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born_hard

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    Anfänger
  1. mit dem Monat weiss ich es auch. Die Punkte schmerzen halt ungemein...Gut, ich rufe die Behörde an, mit der Bitte das Bild anzuschauen, mit der Begründung dass ich nicht mehr genau weiss, wer gefahren sei. Blöde Begründung, denn so einen Blitzer nachts kann man nicht übersehen und wenn ich Zweifel gehabt hätte, dann wäre ich schon früher zur Behörde gegangen oder Herr Alberto um Hilfe gebeten. Angenommen ich erkenne mich mehr schlecht als Recht auf dem Foto, wie soll ich mich dann verhalten? Einfach die Schultern zucken und den Ahnungslosen raushängen, oder die Mithilfe zur Ermittlung des Fahr
  2. ok, soweit klar. Wie soll ich vorgehen., wenn ich jetzt das Bild anschauen will? Einspruch einlegen, oder einfach vorbeilaufen? Einspruch einlegen ist wohl ne schlechte Idee, denke ich. Dann geht vors Gericht. Brauche einfach euren Rat. Danke
  3. ähhhm, was meinst du mit EVTL. Vollstreckung. Kann doch sein, dass nicht vollstreckt wird?
  4. Ok alles klar. Danke für die Hilfe. Man verdrängt manche Sachen manchmal. Vorher hätte ich was machen können, ok.
  5. Hi, bin über rot gefahren, alfredo war mir zu riskant da ich halter und fahrer war. Jetzt kam der Bussgeldbescheid. Leider sind 4 Punkte zu kassieren, oh oh... Habe ich noch eine allerletzte Chance indem ich auf die Wache geh und mir das Beweisfoto anschaue? Wenn ich darauf nicht zu erkennen bin, hab ich doch gute Karten... Wenn ich darauf zu erkennen bin, könnte ich Nachteile bekommen? Danke
  6. Ich will keine langen Reden halten. Bin in Össiland geblitzt worden, woraufhin einige Briefe aus Ö kamen mit der Aufforderung zu bezahlen. Dies hab ich nicht gemacht und auch keine Antwortschreiben zurückgeschickt. Nun kommt ein Brief vom Kämmereiamt aus meiner Stadt (als Vollstreckungsbehörde) mit einer Zwangsvollstreckung, mit der Aufforderung zu überweisen. mit folgender Anmerkung: Sollten Sie nicht zahlen, so müsste der Vollstreckungsauftrag ausgeführt werden. Bei rückständigen Bussgeldforderungen müssen Sie auch mit einem Antrag auf Erzwingungshaft rechnen. Daher die Frage an euch:
  7. oh, das nenn ich Pech. Was bleibt mir dann übrig ausser Alberto? Soll ich zur Polizeidienststelle gehen und wenn das Bild schlecht ist, sagen ich erkennen mich nicht auf dem Bild? Immer noch besser als alles auf dem AB zuzugeben, oder? Was würdet ihr machen? Ich bin Halter und Fahrer leider? Seht ihr eine Chance ausser Alberto? Thanks
  8. genau dafür ist ein Forum da, um auf Fragen Antworten zu bekommen. Ich habe nämlich konkrete Fragen gestellt, und nicht "was soll ich jetzt machen...?" Ihr versteht schon....wenn ich jetz t das Foto anfordere werde ich zur Polizeidienststelle vorgeladen nehm ich an. Kann ich verneinen und per Post das Foto anfordern? Hab ich ein Recht darauf? Oder soll das mein Anwalt machen?...
  9. was meint ihr mit annalen ? aber zurück zum Thema: alberto macht in diesem Fall also nicht viel Sinn erstmal, zumal der Vorfall hier in meiner Nähe sich erreignet hat und ich will nicht die Polizei auf den Plan rufen. Die würden bei mir oder in der Nachbarschaft rumschnüffeln oder auch bei meinem Alfredo-Bekannten...ne, das ist blöd.. Aber: was ist wenn ich das Foto anfordere? Viellecht bin ich nicht zu identifizieren. Hab ich irgendwelche Nachteile dadurch? Kann ich dann noch die Albertomethode anwenden, oder wird die Behörde hellhörig? Kann ich mit einem Anwalt etwas erreichen? Und wie lan
  10. ich kenne die Albertomethode, allerdings nicht bei über rot fahren...ich wollte euere Erfahrungen und Tipps hören.
  11. Kann ich denn nun noch Einspruch erheben, oder nicht? Wer kennst sich aus? Danke Aron
  12. leo: und wenn ich mein nummernschild tausche? Name und Automarke ist nicht genug? Ausserdem gehts mir nicht um Vollstreckung oder nicht, sondern um Einspruch ....
  13. Hallo, ich habe am 12.06.2003 eine strafverfügung aus Österreich bekommen wegen zu schnell Fahren. Eine Geldstrafe habe ich bekommen. Bei der Rechstmittelbelehrung steht: Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Tustellung der Strafverfügung ....einzubringen. Ich habe während dieser 2 Wochen nicht reagiert. Jetzt am 16.12.2003 kam die Mahnung, worin unter anderem steht: Da dieser Bescheid nunmehr vollstreckbar ist werden Sie aufgefordert...den Gesamtbetrag zu bezahlen. Meine Frage: Kann ich noch Einspruch erheben, dass nicht ich der Fahrer war und dass ich Fotos anfordere, eben
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