Guest Ice-Alien_22 Posted July 17, 2003 Report Share Posted July 17, 2003 Hallo! Ich habe mich im Internet umgesehen und einiges interessantes gefunden. Aber erst mal der Sachverhalt: Ich fuhr von der Autobahn runter, passierte bei der Ausfahrt ein "Achtung Ampel" Schild und fuhr auf eine Gelbe Ampel zu die ich mit Speed nahm (verlasse Autobahn aber befinde mich nicht in der Stadt daher 100 km/h erlaubt) Beim überfahren der Haltelinie muß die Ampel umgesprungen sein. Wurde dann von dem Polizei Krad angehalten und der fragte mich ob ich mich bekenne. Ich verneinte und erwartet einen Anhörungsbogen. Gestern kam dann ein Bußgeldbescheid nach 2 Monaten (kein Anhörungsbogen!!!) wo drin steht: missachten Rotlicht der Lichtzeichenanlage..... gez. LZA-Überwachung, Rotlichtstr. mind 9 Meter und Gelbphase 3 Sek. Als Beweismittel nur er sich selber als Zeugenaussage. Es fehlt also wo ich mich befunden habe mit dem Auto als die Ampel umsprang, sein Standort von wo er beobachtete. Das muß doch anfechtbar sein da die Ampelschaltung nicht korrekt war da die Gelbphase statt der eigentlichen 5 Sek (für Straßen wo man über 70 km/h fahren darf) nur 3 Sek dauerte? Übernimmt dann alle Kosten der Staat wenn ich recht bekomme? Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted July 18, 2003 Report Share Posted July 18, 2003 Also die 3 Sek. sind lauf VwV zur StVO zu wenig. IMHO darf an LZA's nur max. gelten, denn bei soll schon 5 Sek Gelblicht sein. Bei müssten es dann 8 oder 10 Sek. sein. Wieviel war denn nun an der Ampel erlaubt? Waren es wirlich oder hast du dort was übersehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Ice-Alien_22 Posted July 18, 2003 Report Share Posted July 18, 2003 Wie gesagt direkte Autobahnabfahrt und das einzigste Schild ist dieses Dreieck mit der Ampel drauf was ebend auf die Ampel deutet. Also kann ich mich einfach auf die zu Kurze Gelblichtphase mit dem entsprechenden Paragraphen und Urteilen beziehen als Antwort und die stellen es dann ein? Quote Link to post Share on other sites
Guest oette70 Posted July 20, 2003 Report Share Posted July 20, 2003 Hallo Ice-Alien, stell Dir das mal nicht so einfach vor. Ich hatte vor einigen Jahren auch mal eine ähnliche Situation. Ich passierte meiner Meinung nach noch während der Gelbphase die Ampel. Der Motorrad-Polizist sah das anders. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung bei der der Polizist vereidigt wurde und seine Aussage untermauerte. Der Richter verknackte mich zu einem Bußgeld mit dem Hinweis, ich dürfe ja die Unwahrheit sagen, da ich nicht vereidigt wäre (wörtliches Zitat!!)Ergo: Bei Aussage gegen Aussage vor Gericht ziehst Du mit Sicherheit den Kürzeren. Vorher bezahlen kommt billiger! Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted July 20, 2003 Report Share Posted July 20, 2003 Also die 3 Sek. sind lauf VwV zur StVO zu wenig. So what?VwV = Verwaltungsvorschrift. Geht den Bürger i.d.R. nichts an. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted July 20, 2003 Report Share Posted July 20, 2003 @Micha Schon klar, aber die Behörden haben sich dran zu halten. Es ist wohl auch ein großer Unterschied, ob ich mit oder mit an eine Kreuzung ran rolle. Demnach muss aich die Gelblichtphase angepasst werden, da ich ja mehr Zeit brauche um zum stehen zu kommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted July 20, 2003 Report Share Posted July 20, 2003 Es ist wohl auch ein großer Unterschied, ob ich mit oder mit an eine Kreuzung ran rolle Jetzt hast du dir selber ein Ei gelegt... Nach der VwV zu § 37 StVO darf eine Ampel nur dort installiert werden, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal reduziert wurde.Wer schneller fährt, hat halt u.U. doppelt Pech gehabt (Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung)... Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted July 21, 2003 Report Share Posted July 21, 2003 Es ist wohl auch ein großer Unterschied, ob ich mit oder mit an eine Kreuzung ran rolleJetzt hast du dir selber ein Ei gelegt... Nach der VwV zu § 37 StVO darf eine Ampel nur dort installiert werden, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal reduziert wurde.Wer schneller fährt, hat halt u.U. doppelt Pech gehabt (Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung)... Kann man sehen wie man will... Für den Bürger sind erstmal die Schilder bindend, als fährt er wenn das da steht. Die Behörde hat sich aber an die VwV zu halten und da heißt es das nur eine Ampel aufgestellt werden darf, wenn die Geschwindigkeit min. auf 70 km/h herabgesetzt ist. Der normal Bürger kann und muss das nicht wissen. Dann ist der Anhalteweg um einiges länger (Reaktionszeit schon 9 Meter mehr zwischen 70 km/h und 100 km/h) und die Ampel ist eingestellt wie auf 50 km/h (Differenz von 15 m nur bei der Reaktionszeit). Jetzt ist natürlich die Frage: Wie weit war er von der Ampel weg? Er steht im BuGeBe 9 m Rotlichtstrecke (das ist bei unter 0,3 Sek), die Ampel war 3 Sek Gelb ( 90 m legt er dabei zurück), also schon sehr kritisch hier noch anhalten zu können (Reaktionszeit nicht vergessen). Wäre die Ampel nun ordentlich eingestellt gewesen, so wie es die VwV vorschreibt, wäre es nur ein Gelblichverstoß oder sogar überhauptnichts draus geworden, da er bei ja hätte anhalten können. Desweiteren ist bei Rolichtverstößen immer die Position zu berücksichtigen aus der der Polizist das Ganze gesehen hat, denn im Normalfall kommt da nur der einfache Tatbestand bei rum (ohne Fahrverbot). Quote Link to post Share on other sites
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