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Zürich, Bucheggstr. 21 ,jetzt Staatsanwaltschaftliche Vorladung


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Guest 328icab

Hallo zusammen,

 

letztes Jahr 30. September wurde ich in Zürich :o geblitzt, trotz Tempomat in :blink: Zone und sollte 80 :licht: Euronen bei den Schweizern lassen, in Deutschland ca. 25€.

 

Habe mich hier im Forum umgesehn und gedacht: OK die sehn nicht einen Cent derer übertriebenen Bussen, du fährst einfach 5 Jahre nicht mehr in die Schweiz !!

Daher auch deren Post unbeantwortet gelassen.

 

Jetzt habe ich einen Brief am SA 15.04.bekommen, die Polizei will mich sehn "Vorladung auf staatsanwaltschaftliche Anordnung" .

 

Ich war mit nem Mietwagen unterwegs und habe von den Schweizern nicht mal n Foto zu sehen bekommen.

 

-Gebe ich jetzt zu der Fahrer gewesen zu sein?

-Sag ich, ich hab n Anhalter fahren lassen? Dann zeigt mir die örtliche Polizei sicher das Foto der Schweizer wo ich gut zu erkennen bin und ich bekomm Ohrwatscheln wegen "Beamtenbelügung" ;)

 

 

Was ist das vernünftigste zu tun, klein beigeben,die 80€ doch noch zahlen + die Verwaltungsgebühr die bis jetzt sicher fällig geworden ist? Wieviel mag das sein??

 

 

Eigentlich stelle ich mich nicht an was Tickets anbelangt,man fährt ja auch sportlich ambitioniert, aber dann bitte zu den überschaubaren Deutschen Kursen.

Und allein deswegen

 

http://www.radar-rosengarten.ch/Impressum.htm

 

"Die bussengeile Inkaufnahme von Schnellfahrern geht zu Lasten von Sicherheit und Lärmreduktion und ist eine polizeilich bewilligte Verhöhnung der Anwohner des Quartiers. Vor allem Nachts, ohne die Staus der Stosszeiten, werden bevorzugt Ortsunkundige in die 50er-Falle gelockt. 6,2 Millionen Beute allein an diesem einzigen Strassenzug! Tendenz steigend."

 

 

weiger ich mich innerlich den Schweizern was zu zahlen.

Ich war da nämlich an nem Samstag morgen um 1:49 unterwegs, ich hätte als Ortsunkundiger die Schilder gar nicht groß sehen können.

Mein gott sind die link die S......schweizer!!!

 

Mfg

 

328icab

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Um sicher zu gehen, sollte man die Tat lieber abwehren. Normale Briefpost hat man nie erhalten, und der Fahrer ist nicht bekannt (wie auch ohne Foto). Das "normale" Prozedere zur Abwehr Schweizer Forderungen wurde im Forum schon detailliert erläutert.

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Hallo TE,

 

Lies bitte meinen FAQ-Thread zum Thema verstösse in der Schweiz.

 

Leider haben viele Leute hier das gefühl, in der CH eingefangene Bussen seien nicht eintreibbar. Dummerweise liegen sie falsch, obwohl sie das mit aller sicherheit propagieren.

 

Hier der Link zum Schweizerisch-Deutschen Polizei-Vertrag, der seit 1.3.2002 in Kraft ist. Dazu noch der entscheidende Artikel:

 

Art. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen

(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer Franken;

b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;

c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;

d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;

e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar und nicht verjährt;

f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu entrichten;

g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates ihren Wohnsitz oder Aufenthalt.

 

Mein Tipp: Zahl, so schnell du kannst... sonst wirds ungemütlich.

 

Gruss aus der CH

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Guest 328icab

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Final, du hast dir ja ne Riesenmühe da gemacht, huiuiui!!

 

Ok, ich denke ich werde zahlen wenn es gar nicht anders geht (erst alles abstreiten bzw. ich weiss von nix,bestimmt blauäugig und Unwissenheit schützt vor Torheit nicht,ok).

 

Es sei denn mein Freund und Helfer sagt mir, daß mir die Schweizer nix können wenn ich 5 Jahre ,von mir aus auch für immer, das Land meide. Wenn das so ist dann tu ich das gern.

Bin wohl zu Arm für die Schweiz, seitdem ich da war weiß ich wie sich hier die Polen (bzw. denen gehts jetzt auch gut) oder die Weissrußen fühlen müssen.

 

 

UND: 80€ für 6-10 km/h innerorts, das ist schon der Hammer !!!

 

Was kost dat in D`land: 15 oder 25 Euronen ???

 

Mfg

 

328icab

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ist schon ein fakt, dass wir sehr teure bussgelder haben :nolimit: aber das bussgeld soll halt schmerzen, und wenn du es in relation mit unseren einkommen setzt, dann ist das schon ok.

