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Ich will keine langen Reden halten. Bin in Össiland geblitzt worden, woraufhin einige Briefe aus Ö kamen mit der Aufforderung zu bezahlen. Dies hab ich nicht gemacht und auch keine Antwortschreiben zurückgeschickt. Nun kommt ein Brief vom Kämmereiamt aus meiner Stadt (als Vollstreckungsbehörde) mit einer Zwangsvollstreckung, mit der Aufforderung zu überweisen.

 

mit folgender Anmerkung:

Sollten Sie nicht zahlen, so müsste der Vollstreckungsauftrag ausgeführt werden. Bei rückständigen Bussgeldforderungen müssen Sie auch mit einem Antrag auf Erzwingungshaft rechnen.

 

Daher die Frage an euch:

Komm ich aus dieser Nummer noch raus, und wenn ja wie?

Oder ist besser wenn ich zahle?

Thanks

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Zwischen D und A gibt's Rechtshilfeabkommen, da hilft am Schluß nur zahlen.

Vorher hättest Du was machen können, aber durch Deine Ignoranz hast Du Dich selber in Schwierigkeiten gebracht.

Der Titel ist nun durch und Du kannst nur noch bestimmen, wie hoch die zusätzlichen Gebühren einer evtl. Vollstreckung sind.

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ähhhm, was meinst du mit EVTL. Vollstreckung. Kann doch sein, dass nicht vollstreckt wird?
Eher: Kann sein, daß Du vorher zahlst.

Die Vollstreckung wird nämlich zusätzlich Geld kosten. Und bringt Dir natürlich auch einen unschönen Schufa-Eintrag.

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