Hallo, dass Radarwarner in Deutschland illegal sind, ist ja klar. § 23 (1b) StVO: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Da das Gerät aber, bei einer etwaigen Kontrolle betriebsbereit seine muss und dies nicht ist, ohne ein passendes Stromkabel, habe ich mir nun die Frage gestellt, was passiert, wenn ich das St