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civic1985

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    Anfänger
  1. Folgende Situation: Innerorts. Wohngebiet. ZONE 30 Schild. Nach circa. 400m geht es in einen verkehrsberuhigten Bereich (Sackgasse). Wenn nun der verkehrsberuhigte Bereich wieder verlassen wird, welche zHG gilt dann? [Meine Vermutung: 30 km/h, da immer noch in der 30 ZONE gefahren wird. Aber z.B. nach einer Übernachtung muss man sich dann daran errinnern in eine 30 ZONE gefahren zu sein?] Es ist nur eine Beschilderung "Ende verkehrsberuhigter Bereich". Zweite Frage: Hat eine Geschwindigkeitsmessung nach dem verkehrsberuhigten Bereich Bestand?
  2. HI! Also, ich bin auch ganz der Meinung von Landy - abwarten und Tee trinken! Also die beiden Sprinter waren von EINER Person bei unserem hier ansässigen Vermieter Tränkle angemietet! Mögliche Fahrer bzw. Leute über 18 waren einige dabei, sodass mehrere in Frage kommen. Wir haben uns beim Fahren auch abgewechselt... Naja, Verwandt ist niemand mit irgendwem! Aber des klappt scho, denk' ich! Tschuldigung für mein schlechtes Deutsch aber ich hab heute -gesoffen. Grüße alex
  3. Hi! Bin gestern auf der A9 mit einem MB Sprinter in einer auf begrenzten Stelle mit überhöhter Geschwindigkeit (WAHRSCHEINLICH) geblitzt worden. Aber eigentlich gar nicht sicher.... Trotzdem wäre die Überschreitung Probezeitrelevant........! So meine Frage: Der Sprinter war 3 Tage gemietet, es saßen noch 8 Leute drin und ich war der Fahrer. Was passiert W-E-N-N der Vermieter einen AnhörungsBogen bekommt und nicht weiß wer gefahren ist. Der Typ der die zwei Sprinter gemietet hat, weiß halt auch nicht mehr WER genau gefahren ist... Geht das durch? Grüße der nur noch -langstreckenfa
  4. So hallo nochmals! Ich wollte euch nur wieder auf den neuesten Stand bringen, falls es Euch interessiert... Jetzt ist es soweit gestern kam der BuGeBe ins Haus geflattert! Mein Vater wird nochmals schriftlich Einspruch erheben und wenn's sein muss vor Gericht gehen. Ich informier Euch weiter, weil ich denke das interessiert Euch, also ein "ganz echter" Fall der vor Gericht geht P.S.: Auf dem BuGeBe steht nochmals: "Wie ihnen telefonisch gesagt wurde war ihre Parkscheibe FALSCH eingestellt" An die Cops bzw. Wissenden: Kann der BuGeBe zurückgezogen bzw. annuliert werden oder ist das
  5. thanks for posting.... ihr habt mir sehr geholfen! Grüße Alex
  6. Vielen Danke für die antworten, und vorallem Cop. Hat mir sehr geholfen. Übrigens: Ich werde mein Kennzeichen _NICHT_ abschrauben bzw hatte es auch nicht vor. Reine Interessefrage, denn wer >> bewußt rasen will << kann so vielen Strafen entgehen. Große Ausnahme: Kontrolle mit "herausziehen", da haben die Raser auch mit noch so toller Verkleidung + Maske verloren... Grüße Alex
  7. Hi! Ist es erlaubt im Ort zu überholen bzw. wodurch ist es verboten? Als Beispiel nachts, ein 40 km/h fahrender PKw und ich überhole mit 55 km/h wobei der Gegenverkehr nicht vorhanden ist bzw. nicht gefährdet wird... Erlaubt oder nicht COP's ???? Grüße ALex
  8. Hi! Nehmen wir mal an ich fahre ohne vorderes amtliches Kennzeichen, aber das Fahrzeug ist angemeldet und versichert. Was blüht mir dann? Also im Falle das ich angehalten werde! Ich sage: Gerade verloren oder tue unwissend.... Gefunden habe ich irgendwo das hier: "Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt " Stimmt das so? Frage besonders an die SHERRIFFS!!!!(Cop, Goose und co.) Könnte ich nicht mit einem "Mängelbericht" davon kommen? Anmerkung: Ich bin noch in der Probezeit. Bitte Verhal
  9. Hi! Der Ansatz von euch klingt ja nicht schlecht... Also einfach im "letzten Moment" den Einspruch gegen den BuGeBe vor Gericht zurückziehen!?!?! Klingt gut Werde ich meinem Dad dann zu gegebener Zeit mal sagen Grüße Alex
  10. @rennfahrer² Ja wenn es kein "Aussage gegen Aussage" (sorry das ich's nicht wusste ) gibt, wie heißt es dann? Das der Angeklagte lügen darf weiß ich auch, aber dann wäre ja nach deiner Theorie jedes Verfahren so zu werten als hätten die Zeugen eine höhere Aussagekraft, da ja jeder Angeklagte ein potenzieller "Lügner" ist! Naja, ich lass ihn mal machen.... Kann euch ja informieren wie es abgelaufen ist wenn dann mal der BuGeBe und dann alles weitere kommt... Grüße Alex
  11. Hallo cop und alle anderen Leser! Also das die Aussage der Bediensteten des Krankenhaus nicht viel bewirkt bzw. die Aussage der Beamten der Torwache der JVA auch unrelevant ist, ist mir auch klar geworden Denn bei einem möglichen Prozess, und wenn die Behörde das Verwarngeld nicht zurücknimmt wird dieser kommen , wird es N U R um die Frage gehen: "Was stand auf der Parkscheibe bzw. auf welche Uhrzeit wurde sie eingestellt?" Cop, wie du sagtest steht Aussage gegen Aussage! Ich dachte immer das die Aussage eines Polizisten bzw. der Politesse vor Gericht immer höher steht wie die eines
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