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Daniel

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Posts posted by Daniel

  1.  

    Ob das Abstellen des Motors das Führen beendet? Ich denke nicht.

    Wenn Du aus anderen als verkehrsbedingten Gründen anhältst: Ja.

     

    Nun hat der BGH die Frage beantwortet und geht sogar noch weiter:

     

    Eine Hin- und die Rückfahrt sind im Regelfall keine selbständigen Taten

    des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit

    Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt

    und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten1

     

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72111&pos=0&anz=1

     

    QED

  2.  

    Es geht nicht mal um eine Verurteilung, es geht um Umdenken!

    Ich vermute, dass das Zweitere ohne das Erstere nicht (oder nur fallweise) zu haben ist.

     

    Kommt drauf an. Macher ist einsichtig, mancher nicht. Ist ja auch hier gut zu erkennen.

    Ob der einzelne Verurteilt wird ist für Diesen von Belang, das Umdenken in der gesamten Truppe fördert das nicht.

  3. Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.

    Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte sind und was Sie umfassen - sonst hätten wir hier schon lange Verhältnisse wie in Nordkorea.

    Darin sind sich Links- und Rechtsradikale verblüffend einig.

  4. Abgehen davon: wenn Du - und insbesondere @Daniel - Dich so darüber aufregst, dann darf ich doch sicher davon ausgehen, daß ihr alles sehr viel besser macht und insbes. Asylsuchende/Flüchtlinge bei euch aufnehmt. Denn alles andere wäre ob eurer - gespielten - Aufregung auch geheuchelt.

     

    Es geh nicht darum ob ich Asylanten aufnehmen würde oder nicht.

    Es geht darum alle Menschen mit Respekt zu behandeln. Steht auch

    im Grundgesetzt an erster Stelle. Da dich das GG in der Regel nicht

    so interessiert zitiere ich es mal:

     

    Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

     

    Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit nicht vereinbar.

  5.  

    Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.

    Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.

    Was ich bei Dir annehme, sage ich der Nettiquette wegen mal lieber nicht. Gesund erscheint mir Dein Gesabbele jedenfalls nicht zu sein.

     

    Das Problem psychischer Erkrankungen ist das selbe wie bei der Alkoholsucht - der Betroffene bemerkt es selbst nicht.

    Aber ein guter Arzt könnte auch dir helfen.

    • Like 1
  6. Hier war es nur der Dummheit der beteiligten Polizisten (und etwas Glück) zu verdanken, daß der Film ans Tageslicht kam (und nicht vorher zurechtgeschnitten worden war).

    Er war doch zurechtgeschnitten - dazu noch von anderen.

    Man hat halt vergessen das Original zu vernichten.

  7. Beihilfe zum Steuerbetrug.....

    Steuerbetrug ist auch in der Schweiz strafbar

    und wird konsequent verfolgt. Es gilt aber

    nicht als Betrug wenn man etwas nicht sagt.

    Nur das nichts sagen wird nicht verfolgt bzw.

    lediglich wie eine OWI geahndet. Und da gibt es

    halt keine Rechtshilfe. Das wird gern verdreht.

  8. Ich dachte, dass gerade die gerichtliche Kontrolle der Unterschied zum Polizeistaat darstellt. Wurde hier nicht vor der Durchsuchung ein richterlicher Beschluss eingeholt?

    Dir ist aber schon bekannt daß man bevorzugt Anfänger auf diese Posten setzt und diesen dann so viele Fälle auf den Tisch legt daß die gar nich mehr prüfen können?

    Leider ist diese richterliche Kontrolle heute nur noch ein Feigenblatt.

     

    Wurde nicht ein Rocker, der der organisierten Kriminalität zu gehörig war, wegen Notwehr frei gesprochen, als er auf SEK Beamte schoß, die einen Durchsuchungsbeschluss an seinem Wohnaus zu vollstrecken?

    Ein wirklich seltener und erfreulicher Fall.

    Die Regel ist das aber nicht.

     

    Hat GNUMPF also Dummfug geschrieben?

    Nein. Vgl. den Fall des Rentners aus Sittensen.
  9. Es gibt auch hier einige die von der ErSaFa-Methode nicht viel halten,

    die schätzen dann auch die Erfolgsaussicht als schlecht ein.

    Ich habe solche Manöver bereits mehrfach gemacht - bisher immer

    mit Erfolg. In deinem Fall sehe ich durchaus sehr gute Chancen.

    Solange das für den Sachbearbeiter wie ein Routine-Fall aussieht wird

    er auch nichts weiteres veranlassen. Also keine Experimente machen;

    wenn der wach wird klappt es nicht mehr.

    Versuche es einfach. Viel Glück.

  10. Und was soll man tun, wenn Beamte schlicht lügen? Oft müssen die Behörden erst einmal der Version des Polizeibeamten glauben. Inzwischen setzt sich aber die Erkenntnis durch, dass Amerikaner generell zu sehr darauf vertrauen, dass Polizisten die Wahrheit erzählen. Dieser Vertrauensvorschuss, der Beamten auch von den Bürgerjurys vor Gericht entgegengebracht wird, scheint nun erschüttert.

    Aus der Welt.

    Wenn auch langsam, es setzt ein Umdenken ein.

    Jetzt bin ich gespannt wie lange es dauert bis man in Deutschland aufwacht.

  11. Es geht um den Begriff des Taterfolgs und um die Vollendung der Tat.

    Eigentlich ging es doch um die Abgrenzung zwischen Beihilfe und Strafvereitelung.

     

     

    Grundkurs Strafrecht, 2. oder 3. Vorlesung:

     

     

    Formelle Vollendung:

    Der Täter hat alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt.

    => Strafbarkeit wegen vollendeten Delikts

     

    Materielle Vollendung:

    Das Tatgeschehen hat über die eigentliche Tatbestandsverwirklichung hinaus einen tatsächlichen Abschluß gefunden (z.B. Beendigung des Diebstahls mit Bergung und Sicherung der Beute).

    => Strafbarkeit wegen vollendeten Delikts

    bis zur Beendigung ist insbesondere noch Beihilfe möglich.

    Wenn dir das nicht gefällt nenne ich dir gerne den Professor, das kannst du dann mit dem diskutieren.

     

    Aufspringen muss man nicht, anhalten, zusteigen und weiterfahren genügt vollauf.

    Ob das Abstellen des Motors das Führen beendet? Ich denke nicht.

    Das telefonieren mit einem Mobiltelefon ist dann zwar erlaubt, das steht aber auch ausdrücklich im §23 STVO.

     

    Und nein. Biber hat nicht Recht. Er hat offensichtlich nicht einmal

    gelesen/verstanden um was es hier überhaupt geht.

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