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fiNal

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Posts posted by fiNal

  1. Das mit dem Bilder zusenden kommt ein bisschen auf die Art des Verstosses drauf an. Wenn es sich um eine Ordnungsbusse handelt (bis +15 igO, +20 agO und +25 AB), dann wird typischerweise das "einfache Verfahren" angewandt. Es findet keine Identifikation des Fahrers statt, die Busse ist anonym und es gibt keine Schreib- und Spruchgebühren.

     

    Deshalb ist die Behörde auch nicht verpflichtet, dir die Bilder auszuhändigen. Diese werden u.U. erst im ordentlichen Verfahren überhaupt erstellt. Das ordentliche Verfahren kommt dann zum Zuge, wenn der Halter den Vorwurf bestreitet, den Fahrer nicht nennt oder (ganz salopp) das Ticket nicht bezahlt wird. Dann muss die Polizei ihr "Beweismaterial" produzieren um eine normale Anzeige mit entsprechender gerichtlicher Beurteilung auszulösen.

     

    Das heisst nicht, dass ein netter Beamte dir die Bilder nicht dennoch zuschickt, falls sie denn überhaupt bereits verfügbar sind (bei neueren Anlagen) und der Beamte gerade Lust dazu hat. Du hast jedoch im einfachen Verfahren kein Recht, die Bilder zu sehen.

     

    Wenn der Verstoss gröber ist als die anfangs genannten Grenzen gibts sowieso ein ordentliches Verfahren - dann müssen dir die Bilder entsprechend auch zugestellt werden, falls du dies forderst. Vielleicht kostet das aber extra, das dürfte wohl je nach Amt bzw. Gericht (für die groben Dinge) unterschiedlich sein.

  2. @Biber: Nein, die CH kennt keine Fahrtenbücher (und i.d.R. keine Fahrverbote bei Rotlichtverstössen ohne Gefährdung, und darum gehts hier). Der CH Behörde wird die Sache ziemlich schnuppe sein.

     

    Aber DE darf mir dennoch ein Fahrtenbuch für Fahren in DE auferlegen, würde ich mal spekulieren. Ob sie das bei Ausländern wirklich machen sei mal dahingestellt, denn mit dem Fahrtenbuch für Fahrten DE kann ich mehr als gut leben. Die Frage ist eher, ob die Deutschen Behörden nicht noch ein anderes Ass im Ärmel hätten.

  3. Hallo :)

     

    Man nehme an, ich als männlicher Halter eines Fahrzeuges mit CH-Nummernschilder bekäme einen Zeugenbefragungsbogen wegen eines Rotlichtverstosses (länger als 1s). Das Foto ist von fantastischer Qualität und zeigt einzig ein Mädchen als Fahrer - der Beifahrersitz (und alle anderen Sitze im Fahrzeug) sind leer.

     

    Da es sich bei der fotographierten Person nicht um eine mit mir verwandte oder mit mir wohnende Person handelt und ich an einer akuten Erinnerungslücke leide, wem ich mein Fahrzeug überlassen habe (ich war zur Tatzeit nicht mal in Deutschland), ist es mir leider nicht möglich, die Lenkerin zu identifizeren.

     

    Droht mir noch irgendwas anderes als eine Fahrtenbuchauflage?

     

    Besten Dank und Grüsse

    fiNal

  4. @Gast225: Natürlich hast Du recht, es geht auch überhaupt nichts ums "merken". Mir war durchaus bewusst, dass nach wie vor :130: gelten muss, sofern ich denn kein Schild übersehen habe. Viel mehr geht es um die ungewohnte Situation. Ansonsten bin ich mich gerade in D gewohnt, dass die Limits äusserst regelmässig wiederholt werden - z.b. auf der BAB 81 nach Stuttgart rg Heilbronn gibts eine rund 20km lange :120: er Strecke. Dort ist beim passieren eines :120: er Schildes mit scharfen Augen teilweise schon das nächste Schild sichtbar.

