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Blizzi

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  1. Nabend, wie versprochen hier der Ausgang der Sache: - Es war bei ihm wirklich nur ein Kratzer - Kein Schaden am Rad - Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt war 1400 Euro. - Alkotest nicht verwertbar (da nur Vortest), meinte zu ihm die Flucht ist in dem Fall eigentlich ne Straftat, aber ob da was auf ihn zukommt weiß er nicht. - Owis für beide - Höhe wird sich noch zeigen - sagte was von 35 Euro oder so, naja bin mal gespannt Zur Schadensregulierung: Er hat vor der Polizei und mir schriftlich bestätigt, dass er keine Forderungen mehr an mich stellt und das die Schadensregulierung abge
  2. Sorry, aber so ein Krampf. Jetzt weis ich allerdings wo dein Problem ist. Um das klarzustellen: Vorhin war es noch ein Kratzer an der Hand. Und zur Polizei bist Du gegangen wegen deinem Schaden. Ich bin garantiert nicht zur Polizei gerannt um nen Spiegel im Wert von vielleicht 70 Ebay-Euro ersetzt zu bekommen. Schon gar nicht ohne Rechtsschutz. Vom Kratzer war im dunkeln bei feuchtem Lack nichts zu sehen. Ich bin zur Polizei weil der Typ verletzt war und der Unfallhergang meiner Ansicht nach nicht eindeutig war. Wir waren uns einig, das wir beide daran Schuld waren. Auch konnte i
  3. Nicht das die Sache aus dem Ruder läuft, der Unfall ist passiert, daran ändert sich nichts mehr. Nein, das sehe ich nicht ein, da das überhaupt nicht entschieden ist. Wie kannst du das überhaupt definitiv sagen wollen? Du hast nichtmal eine Skizze vom Unfallort gesehen. Wenn der Hergang nämlich so passiert ist, wie auf meiner Skizze, dann konnte ich ihn garnicht sehen. Wenn ein Betrunkener ohne Licht unsichtbar hinter einem Auto (mit legal getönter Heckscheibe) fährt und dann an einer Stelle wo man nicht überholen darf überholt während das Auto gerade links abbiegt. Dann sehe ich wirk
  4. Also, wenn der darauf eingeht, gehört er mit dem Klammerbeutel gepudert. Zumal, sollte er sich in Behandlung begeben, auch noch die Krankenkasse ein Wörtchen mitzureden hat. Deshalb wäre es kein Fehler mal deine Versicherung eine kleine Mitteilung zukommen zu lassen. Er hatte nach eigenen Angaben nur einen "Kratzer" an der Hand. Angenommen dieser "Kratzer" ist heute auch noch ein "Kratzer", wieso sollte er sich dann in Behandlung begeben? Und wenn es auf einen Zivilprozess ankommt, dann zahlt er garantiert auch, 100% unschuldig ist der sicher nicht. Je nach Schuldverteilung zahlt er d
  5. Ich find die Idee immer noch gut. Was hätt ich gemacht wenn der besoffen heimgefahren wär und nochmal hinfällt? Dann wär das wohl am Ende noch von mir gewesen oder? Schaden am Auto bei Reparatur in der Werkstatt wäre ca. 600 Euro. Hauptanteil der Lackschaden an der Tür. (Pi mal Daumen, hab telefonisch nachgefragt) Überlege grade dem ne aussergerichtliche Einigung (zum Sachschaden) anzubieten. Wenn er mir 300 Euro gibt verzichten wir beide auf weitere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Die fahrlässige Körperverletzung wird ja hoffentlich eh eingestellt. (Wird das überhaupt automat
  6. Das größte Problem ist die Ablauffolge wie sie hier auch angesprochen wurde. Du hast dich nicht nach links eingeordnet, sonst wäre der Radfahrer, ob blinken oder nicht, rechtsvorbeigefahren. War rechts dicht, Du hast vermutlich sogar gehalten, muss er nach links ausweichen als logische Konsequenz. Ist der am Spiegel eingeschlagen, dann war er schon neben dir als Du losgefahren bist. Die Idee mit den war nicht so gut, berichte mal was raus kommt. MfG. hartmut Ich weiß Unfallberichte werden vom TE meistens etwas aufpoliert, ich war allerdings nicht gestanden, da war kein G
  7. Gerichte sehen das aber ganz anders, auch wenn es jetzt hier in den Urteilen um Autos geht. http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ueber...nksabbieger.htm In ähnlichen Fällen wurde da dem Überholer teilweise 2/3 Schuld gegeben. siehe http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ueber...abbieger.htm#70 und http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ueber...abbieger.htm#71 Nur wenn der sagt er hat den Blinker nicht gesehen...
