallo Forum Mitglieder Ein Familienmitglied ist mit meinen Auto in meinem Wohnort (Schweiz) mit 160 km/h anstatt 120 km/h geblitzt geworden.Ich habe erstmal einen Anhörungsbogen bekommen, welche ich erstmal in den Mülleimer geworfen habe und habenun eine Vorladung von der Polizei bekommen. Habe das Forum schon nach gleichen Thema durchforscht und vieles brauchbare gefundenund hätte da aber noch ein paar Fragen, wo ihr mir sicher weiterhelfen könnt. 1. Gilt die 3 monatige Verjährungsplicht für ermitteln des Fahrers auch in der Schweiz? Weiss jetzt nicht so was ich machen soll. Wenn ich meine Zeugnisverweigerungsrechtsanspruch in Anspruch nehmen, verkleinere ich doch gleich denTätergruppe. Kann ich nicht einfach sagen, ich weiss nicht wer an dem besagten Tag gefahren ist (Übertretung schon 2 Monate her). Was mache ich aber dann wenn sie mir Beweissfotos zeigen? 2. Wie lange dauert es wohl den Täter im Nachbarland ausfindig zu machen? Besten Dank im Voraus für eure HilfeGruss und schönes tägli aus der Schweiz Hans Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Was mache ich aber dann wenn sie mir Beweissfotos zeigen? Dir steht mit oder ohne Foto ein Aussageverweigerungsrecht zu (nach Deutschen und Schweizer Recht). Du musst Dich auch nicht erklären oder auf Paragraphen beziehen, sondern gibst lediglich an: "Auf Anraten meines Anwaltes mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch." 2. Wie lange dauert es wohl den Täter im Nachbarland ausfindig zu machen? Das hängt von den Umständen ab. Generell gibt es gegenseitige Amtshilfe zwischen D und CH, auch bei viel kleineren Delikten. War die Überschreitung netto wirklich genau +40 km/h? Quote Link to post Share on other sites
vectrex 0 Posted December 4, 2008 Author Report Share Posted December 4, 2008 Besten Dank für das rasche Feedback. Hab nochmals nachgeschaut sind genau 37/km zu viel? Warum Dann hätte ich nur noch eine Fragen zu klären: Gilt die 3 monatige Verjährungsplicht für ermitteln des Fahrers auch in der Schweiz? Grüsschen Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Hab nochmals nachgeschaut sind genau 37/km zu viel? Warum Weil bei solchen Überschreitungen (Tacho 160 bei ) häufig nach Abzug von Toleranz und Tachoabweichung deutlich weniger übrig bleibt. Im Idealfall nur +25 km/h. Damit wäre dann die Sache mit einer Überweisung erledigt. Gilt die 3 monatige Verjährungsplicht für ermitteln des Fahrers auch in der Schweiz? Ich habe die Regelung gerade nicht zur Hand. Die Verjährungsfristen in der Schweiz sind jedoch deutlich länger als in Deutschland. Quote Link to post Share on other sites
vectrex 0 Posted December 4, 2008 Author Report Share Posted December 4, 2008 Leider sind es mehr als +25km/h. Weiss jetzt nicht so recht, was ich machen soll? Der Punkt ist halt, dass ich nicht weiss wie weit das Nachbarland mit den Schweizern kooperiert? Ob sie die Möglichkeit nehmen Passfotos zu vergleichen oder nur einen Familienmitglied nach den anderen als Zeugen befragen. Diese könnten dann wieder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Wenn die Deutschen innerhalb dieser 3 monatigen Verjährungsfrist den Täter nicht ausfindig machen können, müsste doch das Verfahren eingestellt werden? Wenn meine Familienmitglieder mich nicht so oft besuchen kommen würden, könnte diese ja die Schweiz für die nächsten paar Jahre meiden, aber leider geht das in diesem Fall nicht. Hat vielleicht noch jemand einen guten Tip? GrussHans Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted December 4, 2008 Report Share Posted December 4, 2008 Ein Familienmitglied ist mit meinen Auto in meinem Wohnort (Schweiz) mit 160 km/h anstatt 120 km/h geblitzt geworden.Ich habe erstmal einen Anhörungsbogen bekommen, welche ich erstmal in den Mülleimer geworfen habe und habe Irgendwas passt da nicht. Die Schweizer Polizei verschickt keine Anhörungsbogen. Also nochmals:1. Wo wohnst du?2. Wo wohnt der/die FahrerIn?3. Wo ist das Fahrzeug zugelassen?4. Wo war die Übertretung?5. Was hast du bis jetzt bekommen? Auf die Fragen 1-4 reicht als antwort CH oder D. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted December 6, 2008 Report Share Posted December 6, 2008 In seinem Fahrzeug an seinem Wohnort und Täter wohnhaft in D, hat er oben schon ausreichend beschrieben. Wenn du aber den Täter angibst müsste es da keine Probleme geben denn es ist ja kein Fahrzeug auf ihn in der Schweiz registriert. Quote Link to post Share on other sites
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