     

    Anders auf der BAB 72 - dort fragte ich mich nach 4km :130: ohne weiteres Schild kurz an zu fragen, ob ich das :nolimit: nicht übersehen habe. Wird man genau zu dem Zeitpunkt noch von einem kultivierten +40-fahrer mit 170 überholt, kanns durchaus passieren, dass man der :nolimit: übersehen Theorie glauben schenkt. Zumindest einem eher ungeduldigen VT wie mir ;)

  5. Hallo zusammen

     

    Geblitzt hats mich nicht, aber wundern tu ich mich trotzdem, deshalb hier meine Frage an euch:

     

    Letztes Wochenende war ich auf der BAB 72 (Hof bis Chemnitz) unterwegs und stellte dort eine (vielleicht Sächsische?) Eigenheit fest. Auf einigen Abschnitten gilt :130:, aber die Schilder sind so weit auseinander, dass ich mich regelmässig fragte, ob ich nicht ein :nolimit: übersehen habe in der Zwischenzeit. Normalerweise sind die Limits in Deutschland in vernünftigen Abständen aufgebaut, so dass sich mir nie die Frage stellte, ob es denn noch gelten würde. Aber auf der BAB 72 waren es gefühlte 5km zwischen zwei Schildern (ich werde dieses Wochenende wohl wieder in der Gegend sein und kann dann mal "messen").

     

    Daher meine Frage: Gibt es eine Regelung, wie oft ein Tempolimit bzw. andere Verbotstafeln (z.B. Überholverbot, Spurbreite links 2m usw) neu ausgeschildert werden müssen?

     

    Danke für eure Antworten!

  6. Wars auf eier Autobahn, einer Autostrasse/ausserorts oder innerorts? Ist bei den 26km/h die Sicherheitsmarge schon abgezogen oder nicht?

     

    Dein Arbeitgeber hat sicherlich keine Konsequenzen zu befürchten, da die Polizei Deine Personalien ja bereits festgestellt hat.

     

    Prinzipiell ist die Geldstrafe in D nicht eintreibbar. Nachdem Du als Fahrer aber ermittelt wurdest, wäre es ratsam, in den nächsten sieben Jahren nicht mehr in die Schweiz einzureisen, falls Du dich entscheiden solltest, die Strafe nicht zu zahlen (sieben Jahre beträgt die Vollstreckungsverjährung, d.h. ab dann ist das Bussgeld verjährt). Ansonsten würdest Du wohl im Falle einer Personalkontrolle bis zur Begleichung der Strafe aufgehalten werden. Zur Strafe hinzu kommt u.U. ein Fahrverbot (hängt davon ab, wo die Übertretung stattgefunden hat) von 1-3 Monaten (gilt nur in der CH)

  7. DBS ist meines Wissens kein schweizer Finanzinstitut (der Name sagt mir nichts). UBS und CS haben sehr wohl Filialen in den USA. (z.b. in New York). Dort gabs ja auch ein paar Verhaftungen, und dies wohl zu recht. Aber auch in den USA würde ich bei zwei bis drei Haftbefehlen gegen Bankangestellte noch von keiner Systematik sprechen. Die Bank hat wahrscheinlich die Augen verschlossen und sich die Hände in naivität gewaschen. Die Kundenberater haben durch erhöhte Neugeldzuflüsse dicke Boni bekommen. Wie sie zu diesen guten persönlichen Leistungen kamen wurde nicht oder zu wenig hinterfragt.

     

    In Deutschland war es vielleicht ähnlich. Dennoch glaube ich nicht, dass eine (grosse) Schweizer Bank systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung aktiv als Produkt verkauft hat.

     

    Übrigens: Die grössten Sünden wurden aber in Asien begangen, nur interessiert das dort zum Glück noch keinen, und wird auch jetzt im Zuge des internationalen Drucks aus anderer Richtung etwas transparenter. Aber was dort mit "Schattendossiers" und "Swiss booked accounts" an den Kunden gebracht wurde, wo nicht einmal der asiatische Kundenberater vor Ort weiss, wem die Kohle nun effektiv gehört oder wieviel Geld auf dem Konto ist, stinkt zum Himmel - keine Frage.

  8. @HarryB: Natürlich wird es das gegeben haben, und auch nicht nur in Einzelfällen. Ob es aber mit einer derartigen Systematik passiert ist, wie es von Deutscher Seite gerne dargestellt wird, bezweifle ich hingegen. Meistens haben die Deutschen Kunden wohl selbst eins und eins zusammengezählt und gemerkt, dass ihr Geld in der CH vor dem Deutschen Fiskus verborgen werden kann.

