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Radfahrer An Ausfahrt übersehen


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Hallo,

folgender Sachverhalt: Enge Tiefgaragenausfahrt mit Gehweg davor in einer Einbahnstraße. Beim Herausfahren mit dem Auto aus der Tiefgarage wird ein Radfahrer angefahren. Er kommt zu Fall, ist aber unverletzt, lediglich das Fahrrad hat etwas abbekommen und am Auto sind ein paar Schrammen. Polizei wurde gerufen.

Jetzt das pikante an der Sache: Der Radfahrer fuhr auf dem Gehweg und entgegen der Einbahnstraßen-Fahrtrichtung!

 

Wie ist die Sache straßenverkehrs- bzw. zivilrechtlich einzuschätzen?! Welche Schuld trifft den Fahrradfahrer, welche den Autofahrer (Betriebsgefährdung, etc.)?! Wie sollte der Autofahrer am besten vorgehen?!

 

 

Dankeschön,

CYA - FLO

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Guest NiliQB

Ich denke, dass die Schuld verteilt werden wird. Der Radler hat Fehler gemacht (Gehweg, Einbahnstraße), der Autofahrer hätte sich wohl dennoch versichern müssen, dass die Straße frei ist. Statt des Radlers hätte da ja auch ganz legal eine Mami mit Kinderwagen oder sonstwer laufen können.

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Guest
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