happytomtll 0 Posted March 21, 2008 Report Share Posted March 21, 2008 Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema 2 jahres frist nach entzug. weil ich wollte heute mein führerschein abholen und bin mit meiner bestanden mpu zu FS stelle gegangen weil ich in einem Brief darauf hingewiesen wurde bis zum 11.04.08 eine MPU vorzulegen weil ich danach nochmal meine FS Prüfung machen müßte. Von diesem Tag bin ich ausgegangen nun wurde mir aber heute gesagt das der termin nicht am 11.04.08 sei sonder schon vor einer Woche was aber nicht in dem Brief stand zusätzlich habe ich im Januar Akten einsicht gemacht und meine Bearbeiterin direct daruf angesprochen und dort wurde mir auch der 11.04.08 genannt. Also was kann ich da jetzt machen weil ich brauche den FS für meinen Job weil wenn ich den nicht spätestens bis nächste woche habe verliere ich meinen Job? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 21, 2008 Report Share Posted March 21, 2008 Wann war denn der Entzug? Ab 2 Jahren ist zumindest die Prüfung noch einmal zu machen. Quote Link to post Share on other sites
Born in WL 0 Posted March 22, 2008 Report Share Posted March 22, 2008 Entscheidend ist das Datum, ab dem die Fahrberechtigung nicht mehr bestand. Das ist regelmäßig das Datum der Beschlagnahme des Führerscheins, manchmal auch das Datum der vorläufigen Entziehung durch das Gericht, bzw. das Datum der Zustellung der behördlichen Entzugsverfügung, wenn diese sofort vollziehbar ist. Liegt dieses Datum länger als 2 Jahre zurück, so muss die Behörde auf erneuten Prüfungen bestehen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.