     

    Insbsondere aber haben deutsche Kunden das Geld selbst in die Schweiz geschafft (und dies muss ja ziemlich sicher physisch geschehen sein, nachdem das deutsche Finanzamt meines Wissens jegliche Transaktionen und Kontostände einsehen kann). Auch der Steuerbetrug, der initial begangen worden ist, um das Geld einmal schwarz "zu verdienen", sprich ausserhalb der Geschäftsbücher einzunehmen, wurde ohne Hilfe von Schweizer Banken begangen.

     

    Wir Schweizer fahren mit unserem Bankkundengeheimnis im Inland ja durchaus gut - es gibt hier auch überhaupt keine Diskussion, dieses abzuschaffen. Und obwohl wir mit unseren Politikern ziemlich zufrieden sind (54% haben "sehr hohes" oder "ziemlich hohes" Vertrauen in die Landesregierung - in der EU sind es im Schnitt 22%), sehen wir das Bankgeheimnis als eine Art "Privatspähre" an, bei dem es nicht um Steuerhinterziehung oder -betrug geht, sondern darum, dass der Staat in meinem Privatleben ohne begründeten Verdacht nichts zu suchen hat. Dass nun dieses im Inland funktionierende System von Ausländern missbraucht wird, ist nur bedingt unser Problem. Deutschland wirft ja z.B. Holland auch nicht vor, die deutsche Drogenpolitik zu untergraben, weil die Deutschen über die Grenze fahren können um zu kiffen.

     

    Darum wurde und wird Deutschland mit diesem Steuerabkommen auch das gleiche Instrument angeboten, das die Schweiz inländisch mit der Verrechnungssteuer verwendet, um die Bürger zu "motivieren", ihr Geld zu versteuern (eine anonyme, rückforderbare Steuer auf Kapitalerträge). Wenn man hingegen fordert, die Schweiz solle Deutsche Bürger grundlegend anders behandeln als Schweizer - und dies, um ein Deutsches Problem zu lösen -, dann ist das schon ein ziemlicher Eingriff in die Schweizerische Staatshoheit, dem sich unsere Landesregierung zu Recht widersetzt.

     

    Ebenfalls ist es korrekt, dass man bei dringendem Tatverdacht wegen Wirtschaftsspionage Haftbefehl gegen die Verdächtigen erlässt - auch wenn diese im Ausland wohnhaft sind. Mit der Anstiftung, Beschaffung und Kauf dieser CD wurde Schweizer Recht gebrochen. Dies ist von unserem Justizapparat zu verfolgen.

     

    Wenn Deutschland konkreten Tatverdacht gegen schweizer Bankangestellte hat, Deutsche aktiv beim Steuerbetrug unterstützt zu haben (so wie dies in der USA der Fall war), erwarte ich auch von Deutschland, entsprechende Schritte einzuleiten und Amtshilfegesuche zu stellen. Nachdem dies meines Wissens nicht geschieht, sind die deutschen Ermittler entweder ziemlich schlecht, oder aber es gab diese Art der Beihilfe vielleicht doch deutlich weniger oft, als von Deutschland behauptet.

  9. Das stimmt schon so, bei uns würde man für Temposünder gerne die Todesstrafe wieder einführen. Aber ich fahre ja stets den lokalen Gegebenheiten angepasst - heisst, da wo möglich etwas zu schnell, aber nie so, dass es ein Fahrverbot geben könnte oder andere unangenehme Konsequenzen. D.h. in der CH +25 auf der AB, in D +20, und in AT halt +50 ;) Wobei gerade auf der dreispurigen A1 in Österreich bei entsprechendem Verkehrsaufkommen 180 problem- und gefahrenlos möglich sind.

     

    Im Prinzip gehts mir "nur" darum, dass es kein Fahrverbot gibt. Bussgeld von rund 150€ find ich in Ordnung - gemessen an der Übertretung schon fast günstig.

