Jump to content

Zu Schnell In Der Schweiz Unterwegs


Recommended Posts

Hi zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

Am 26.02.2006 wurde ich auf der A2 in der Schweiz geblitzt.

Nachdem ein Briefchen an mich kam, habe ich bzw. mein Vater (Halter) zurückgeschrieben, dass wir von nix wissen und vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen wollen.

Nun kommt fast 2 Jahre später (am 09.02.08) die deutsche Staatsgewalt an die Haustür und hält meinem Papi ein Blitzerfoto vor die Nase.

Ich war nicht da. Naja, der ist wieder weg, hat sich aber heute wieder bei uns gemeldet und in der Zeit war ich arbeiten.

Irgendwann wird er mich wohl sehen..

Nun frag ich mich, ob bwz. wann sowas verjährt und welche eventuellen konsekuenzen ich zu tragen habe.

 

Grüße sb15420

Link to post
Share on other sites

also wenn du nicht mehr in die schweiz willst: aussitzen!

die cops kommen sowieso nur noch 1 oder 2 mal, dann haben die in der regel auch keinen bock mehr und geben es auf.

also bloss nicht aufmachen wenn die cops vor der tür stehen.

 

aber falls dir das alles zu stressig ist, kannst auch zahlen. aber ich bin da ja eher bockig bei solchen sachen :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...