  8. Danke schonmal für die Antworten. Um das Abbiegen noch etwas detailierter zu beschreiben: Ich bin rechts abgebogen, sehe direkt im Abbiegen das da links ein Parkplatz kommt, vielleicht 10 Meter hinter der Kreuzung, halte mich links auf der Spur, ich wollte nicht in einem Zug wenden. Während dieser 10 Meter hatte ich den Fuß die ganze Zeit auf der Bremse und den Blinker links. Direkt als die durchgezogene Linie gestrichelt wurde vor der Parkplatzeinfahrt lenke ich links ein. Zu dem Zeitpunkt war kein Radfahrer neben mir. Ich nehme an das der hinter mir fuhr und im selben Moment als ich links
  9. Hab grade ins StGB geschaut, §142. Bringts was wenn ich den wegen Unfallflucht anzeige? § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) 1Der Verpflichtung, die Fests
  10. Nabend, komm grad von der Wache und möcht euch mal von meinem Unfall schreiben. Bin grade eben rechts abgebogen um direkt anschließend links in einen Parkplatz einzubiegen (zum Wenden). Habe dabei keine durchgezogenen Linien überfahren. (Es war Nacht) Hinter mir fährt ein Radfahrer ohne Licht, der während ich gebremst und links geblinkt habe links an mir vorbeigezogen ist. Gekracht hat es als ich schon halb quer auf der Straße stand. Der Radfahrer hat meinen linken Seitenspiegel mit dem Lenker mitgenommen und ist dann hingefallen. Ich stand sofort, war ja nur Schrittgeschwindigkeit. Scha
  11. also als se mich letztens hinter ner disco rausgezogen hatten, hatte der der auf der straße stand zwei dieser leuchtstäbchen in der hand, wenn ich mich ned täusch hat der mit einem auf den parkplatz gezeigt und mit dem anderen gewunken sehn genauso aus wie die dinger die man zum flugzeugeinweisen nimmt
  12. Ich hab ja oben schon erwähnt, dass es mir sehr wichtig ist, dass die Sachen, die ich an mein Auto bastel legal sind. Sonst hätt ich diesen Thread ja nicht eröffnet und daher werd ich mich auch an diese Vorschriften halten. Bei 99% der Blendstreifen, die man so sieht, sieht man ja schon aus großer Entfernung, dass die Dinger viel größer sind, als zugelassen. Erlaubt ist ja nur ein recht dezenter Streifen. (der aber bei dem derzeitigen Wetter schon viel ausmacht - find ich) Soviel Dinge gibts da ja garnicht zu beachten: - oben an die Scheibe - max. 0,1m² - nur oberhalb der Sichthöhe von 70cm
  13. Da allerdings irrst Du. Wenn ich der Ansicht bin, daß etwas in angetroffenem Zustand nicht korrekt ist, dann gibt's dafür auch die passende Antwort: - VG oder - Anzeige. Da ist's mir reichlich wurscht, was ein anderer Kollege gemeint oder gesagt haben soll. Was bedeutet denn VG? Naja, es ging ja Hauptsächlich dadrum ob - wenn ich für betreffendes Teil ein Gutachten eines Sachverständigen hab, welches die Unbedenklichkeit bestätigt - das Teil angebaut werden darf oder ob das nicht ausreicht. Mittlerweile hab ich selber mal in den Gesetzen gekramt. StVZO $19 Absatz 2 Die Betriebserlaubn
  14. soo, war heut bei den und hab gefragt. die drei-grüne-sterne hat dann einen zwei-silberne-sterne geholt und der hat gemeint, des is kein problem, wenn ich mich an die abmessungen vom gutachten halt selbst wenn das andere nun bei einer kontrolle anders sehen, kann ich zumindest sagen das unsere das anders sehen, denk mal da wirds keine probleme geben
  15. Zwischen TÜV frei, und TÜV geprüft besteht schon ein winziger Unterschied. MfG. hartmut Sorry für die Verwirrung, auf meinem Foliatec Blendstreifen steht "TÜV-frei (TÜV-Bescheinigung beiliegend)". Also auf meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung steht: "Maximale Fläche: Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, dass eine Gesamtfläche von maximal 0,1m² entsteht." Ich lege das nicht so aus, dass man da mehrere Teile kleben darf und so die 0,1m² umgehen kann Meine Scheibe is oben zwischen 110 und 120cm breit, also werd ich da jetzt mal ca. 8,3cm tönen,
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