  10. Sorry für Doppelpost, aber hab gerade folgende Passage im Tagi entdeckt:

    Der ehemalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück hat sich an einem Sonderpartei der SPD in Nordrhein-Westfalen gegenüber DRS zum Fall geäussert: «Die Schweiz verwechselt Ursache und Wirkung. Was die nordrhein-westfälischen Finanzbeamte machen, ist die Wirkung davon, dass die Schweiz beziehungsweise die Schweizer Bankinstitute vorsätzliche deutsche Steuerbürger zum Steuerbetrug einladen. Das ist der Skandal.»

    Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/kon.../story/20132412

     

    Diese Aussage von Herrn Steinbrück ist die absolute Abkehr jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Über die schweizer Gesetzgebung und deren Ermöglichung von Steuerhinterziehung lässt sich allenfalls streiten - wobei es meines Erachtens nur bedingt ein Problem der Schweiz ist, wenn Deutsche Bürger in Deutschland gegen Deutsche Gesetze verstossen. Aber dass mit einer solchen Selbstverständlichkeit Hehlerei und Wirtschaftsspionage gerechtfertigt wird, ja es nicht einmal eine Untersuchung gibt, weil "der Zweck die Mittel rechtfertigt", ist eines Rechtsstaates unwürdig.

  11. Hallo zusammen

     

    Am Donnerstag hats auch mich mal in Österreich erwischt. Bei einem (meines Wissens mobilen) Radar zwischen Oed und St. Pölten auf der A1 rg. Wien (also nicht der Bekannte bei Km 134.5 in die andere Richtung) kam von hinten kurz ein rotes Licht. Ich hatte den Tempomat auf 180, d.h. ich gehe davon aus dass nach Tachovorlauf und Sicherheitsmrage (wie hoch ist die in Österreich?) sollten 170-175 über bleiben. Erlaubt waren ;)

     

    Kann jemand sagen, wie hoch die Rechnung wird? Sonstige Konsequenzen sollte es ja keine geben, da es weniger als 50 zuviel war. Oder? :)

     

    Grüsse

     

    fiNal

  12. Was kosten in der Schweiz die Tunnels extra? Gotthard vs. Brennerautobahn, San Bernhardino vs. Timmelsjoch, Süd-West-Umfahrung des Vierwaldstätter Sees vs. Tauernautobahn?

     

    In Italien und Frankreich gibt es auch Extragebühren für den gr. Sankt Bernhard.....

    Die Vignette ist wie ein all-inclusive Urlaub. Kannst täglich durch den Gotthard donnern, wenns Dir Spass macht. Bezahlen musst Du nur den Treibstoff. Es gibt meines Wissens in der Schweiz keine Strasse, deren Befahrung eine extra-Maut kosten würde (abgesehen vom Nationalstrassennetz, welches eben die Vignette braucht)

     

    @gerre:

    Das ist doch in DE genau so. Fahr mal zur Stosszeit auf der A8 München Salzburg. Da geht auch nichts über 80.

     

    Ausserdem würden dir zu der Zeit :whistle: eh nichts bringen. Der Nordring ZH hat keine dynamische Geschwindigkeitsanzeige und ist immer ;) - theoretisch. Ausser du erwischt "zufälligerweise" einen der 345 Stautage pro Jahr ;)

  13. Wenn sie dafür effektiv neue Strassen, ja gar Autobahnen, wie der Name "Autobahnvignette" vermuten lassen würde, bauen würden, würde ich die 60 Extra-Franken pro Jahr mit Hochgenuss und einer Tanzeinlage bezahlen.

     

    Offiziell schliesst der Bund durchaus das "Nationalstrassennetz". Der Haken ist, er macht das nicht, in dem er neue Strassen baut, er macht das, in dem er Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufnimmt.

    Der Bundesrat will deshalb auf Anfang 2014 zusätzliche Strecken im Umfang von rund 387 Kilometern ins Netz aufnehmen. Es handelt sich ausschliesslich um bereits bestehende kantonale Strassenverbindungen.

     

    Für den Autofahrer ändert sich also genau gar nichts, abgesehen vom Betrag der Vignette. Einzig ist neuerdings der Bund für den Unterhalt dieser 387km zuständig anstelle des Katons. Die Kantone freuts - die haben nämlich tiefere Kosten. Dem Bund ists egal - er kriegt ja mehr Vignettengebühren. Gebäutelt werden die Autofahrer.

