Guest niemand Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Hallo, ich rege mich regelmäßig auf öffentlichen Parkplätzen auf. Es gibt ja immer wieder Personen die müssen mit ihrem Wagen zwei Parkplätze benutzen. Gemeint sind die die mit einer Seite von ihrem Fahrzeug schon im nächsten Parkplatz stehen. Wenn ich mich nun daneben stelle, natürlich mittig von mein benutzten Parkplatz, so kann er seine Fahrertür nicht mehr öffnen. Kann er mir rechtlich irgend etwas wenn er mich Anzeigt bzw. die Polizei holt? Oder ist er selber schult weil er zwei Parkplätze benutzt? GrußNiemand Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 Ich rege mich auch immer bei Parkplatzknappheit über verschwenderisches Parken auf. Ich wollte auch schon mal Zettel für die Uni drucken mit dem §12 StVO: "(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten." Ich persönlich parke Fahrertüren meistens nicht zu. Allerdings stelle ich mich gerne andersherum neben jemanden und parke so meine und seine Beifahrertür zu. Da bleibt dann schon mal nur 2 cm Luft und ich brauche auch nur 20 cm zum Aussteigen ... Quote Link to post Share on other sites
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