egonolsen84 0 Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 Wurde innerorts mit 26km/h zuviel erwischt! Nun meine Fragen: 1. Ab wieviel Meter hinter dem Ortseingangsschild dürfen die blitzen? Bei mir waren es nur 60meter und ich finde das ist ein wenig früh (kann mich natürlich auch täuschen...). 2. Wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, liegt dann dem Richter das Originalfoto mit eingeblendetem Beifahrer vor? 3. Wenn ich denen jetzt im Anhörungsbogen schreibe, das ich an diesem Tag mit dem Auto von meinem Kollegen gefahren bin und er das dort auch bestätigt- wie gehts dann weiter? Wird es zu einem Verfahren kommen? Wäre über ein paar Erfahrungsberichte sehr dankbar. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 1. Geblitzt werden darf ab dem Schild! 2. Ja 3. Verstehe die Frage nicht so ganz....wurdest du geblitzt und dann angehalten? Dein Auto oder das eines Kollegen? Wer ist Halter des Fahrzeugs? Hast du schon Post? Wenn ja,m ist das Schreiben an dich adressiert? Wie gut ist die Qualität des Fotos? Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
egonolsen84 0 Posted October 21, 2007 Author Report Share Posted October 21, 2007 Mein Auto wurde geblitzt, ich bin gefahren, das foto ist mäßig aber mit ein wenig fantasie könnte ich das sein, mein kumpel ist auch der beifahrer allerdings ist er ausgeblendet!ich bin auch halter des kfz und das schreiben ist auch an mich adressiert!angehalten wurde ich nicht! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted October 21, 2007 Report Share Posted October 21, 2007 3. Wenn ich denen jetzt im Anhörungsbogen schreibe, das ich an diesem Tag mit dem Auto von meinem Kollegen gefahren bin und er das dort auch bestätigt- wie gehts dann weiter? Wird es zu einem Verfahren kommen? Du willst also damit aussagen, dass Du Dein Auto gar nicht gefahren haben kannst, weil Du ja zu exakt dem gleichen Zeitpunkt das Auto Deines Kollegen gefahren hast und Dein Kollege würde dies dann auch noch bestätigen ? Nunja, Dein Kollege würde dann vor Gericht für Dich lügen ... das ist strafbar und er wird auch daraufhin deutlich hingewiesen. Der Richter hat das Originalbild vorliegen und kann Dich darauf identifizieren, Du kannst Dir ja auch das Originalbild über ne Akteneinsicht von Deinem Anwalt anfordern lassen. Quote Link to post Share on other sites
egonolsen84 0 Posted October 22, 2007 Author Report Share Posted October 22, 2007 Genau so dachte ich mir das! Demnach sollte ich mir doch nen Anwalt nehmen! Wollte das dieses mal eigentlich vermeiden! Aber wohl nich zu machen!Besteht denn auch die Möglichkeit das ich mir das Foto selber anfordern kann? Oder geht das generell nur über einen Anwalt? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 Genau so dachte ich mir das! Demnach sollte ich mir doch nen Anwalt nehmen! Wollte das dieses mal eigentlich vermeiden! Aber wohl nich zu machen!Besteht denn auch die Möglichkeit das ich mir das Foto selber anfordern kann? Oder geht das generell nur über einen Anwalt? Du könntest mal freundlich anrufen, evtl. darfst Du vorbeikommen und es Dir anschauen ... Quote Link to post Share on other sites
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