 

zum vergleich: das durchschnittseinkommen eines zürchers ist 6300 franken im monat (ca. 4100€). daher kommt die höhe der bussgelder. die 15€ aus deutschland wären uns ziemlich scheiss egal :blink:

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Guest Raser_Olympiakos7
ist schon ein fakt, dass wir sehr teure bussgelder haben :lol: aber das bussgeld soll halt schmerzen, und wenn du es in relation mit unseren einkommen setzt, dann ist das schon ok.

 

zum vergleich: das durchschnittseinkommen eines zürchers ist 6300 franken im monat (ca. 4100€). daher kommt die höhe der bussgelder. die 15€ aus deutschland wären uns ziemlich scheiss egal :lol:

 

 

 

---------> :cop01: <---------

 

umso schlimmer ist es demfall für die "armen" deutschen, ne?

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Guest 328icab

Ok, war eben da, bei der Polizei!

 

Ich MUSS NICHT zahlen!!!

Es ist mir empfohlen worden wenn ich öfter mal da wäre aber: dazu wird es bei mir halt nicht mehr kommen ;-)

 

Andere Länder, andere Strafen !!

 

 

An Schweizer Einkommen angepasst macht das schon Sinn, aber was macht der Pole in seinem alten audi 80 von 92 wenn der 30km/H zu schnell unterwegs ist??

Wenn der keine Kohle bei hat geht der in Knast, denn der Wagen (wenn die Schweizer ihn verkaufen) bringt ja auch keine 300€ *löl*

 

Gruß an alle die das hier verfolgt haben und wenn ich etwas mehr Zeit habe lade ich noch ein lustiges Foto hoch, bzw. stell nLink rein.

 

 

328icab

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Ok, war eben da, bei der Polizei!

 

Ich MUSS NICHT zahlen!!!

Es ist mir empfohlen worden wenn ich öfter mal da wäre aber: dazu wird es bei mir halt nicht mehr kommen ;-)

 

Andere Länder, andere Strafen !!

 

 

An Schweizer Einkommen angepasst macht das schon Sinn, aber was macht der Pole in seinem alten audi 80 von 92 wenn der 30km/H zu schnell unterwegs ist??

Wenn der keine Kohle bei hat geht der in Knast, denn der Wagen (wenn die Schweizer ihn verkaufen) bringt ja auch keine 300€ *löl*

 

Gruß an alle die das hier verfolgt haben und wenn ich etwas mehr Zeit habe lade ich noch ein lustiges Foto hoch, bzw. stell nLink rein.

 

 

328icab

 

interessant ... wozu gibts dann das abkommen da? hmm. es kann natürlich sein, dass die schweiz bei einem "relatig kleinen" geldbetrag von 80€ keinen gebrauch von dieser möglichkeit macht, oder dies doch noch tut.

ansosten würds mich echt verwundern.

 

wegen den polen: kA wie die das genau handhaben :cop01: wenn sie dich anhalten, können sie dir die weiterfahrt verweigern, bis du bezahlt hast. wenns einen polen geblitzt hat, werden sie das foto wahrscheinlich zähneknirrschend wegwerfen :lol:

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[off topic]

@pic: lustige werbung :lol: aber das ist echt so, deutschland gilt bei uns als billig... was denkst du, wie viele leute nach deutschland einkaufen fahren, weils einfach nur die hälfte kostet? :lol: hier kannst du kaum noch in einem restaurant unter 20€ essen (ohne getränke, ohne nachspeise), ein mac donalds menu small kostet 11 Franken (7,50€).

soviel zu den lebensmitteln, das wirklich teure sind aber die "dienstleistungen". Der Elektriker oder Sanitär will ca. 110 Franken die Stunde (70€), ein Computerfachmann 150-200 (100-130€). Bei Anwälten ist man dann auch schnell im 200€ / Stunde bereich.

 

wahrscheinlich sind bei euch sogar die nutten billiger, wobei ich hier nicht weiss, was sie in der schweiz kosten ;)

 

vorteile haben wir dafür bei elektronischen geräten, die sind bei uns oft eine Spur billiger, da hier ganz Europa die selben Einkaufspreise hat, nur wir haben weniger Mehrwertssteuer (7.6%)

[/off topic]

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Ob hier ein "ausreichendes rechtliches Gehör" gewährt wurde (Punkt b), würde ich doch stark bezweifeln.

 

bin mir hier nicht ganz sicher, aber ich schätze mal, dass man unter "rechtliches gehör" die einsprachefrist versteht, die auf der aller ersten rechnung drauf ist. dort steht drauf, dass du gegen das bussgeld einsprache erheben kannst, dann wird das "ordentliche verfahren" eingeleitet (d.h. verfahren geht vor einen richter).

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