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Was die Polizei sieht und nachweisbar festhalten kann, darf auch geahndet werden. Also ja. Es wird aber in der Praxis bei der Leivtec-Messung wohl eher selten vorkommen, da die Sachbearbeiter in der Bussgeldstelle das Verfahren weitestgehend für den eigentlichen Zweck der Geschwindigkeitsüberwachung automatisiert und optimiert haben.

 

Die Wahrscheinlichkeit, bei einer normalen Lasermessung (also ohne Video und mit Anhalten) auch wegen der von dir genannten Verstöße zusätzlich bestraft zu werden, ist wesentlich größer! In Berlin wurde das schon gemacht (Gurt- und Handykontrolle).

 

Abstands-ÜW dagegen geht als "Nebenprodukt" mit Lasergeräten nicht, da gänzlich anderes Messverfahren mit viel Technik!

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