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Verwaltungsgebühr nach 3 Jahren rechtens ?


Guest Gast_Jan

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Guest Gast_Jan

Ich bin im Januar 2000 abgeschleppt worden. Abschleppunternehmen und Verwarnung hab ich direkt bezahlt.

Jetzt, mehr als drei Jahre später soll ich eine Verwaltungsgebühr bezahlen von 34 Euro. Kann das sein ?

 

Verwaltungsgebühr an sich ist ja OK (grummel), aber drei Jahre später ??

 

Wer hat Erfahrung ?

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Guest Michael

Die Forderung der Verwaltungsgebühren verjähren gemäß § 20 VwKostG nach 3 Jahren; allerdings sind auch hier wie bei der OWi-Verjährungen diverse Unterbrechungshandlungen zu beachten, siehe unter dem angegebenen Link zum Gesetzestext.

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Schreib denen doch einfach, dass es 2000 noch keinen Euro gab. *gg* ;)

 

Ich würde erst mal den Betrag überprüfen, denn ein solch runder Eurobetrag ist schon komisch. Oder können die einfach die heutigen Gebührensätze verwenden?

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Guest
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