Guest vinnie Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Ich wohne in einer Straße mit sozialistischen Plattenbauten. Vor den Plattenbauten befinden sich etwa 2,5 Meter breite Fußwege, anschließend ein etwa 2,5 Meter breiter Grünstreifen, an den sich die Straße anschließt. Ist eine Unterbrechung des Grünstreifens mit einer Verbindung von Straße und Fußweg automatisch eine Auffahrt für Notfahrzeuge, oder muss das extra gekennzeichnet werden als eine solche, also das diese Stellen auch vom davor ausgenommen sind?? Grüße! Quote Link to post Share on other sites
Multa 0 Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Worauf willst Du hinaus? An/auf Einfahrten darf nicht gehalten werden! Quote Link to post Share on other sites
Guest Vinnie Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Ich weiß ja eben nicht, ob es eine Einfahrt ist. M.M. nach ist es keine, da weder der Bordstein abgesenkt ist noch man irgendwo hinfahren könnte, außer auf den Fußweg, was meines Wissens nach Verboten ist. Muss man solche Noteinfahrten aber nun kennzeichnen? Grüße! Quote Link to post Share on other sites
Multa 0 Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 Na wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist, ist es auch keine Einfahrt. Und Feuerwehreinfahrten werden eigentlich gekennzeichnet! Quote Link to post Share on other sites
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