     

    Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/a...1.14397431.html

  14. Habe den Artikel mit grosser Verwunderung gelesen. Das Statistische Bundesamt geht ja von einem Bevölkerungsrückgang in Deutschland aus (http://de.wikipedia.org/wiki/Demografie_Deutschlands#Prognose). Demnach sollte meines Erachtens so ziemlich jeder Neubau gestoppt werden.

     

    Naja, aber der Straßenverkehr soll ja in den nächsten Jahren trotz der rückläufigen Bevölkerung deutlich zunehmen, was vor allem am steigenden Lkw-Verkehr liegt. Insofern ist der Neubau von Straßen doch sinnvoll, insbesondere die sog. "Lückenschlüsse".

     

    Soll, hat aber scheinbar nicht (oder kaum) in den letzten 6 Jahren. Ausserdem wird der Strassengüterverkehr wohl auch rückläufig sein, wenn die Ölpreise ansteigen. Utopischerweise wird ja vom zuständigen Bundesamt (gemäss Artikel) davon ausgegangen, dass die Ölpreise sinken, was irgendwie jeder gängigen Erwartung widerspricht.

  15. Habe den Artikel mit grosser Verwunderung gelesen. Das Statistische Bundesamt geht ja von einem Bevölkerungsrückgang in Deutschland aus (http://de.wikipedia.org/wiki/Demografie_Deutschlands#Prognose). Demnach sollte meines Erachtens so ziemlich jeder Neubau gestoppt werden. Ein Ausbau bestehender Strassen ist vielleicht diskutabel, gerade wenn es im Zuge dieses Rückgangs zu einer verstärkten Urbanisierung kommen sollte. Aber warum Deutschland nochmals 10'000km neue Bundesstrassen und Autobahen braucht, wenn es bald 15% weniger Leute (und damit wohl auch weniger Verkehr) gibt, ist mir schleierhaft.

     

    Mich freuts natürlich - war gestern auf der A96 und der A8 unterwegs. Das Verkehrsaufkommen war traumhaft, teilweise fühlte ich mich schon fast einsam.

  16. Was ist denn das übliche Vorgehen, wenn ich in D ein Auto kaufe (bezüglich Kennzeichen). Bekommt man da "normalerweise" ein neues, oder ist das Kennzeichen eher ans Fahrzeug gebunden, unabhängig vom Besitzer?

     

    In der CH sind Kennzeichen ja an die Halter gebunden. Typischerweise behält man sein Kennzeichen wenn man das Fahrzeug wechselt, ja vererbt es gar an seine Kinder (Ich habe beispielsweise das Kennzeichen, das mein Grossvater Ende der 1930er Jahren eingelöst hat). Kennzeichen mit tiefen Nummern gelten als "cool" und werden regelmässig versteigert. Für eine vierstellige ZH-Nummer gehen teilweise schon bis zu Fr. 20'000.- über die Theke.

  17. In der CH wird man bei Geschwindigkeitsübertretungen, die ausserhalb des Ordnungsbussenkataloges sind (>15 igO, >20 agO, >25 Autobahn) verzeigt, d.h. es folgt ein Strafrechtliches Verfahren.

     

    Bei "kleineren" Delikten bis und mit 9 km/h über den genannten Limiten spricht man von leichten bzw. mittleren Verkehrsregelverletzungen. Die strafrechtliche Konsequenz ist eine Übertretung nach Art 103 StGB. Übertretungen sind ausschliesslich mit Busse bedroht. Man bekommt typischerweise eine Bussenverfügung eine Statthalteramtes oder ähnliches. Die theoretische Höchststrafe sind Fr. 10'000 (Art 106 StGB). Nicht erschrecken, man muss wohl Multimilionär und fünffacher Widerholungsübertreter sein, um für eine Übertretung effektiv Fr. 10'000.- als Busse zu bekommen. Die Höhe liegt im Ermessen des Gerichts.

