Guest NightDragon Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Bin in Österreich auf der A1 bei Hallwang mit ca. zu schnell geblitzt worden. Wie lang dauert ungefähr die Zustellung des "Bescheids" nach Deutschland?In welcher Höhe wird dieser in etwa ausfallen? Danke Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Die Höhe des Zahlbetrages variiert in Austria von Bundesland zu Bundesland, daher lassen sich keine allgemeinen Aussagen treffen. Quote Link to post Share on other sites
Guest NightDragon Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Hmmm .... Bundesland Salzburg! Gibt es vielleicht irgendeinen Link auf einen österreichischen Bußgeldkatalog? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Ich kenne keinen, aber vielleicht jemand anderes? Quote Link to post Share on other sites
Gustav.at 0 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Hier gibt es einen ungefähren Überblick:Strafenkatalog Quote Link to post Share on other sites
Guest NightDragon Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Danke! Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted October 1, 2004 Report Share Posted October 1, 2004 Hi, ich gehe mal davon aus, dass du eine Anonymverfügung bekommen wirst. Wenn du nicht zahlen willst, sollest du auf jeden Fall darauf reagieren, denn wenn sie rechtskräftig wird, greift das VOLLSTRECKUNGSABKOMMEN. Es wird also auch bei uns eingetrieben, wenn du nicht zahlts. Schreib denen, dass du nicht gefahren bist und dass du auch nicht weißt wer es war. Sie werden dir eine Lenkererhebung schicken, auf die du ebenfalls mit obiger Antwort reagieren solltest. So dann wird das VErfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung eingestellt und du bekommst eine Strafe nach § 103 KFG wegen Nichtmitwirken bei der Lenkererhebung. Genau diese fällt aber nicht unter das Vollstreckungsabkommen, da sie wesentlichen Grundätzen des deutschen Rechtes widerspricht. Somit bist du bei uns sicher. In A stehts du allerdings dann auf der "Fahndungsliste". Die Warscheinlichkeit erwischt zu werden, sehe ich selbst bei täglichen Grenzübertritten als sehr gering an. Wenn du es so machst, empfehle ich dir, bei Reisen nach A immer genügend Barmittel oder ne Kreditkarte dabei zu haben, da die dich sonst sogar bis zur Bezahlung verhaften können. Aber wie gesagt. Die Warscheinlichkeit ist im Gegensatz zur Schweiz gering. Melde ein Gewerbe als Altpapierhändler an. Denn die Bezirkshauptmannschaft wird dich mit mehrseitigen Schreiben zumüllen, wenn du nicht zahlts. Mit jedem Schreiben wird die Verjährung unterbrochen Quote Link to post Share on other sites
Guest NightDragon Posted October 1, 2004 Report Share Posted October 1, 2004 @Ilcko Danke für die gute Antwort Naja dann hoff ich mal dass das nicht so dramatisch wird. Kommt vor der Aufforderung zum Bezahlen erst eine Lenkererhebung? Wieviel macht denn so eine Strafe aus wegen Nichtmitwirkung bei der Lenkererhebung??? Rentiert sich überhaupt der ganze Schriftverkehr für (wenn überhaupt) zu schnell? Da ich gleich an der Grenze wohne bin ich fast täglich in A und weiß, dass dort sehr viele Polizeikontrollen durchgeführt werden. Zumindest seh ich die ständig. Also doch gleich zahlen und Ruhe haben....? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.