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Schweiz Mit 160/km Geplitzt


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Hallo Forum Mitglieder

 

Ein Familienmitglied ist mit meinen Auto in meinem Wohnort (Schweiz) mit 160 km/h anstatt 120 km/h geblitzt geworden.

Ich habe erstmal einen Anhörungsbogen bekommen, welche ich erstmal in den Mülleimer geworfen habe und habe

nun eine Vorladung von der Polizei bekommen. Habe das Forum schon nach gleichen Th

ema durchforscht und vieles brauchbare gefunden

und hätte da aber noch ein paar Fragen, wo ihr mir sicher weiterhelfen könnt.

 

1. Gilt die 3 monatige Verjährungsplicht für ermitteln des Fahrers auch in der Schweiz?

 

Weiss jetzt nicht so was ich machen soll. Wenn ich meine Zeugnisverweigerungsrechtsanspruch in Anspruch nehmen, verkleinere ich doch gleich den

Tätergruppe. Kann ich nicht einfach sagen, ich weiss nicht wer an dem besagten Tag gefahren ist (Übertretung schon 2 Monate her). Was mache ich aber dann wenn sie mir Beweissfotos zeigen?

 

2. Wie lange dauert es wohl den Täter im Nachbarland ausfindig zu machen?

 

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe

Gruss und schönes tägli aus der Schweiz

 

Hans

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Was mache ich aber dann wenn sie mir Beweissfotos zeigen?

 

Dir steht mit oder ohne Foto ein Aussageverweigerungsrecht zu (nach Deutschen und Schweizer Recht). Du musst Dich auch nicht erklären oder auf Paragraphen beziehen, sondern gibst lediglich an: "Auf Anraten meines Anwaltes mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch."

 

2. Wie lange dauert es wohl den Täter im Nachbarland ausfindig zu machen?

 

Das hängt von den Umständen ab. Generell gibt es gegenseitige Amtshilfe zwischen D und CH, auch bei viel kleineren Delikten.

 

War die Überschreitung netto wirklich genau +40 km/h?

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Hab nochmals nachgeschaut sind genau 37/km zu viel? Warum :sneaky:

 

Weil bei solchen Überschreitungen (Tacho 160 bei :wub:) häufig nach Abzug von Toleranz und Tachoabweichung deutlich weniger übrig bleibt. Im Idealfall nur +25 km/h. Damit wäre dann die Sache mit einer Überweisung erledigt.

 

Gilt die 3 monatige Verjährungsplicht für ermitteln des Fahrers auch in der Schweiz?

 

Ich habe die Regelung gerade nicht zur Hand. Die Verjährungsfristen in der Schweiz sind jedoch deutlich länger als in Deutschland.

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Leider sind es mehr als +25km/h. Weiss jetzt nicht so recht, was ich machen soll? Der Punkt ist halt, dass ich nicht weiss wie weit das Nachbarland mit den Schweizern kooperiert? Ob sie die Möglichkeit nehmen Passfotos zu vergleichen oder nur einen Familienmitglied nach den anderen als Zeugen befragen. Diese könnten dann wieder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Wenn die Deutschen innerhalb dieser 3 monatigen Verjährungsfrist den Täter nicht ausfindig machen können, müsste doch das Verfahren eingestellt werden?

 

 

Wenn meine Familienmitglieder mich nicht so oft besuchen kommen würden, könnte diese ja die Schweiz für die nächsten paar Jahre meiden, aber leider geht das in diesem Fall nicht.

 

Hat vielleicht noch jemand einen guten Tip?

 

Gruss

Hans

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Ein Familienmitglied ist mit meinen Auto in meinem Wohnort (Schweiz) mit 160 km/h anstatt 120 km/h geblitzt geworden.

Ich habe erstmal einen Anhörungsbogen bekommen, welche ich erstmal in den Mülleimer geworfen habe und habe

 

Irgendwas passt da nicht. Die Schweizer Polizei verschickt keine Anhörungsbogen. Also nochmals:

1. Wo wohnst du?

2. Wo wohnt der/die FahrerIn?

3. Wo ist das Fahrzeug zugelassen?

4. Wo war die Übertretung?

5. Was hast du bis jetzt bekommen?

 

Auf die Fragen 1-4 reicht als antwort CH oder D.

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