     

    Nach konstanter Rechtssprechung des Bundesgerichts handelt es sich ungeachtet der Umstände immer um eine grobe Verkehrsregelverletzung, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um >=25 igO, >=30 agO oder >=35 Autobahn überschritten wird. In der Regel wird bei solchen Delikten auch Vorsatz angemommen / zu Grunde gelegt, das Gegenteil wäre durch den Angeklagten zu beweisen. Strafrechtlich sind wir hier im Berech des Vergehens nach Art 10 Abs 3, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahren bedroht sind. Mit Zustimmung des Täters kann das Gericht auch gemeinnützige Arbeit anordnen. Für krasse Überschreitungen können aber auch die Tatbestände Gefährdung des Lebens (Art 129 StGB) oder gar eine versuchte eventualvorsätzliche Tötung (Art 22 i.V.m. 111 StGB) vorgeworfen werden.

     

    Im Bereich der Verkehrsregelverletzung wird fast immer eine Geldstrafe gesprochen, insbesondere da die kurzen Freiheitsstrafen mit der Revision des StGB (seit 2007 in Kraft) abgeschafft wurden (allerdings sollen diese wegen schlechter Erfahrungen mit bedingten Geldstrafen wieder eingeführt werden!). Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Das maximal mögliche Verschulden ist 360 Tagessätze, der maximale Tagessatz sind Fr. 3'000.- (Art 34 StGB). Somit ist die theoretische Höchststrafe Fr. 1'080'000.-.

     

    Alle drei Sanktionsmöglichkeiten (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Gemeinnützige Arbeit) können bedingt oder teilbedingt gesprochen werden. Sie können auch in Kombination mit einer Busse bis Fr. 10'000.- verhängt werden.

     

    In einem typischen Fall von einer Übertretung um 25km/h igO würden für einen nicht vorbestraften Täter wohl 10 Tagesstäze fällig. Der Mittellose hätte einen Tagessatz von Fr. 30, der Schwerreiche hätte einen von Fr. 3'000.-. Die Strafe liegt also irgendwo zwischen 240 und 24'000.-. Typischerweise wird diese Geldstrafe bedingt gesprochen, d.h. sie ist erst bei einer Widerholungstat zu zahlen. Nach aktueller Rechtssprechung kombiniert man diese bedingte Geldstrafe typischerweise mit einer Busse über einen Viertel des monatlichen Nettoeinkommens, jedoch mind. Fr. 800.-.

     

    Je krasser die Übertetung, je eher dürfte sich der Richter geneigt sehen, die schmerzliche Geldstrafe (Tagessätze) nicht mehr bedingt sondern teilbedingt oder gar unbedingt zu sprechen.

     

    Immer nach dem Strafrechtlichen Verfahren folgt das Administrativ-Verfahren, da dieses als Grundlage die rechtskräftige Verurteilung des Strafverfahrens braucht. Je nach dem, ob man im Strafrechtlichen Verfahren für eine leichte, mittlere oder grobe Verkehrsregelverletzung verurteilt wird, folgen Administrativmassnahmen nach Art 16a, 16b oder 16c SVG. Die Sanktionen für Ersttäter sind eine Verwarnung für eine leichte Verletzung, einen Monat Entzug für ein Mittleres, und mind. drei Monate für ein schweres Vergehen.

     

    Eine sehr gute Quelle mit Beispielfällen und dem Ablauf findet sich hier:

    http://www.carlex.ch/de/news/bussenliste

  18. typischerweise werden bei rotlichtverstössen zwei fotos gemacht, um das "einfahren in die kreuzung" zu dokumentieren. wenn du so stehen bleibst, dass du den verkehr innerhalb der kreuzung nicht behinderst, gibts typischerweise keine busse (ist mir schon 2 mal passiert). entscheidend dabei ist, dass du auf beiden fotos quasi am selben ort stehst.

     

    PS: Dass du nicht bei rot über die Ampel fährst ist alleine deine Verantwortung, und nicht die des Vordermanns. Gerade an dieser Stelle, wo es zwischen 15 und 19 Uhr immer staut kannst Du überhaupt nicht von flüssigem verkehr ausgehen.

     

    PPS: @muniX089: meistens kostet es nur Geld. Es kommt ein bisschen drauf an, wie viel Zeit zwischen der Rotschaltung und der Überfahrung des Rotlichtes ist. Man munkelt so dass es bis 2 Sekunden nur eine Ordnungsbusse gibt, darüber eine Verzeigung. Gesetzlich verankert ist das ganze aber nicht.

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