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Geblitzt In Stadt Salzburg Rudolfskai


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ich bin am 1.4.08 in der stadt Sbg. geblitzt worden erlaubt 50 gefahren mit stift auf dem bescheid geschrieben 66 (keine toleranz)

 

der bescheid (strafverfügung) kam gestern. was mich aber mehr als schreckt 85€ lt. öamtc kostet das zwischen 29 und 54€ bei bis 20km innerorts zuviel. ich wäre gefahren behaupten sie auch aber bild ist keins dabei

 

das nächste das auto ist eigentl. ein poolfzg. an meine mum und ihren freund vergeben. gefahren bin wohl glaube ich ich,

aber meiner mum ihren freund haben sie vor ca. 6 wochen in Saalfelden innerorts gelasert

mit 70kmh der hat da vor ort 30€ gelöhnt und gut war es war warum soll ich da nun plötzlich 85 zahlen für "nur" 16kmh

 

ich lebe in salzburg das uato ist eigentl. nur in A wenn meine mum urlaub macht also pro jahr 3-4 x

 

ich bin eigentl. für zahlen, wenn man einen fehler macht und zu shcnell fährt sollte man auch dazu stehen aber mich stört der beigeschmack das ich abgezockt werden soll 20kmh zu schnell kosten 30€ und 16kmh 85€ bissel dreist oder

 

was macht man am besten

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der bescheid (strafverfügung) kam gestern.

Ohne Lenkererhebung?

 

was mich aber mehr als schreckt 85€ lt. öamtc kostet das zwischen 29 und 54€ bei bis 20km innerorts zuviel.

Das hat mit der Aufgabenverteilung in der Bundesverfassung zu tun. Die Verkehrsregeln sind Angelegenheit des Bundes, die Überwachung bzw. Vollziehung ist aber Sache der Länder.

 

Der letzte Verkehrsminister (mit Hirn) hat sich für eine Angleichung der Verkehrsstrafen eingesetzt und es wurden Mittelwerte der Verkehrsstrafen errechnet (Das sind die Werte welche der ÖAMTC veröffentlicht hat). Die Länder haben sich vor ein paar Jahren freiwillig bereit erklärt sich an diesen Katalog zu halten, seitdem wurden die Strafen zwar erhöht aber von einer Angleichung, keine Spur.

 

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die "20 km/h Raserei" sofort an Ort und Stelle kassiert wurde. Geht die Überschreitung aber über die Behörde, wird es immer teurer. Und Salzburg ist inzwischen bekannt für seine hohen Strafen.

 

ich lebe in salzburg das uato ist eigentl. nur in A wenn meine mum urlaub macht also pro jahr 3-4 x

Dann würde sich empfehlen auf juristische Spielchen zu verzichten und die Strafe zu bezahlen.

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der bescheid (strafverfügung) kam gestern.

Ohne Lenkererhebung?

 

ja vorher kam nix, ist ja nichtmal bemerkt worden das es geblitzt hat

 

 

ich lebe in salzburg das auto ist eigentl. nur in A wenn meine mum urlaub macht also pro jahr 3-4 x

Dann würde sich empfehlen auf juristische Spielchen zu verzichten und die Strafe zu bezahlen.

 

saalfelden und salzburg ist alles salzburger land bzw. salzburg stadt also da finde ich den unterschied zu krass, ehrlich gesagt das auto in D auf ein anderes kennzeichen ummelden kostet 38€ und ist ja billiger als die 85 zu zahlen das sie bei der nächsten verkehrskontrolle merken das was offen ist zumal man in saalbach jedes we im winter als fahrer mit dt. kennzeichen 2x rausgewunken und kontrolliert wird.

 

ich glaub ich ruf da mal am montag an ob die da was falsch gemacht haben und biete 40 oder 50 € so die mitte von dem was der ÖAMTC geschrieben hat an an ansonsten bild schicken lassen da es definitiv 2 fahrer gibt die ich sogar bennenen kann. mich wundert nur das da gleich eine strafverfügung kam :whistle:

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Für 20+ in Salzburg hätte ich das letzte Mal ebenfalls 85€ löhnen sollen.

