Guest Opel_Corsa_1.6 Posted June 17, 2005 Report Share Posted June 17, 2005 Hey, meine Freundin ist vor kurzem geblitzt worden ausserorts , mit ca. 30 drüber. Die Sache ist es war ein Leihwagen, ich als Hauptmieter sie als Nebenmieterin. Da sie noch in der Probezeit ist scheint es nun alles etwas komplizierter, ich habe heute den A-Bogen bekommen auf dem ich den Fahrer angeben soll da ich als Fahrer nicht in Frage komme. Zuerst habe ich mich etwas für sie gefreut denn es schien mir, dass sie nicht erwähnt also auch nicht in die Nummer "mitreingezogen" wurde. Nun habe ich natürlich die Möglichkeit die Aussage zu verweigern, oder einen anderen Fahrer anzugeben, letzteres scheint mir etwas kompliziert. Nun weiss ich nicht wie es weiter geht wenn die ganze Sache von denen weiter aufgedeckt werden sollte. Könnte mir mal jemand sagen was im Falle der Aussageverweigerung passiert, bzw was genau ein Fahrtenbuch ist. Kenne das nur zum Steuer abschreiben.Mir geht es gerade nur darum sie vor der Nachschulung zu bewahren, da sie gerade extrem knapp bei kasse ist und sie das Seminar nicht bezahlen könnte und zudem auch noch das Bussgeld hinzukommt..... obwohl ich den Verstoss ja einsehe. Geht das Amt auch erneut zum Vermieter und fordert Daten an? Eigentlich sollte dieser PArt doch nun abgeschlossen sein oder? Besteht die Möglichkeit eine dritte Person, z.b einen Tramper (ich weiss klingt banal) anzugeben, also sozusagen unbekannt? Vielen Dank für eure Tipps im Vorraus Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted June 17, 2005 Report Share Posted June 17, 2005 Nun habe ich natürlich die Möglichkeit die Aussage zu verweigern, oder einen anderen Fahrer anzugeben, letzteres scheint mir etwas kompliziertandere Personen bewußt faslsch zuverdächtigen ist nach §164 des StGB. eine Straftaf.Lies mal dich etwas durchs Forum dann wird du schon was finden. Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted June 19, 2005 Report Share Posted June 19, 2005 Anscheinend hat der Vermieter nur deine Daten mitgeteilt, sonst hätte ja deine Freundin den AB bekommen. War beim AB schon ein Foto dabei? Wieviel Zeit ist zwischen der Owi und dem AB vergangen?Du kannst den AB auch wegwerfen. Über das Einwohnermeldeamt können sie die Fahrerin nicht finden, weil sie nicht zu deiner Familie gehört. Könnten deine Nachbarn deine Freundin erkennen? Quote Link to post Share on other sites
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