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egonolsen84

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About egonolsen84

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  1. Genau so dachte ich mir das! Demnach sollte ich mir doch nen Anwalt nehmen! Wollte das dieses mal eigentlich vermeiden! Aber wohl nich zu machen! Besteht denn auch die Möglichkeit das ich mir das Foto selber anfordern kann? Oder geht das generell nur über einen Anwalt?
  2. Mein Auto wurde geblitzt, ich bin gefahren, das foto ist mäßig aber mit ein wenig fantasie könnte ich das sein, mein kumpel ist auch der beifahrer allerdings ist er ausgeblendet! ich bin auch halter des kfz und das schreiben ist auch an mich adressiert! angehalten wurde ich nicht!
  3. Wurde innerorts mit 26km/h zuviel erwischt! Nun meine Fragen: 1. Ab wieviel Meter hinter dem Ortseingangsschild dürfen die blitzen? Bei mir waren es nur 60meter und ich finde das ist ein wenig früh (kann mich natürlich auch täuschen...). 2. Wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, liegt dann dem Richter das Originalfoto mit eingeblendetem Beifahrer vor? 3. Wenn ich denen jetzt im Anhörungsbogen schreibe, das ich an diesem Tag mit dem Auto von meinem Kollegen gefahren bin und er das dort auch bestätigt- wie gehts dann weiter? Wird es zu einem Verfahren kommen? Wäre über ein paar Erfah
  4. sorry, hab mich in der fragestellung ein wenig schlecht ausgedrückt! Meine eigentliche frage lautet: Wenn ich den sachverhalt jetzt so schildern würde wie ich es vor habe und mein kumpel als zeuge geladen und die geschichte beglaubigen müsste- kann es dann sein das er anhand des blitzerfotos als mein beifahrer identifiziert wird? Zum beispiel von der Behörde! Oder liegt das originalfoto nur dem gericht vor?
  5. Wie ist denn das zum Beispiel vor Gericht? Wurde innerorts geblitzt, Kumpel daneben wurde aber unkenntlich gemacht! Will jetzt aussagen das wir an dem Tag mit dem Auto von meinem Kumpel gefahren sind und ich gar nicht weiß wer mein auto genutzt hat! Was meint ihr dazu?
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