nightflyer 0 Posted December 13, 2004 Report Share Posted December 13, 2004 Weiß net genau ob es hier her passt, aber: Einspruch gegen Bußgeld lohnt nur manchmal »Knöllchen« für Falschparker. Archiv: 28.11.2001 Hannover (dpa/gms) - Wenn ein Strafzettel am Scheibenwischer klemmt oder es am Straßenrand verdächtig blitzt, ärgert sich jeder Autofahrer. Meist wird falsches Parken oder zu schnelles Fahren mit einer Geldbuße quittiert. Doch manchmal werden Betroffene auch zu unrecht bestraft. Das ARD-Wirtschaftsmagazin »Plusminus« berichtete unlängst von massenhaft mangelhaften Bescheiden. Und egal wie der Sachverhalt liegt: Einspruch gegen ein Bußgeld kann in jedem Fall eingelegt werden. Nur die Erfolgsaussichten sind dabei verschieden ................ Quelle: WAZ Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted December 13, 2004 Report Share Posted December 13, 2004 lieb gemeint, aber die sendung wurde hier schon durchgekaut (und alle aussagen sind hier sowieso tagesthema) Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted December 13, 2004 Report Share Posted December 13, 2004 *argh* Das Wort "Widerspruch" schreibt man ohne "eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee"!!! Viele Grüße WeihnachtsGast Quote Link to post Share on other sites
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