Guest böser bube Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 hallo zusammen,mal ein eine kurze frage zur alberto methode, zählen die 3 monaten frist ab „vergehen“ oder ab zusendung des ersten anhörungsbogens. hier meine story: dienstwagen -> rotblitz (genau 1,5 sek drüber! ) , der erste anhörungsbogen ist an die firma gegangen, die haben ihn zu mir geschickt, ich hab auch noch meine anschrift als fahrzeugfüher eingetragen (sicher blöd!!), und ihn wieder dem ordungsamt zukommen lassen. jetzt bekomme ich den zweiten anhörungsbogen direkt an meine privatanschrift gesendet, soll ich den ersten bogen widerrufen oder einfach abwarten ??habt ihr einen tipp wie ich weiter verhalten soll, sicher alberto, aber wie ? euer böser bube Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 zählen die 3 monaten frist ab „vergehen“ oder ab zusendung des ersten anhörungsbogens. Ab Verjährungsunterbrechender Maßnahme, oder falls keine greift ab Vergehen. soll ich den ersten bogen widerrufenWie denn ? Angeben, dass deine Personalien doch nicht stimmen ?? habt ihr einen tipp wie ich weiter verhalten soll, sicher alberto, aber wie ?Hast du auf dem ersten AB was angekreuzt, "JA" oder "NEIN" ?War ein Foto dabei ?? Grundsätzlich würde ich sagen ist die Sache gegessen, du hattest du Möglichkeit die Methode ohne Probleme durchzuziehen, musstest ja aber handeln, bevor du dich informiert hast... Quote Link to post Share on other sites
Guest böser junge Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 stimmt , ich war echt zu schnell it dem ersten bogen. also das foto ist echt TOP QUALITÄT (scharf zu erkennen, und wurde mir auch als original foto zugeschickt) wenn ich schon auf dem ersten bogen ja angekreutzt habe (was ich glaube ich auch gemacht habe9 WARUM bekomme ich nun einen zweiten bogen auf dem nochmal ja oder nein steht -kapier ich nicht. was ist eine "verjährungshemmende" massnahme ? also gebliztz wurde ich am 17-04-03 und bislang habe ich nur auf einem bogen angaben gemacht. böser junge Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 und wurde mir auch als original foto zugeschicktKann ja evtl. rausgefallen sein, beim Öffnen des Briefes. wenn ich schon auf dem ersten bogen ja angekreutzt habe ...Ist manchmal so üblich. was ist eine "verjährungshemmende" massnahme ?u.a. die Zusendung eines AB's also gebliztz wurde ich am 17-04-03 und bislang habe ich nur auf einem bogen angaben gemacht.Ab Zusendung des zweiten AB's ist die Verjährung gegen dich unterbrochen! Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 Ganz einfach. Der erste Bogen diente zur Ermittlung des Fahrers. Und als Fahrer wurdest du ermittelt. Normal haette jetzt meines wissens gleich ein Bussgeldbescheid usw an dich gehen koennen, aber die haben dir jetzt halt ebenfalls nochmal direkt als Fahrer einen AB zugesandt, damit du dich zu der Sache aeussern kannst. In diesem AB wird das Vergehen wahrscheinlich schon dir direkt zugeschrieben bzw vorgeworfen, wie es so schoen heisst. Damit ist dieser AB verjaehrungsunterbrechend und die Frist faengt von neuem an. Quote Link to post Share on other sites
Guest böser junge Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 den zweiten AHB hab ich am 11.06. bekommen. also beginnen die drei montate jetzt wieder ab dem 11.06. zu laufen---mist. soll ich hier noch angaben auf dem zweiten bogen machen oder das teil einfach ignorieren? ich hab aber keine lust drauf das die polizei bei mir an der tür klingelt und die mir meine fotos unter die nase hält, weil auf denen bin ich haarscharf zu erkennen.hast du einen tipp wie ich weiter machen soll?DANKE FÜR DEINE SUPERSCHNELLEN ANTWORTEN. böser junge Quote Link to post Share on other sites
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