 

Wenn deine Mutter nur so selten in Ö ist, dann sollte sie nicht zahlen. Einfach zurückschreiben, dass man den Fahrer nicht kennt und um ein Frontfoto bitten. Nach 2-3 Briefen lassen einen die Österreicher dann in Ruhe. In Deutschland wird die Strafe nicht vollstreckt (da die Össis wegen dem Heckfoto nicht nachweisen können wer gefahren ist).

 

 

Wenn man will, kann man auch - so wie ich zuletzt sehr erfolgreich - mit einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK argumentieren: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...40&start=40

 

Den kompletten Thread durchlesen, dann weißt du bescheid :whistle:

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Für 20+ in Salzburg hätte ich das letzte Mal ebenfalls 85€ löhnen sollen.

 

Wenn deine Mutter nur so selten in Ö ist, dann sollte sie nicht zahlen. Einfach zurückschreiben, dass man den Fahrer nicht kennt und um ein Frontfoto bitten. Nach 2-3 Briefen lassen einen die Österreicher dann in Ruhe. In Deutschland wird die Strafe nicht vollstreckt (da die Össis wegen dem Heckfoto nicht nachweisen können wer gefahren ist).

 

 

Wenn man will, kann man auch - so wie ich zuletzt sehr erfolgreich - mit einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK argumentieren: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...40&start=40

 

Den kompletten Thread durchlesen, dann weißt du bescheid :whistle:

 

das auto gehört aber mir (mir gehören alle autos der family) und ich lebe und arbeite in A habe die autos aber alle auf meinen wohnsitz in D zugelassen wegen billiger.

 

ich mache mir eher sorgen das ich dann dran bin,

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In Deutschland wird die Strafe nicht vollstreckt (da die Össis wegen dem Heckfoto nicht nachweisen können wer gefahren ist).

Btw. sind ab der nächsten StVO Novelle auch Frontmessungen gesetzlich erlaubt: :whistle:

 

§ 98 b Abs. 3 "Punktuelle Geschwindigkeitsmessung"

Die bei einer Messung gemäß Abs. 1 ermittelten Daten dürfen ausschließlich für die Identifizierung [..] des Fahrzeuglenkers und nur für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwendet werden.

 

Vielleicht werden unsere :rofl: auch mal vernünftig und führen mobile Messungen in Zukunft von vorne durch. Es ist auch geplant die Section Control umzustellen.

 

Die Novelle gibts dann im Thread "Pressemitteilungen Österreich" wenn es soweit ist!

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das auto gehört aber mir (mir gehören alle autos der family) und ich lebe und arbeite in A habe die autos aber alle auf meinen wohnsitz in D zugelassen wegen billiger.

 

In dem Fall wäre es vielleicht sinnvoller einfach das Ticket zu zahlen bevor die merken, dass sie wegen Steuerhinterziehung mehr bei dir holen könnten...

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das auto gehört aber mir (mir gehören alle autos der family) und ich lebe und arbeite in A habe die autos aber alle auf meinen wohnsitz in D zugelassen wegen billiger.

 

In dem Fall wäre es vielleicht sinnvoller einfach das Ticket zu zahlen bevor die merken, dass sie wegen Steuerhinterziehung mehr bei dir holen könnten...

 

 

ich hab den hauptwohnsitz in D und den nebenwohnsitz in A von daher ist das ok selbst wenn ich hauptwohnsitz in A hätte darf ich autos auf meinen nebenwohnsitz in D zulassen

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das auto gehört aber mir (mir gehören alle autos der family) und ich lebe und arbeite in A habe die autos aber alle auf meinen wohnsitz in D zugelassen wegen billiger.

 

 

Das kann man so machen, beachte aber, dass als Wohnsitz im steuerlichen Sinne der Lebensmittelpunkt gilt.

 

Du solltest natürlich deinen Pass/Führerschein auch mit deinem deutschen Wohnsitz im Falle einer Kontrolle vorzeigen können.

 

Es besteht in deinem Fall die Gefahr, dass die österreichische Verwaltung, deinen Lebensmittelpunkt in A sieht und du verpflichtet wirst, das Auto dort anzumelden.

 

Dann kommt neben der KFZ-Steuer auch noch die NOVA auf dich zu.

 

Wenn man es einrichten kann:

 

KFZ anmelden in D

Tanken in A

Sozialversicherungen in A

Steuern: je nach persönlichen Lebensumständen in D oder in A

 

Gruß

 

Dr. Stein

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