Guest Gast_Jan Posted July 13, 2003 Report Share Posted July 13, 2003 Ich bin im Januar 2000 abgeschleppt worden. Abschleppunternehmen und Verwarnung hab ich direkt bezahlt.Jetzt, mehr als drei Jahre später soll ich eine Verwaltungsgebühr bezahlen von 34 Euro. Kann das sein ? Verwaltungsgebühr an sich ist ja OK (grummel), aber drei Jahre später ?? Wer hat Erfahrung ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted July 13, 2003 Report Share Posted July 13, 2003 Die Forderung der Verwaltungsgebühren verjähren gemäß § 20 VwKostG nach 3 Jahren; allerdings sind auch hier wie bei der OWi-Verjährungen diverse Unterbrechungshandlungen zu beachten, siehe unter dem angegebenen Link zum Gesetzestext. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 14, 2003 Report Share Posted July 14, 2003 Schreib denen doch einfach, dass es 2000 noch keinen Euro gab. *gg* Ich würde erst mal den Betrag überprüfen, denn ein solch runder Eurobetrag ist schon komisch. Oder können die einfach die heutigen Gebührensätze verwenden? Quote Link to post Share on other sites
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