Daniel
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Posts posted by Daniel
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Kommt drauf an. Macher ist einsichtig, mancher nicht. Ist ja auch hier gut zu erkennen.Es geht nicht mal um eine Verurteilung, es geht um Umdenken!
Ich vermute, dass das Zweitere ohne das Erstere nicht (oder nur fallweise) zu haben ist.
Ob der einzelne Verurteilt wird ist für Diesen von Belang, das Umdenken in der gesamten Truppe fördert das nicht.
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Ein Erfolg wäre es wenn die Differenz zwischen 100% und über 90% verfolgt werden würde.
Es geht nicht mal um eine Verurteilung, es geht um Umdenken!
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Da ist mal Einer richtig ehrlich: Lesenswert
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Gut daß du nicht zu entscheiden hast was Grundrechte sind und was Sie umfassen - sonst hätten wir hier schon lange Verhältnisse wie in Nordkorea.Da steht "Würde", welche im übrigen nicht schon dadurch verneint wird, indem man Asylanten eine räumliche Beschränkung auferlegt.
Darin sind sich Links- und Rechtsradikale verblüffend einig.
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Abgehen davon: wenn Du - und insbesondere @Daniel - Dich so darüber aufregst, dann darf ich doch sicher davon ausgehen, daß ihr alles sehr viel besser macht und insbes. Asylsuchende/Flüchtlinge bei euch aufnehmt. Denn alles andere wäre ob eurer - gespielten - Aufregung auch geheuchelt.
Es geh nicht darum ob ich Asylanten aufnehmen würde oder nicht.
Es geht darum alle Menschen mit Respekt zu behandeln. Steht auch
im Grundgesetzt an erster Stelle. Da dich das GG in der Regel nicht
so interessiert zitiere ich es mal:
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.Eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist damit nicht vereinbar.
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Schäbig ist aber sehr vornehm formuliert.
Die zutreffende Bezeichnung fällt leider unter das Strafrecht.
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Das Problem psychischer Erkrankungen ist das selbe wie bei der Alkoholsucht - der Betroffene bemerkt es selbst nicht.
Was ich bei Dir annehme, sage ich der Nettiquette wegen mal lieber nicht. Gesund erscheint mir Dein Gesabbele jedenfalls nicht zu sein.Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.
Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben.
Aber ein guter Arzt könnte auch dir helfen.
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Treffender hätte man das kaum schreiben können.
Chapeau! -
Der Polizist kann die Tat auch begangen haben und trotzdem unschuldig sein - wegen Krankheit z.B. Die nehme ich ohnehin an.
Viel problematischer ist die Tatsache daß seine Kollegen mal wieder viele Jahre lang geschwiegen und zugesehen haben. -
Es gibt tatsächlich noch Polizisten dieDer Auftrag lautet Schutz
sich daran erinnern. Kaum zu glauben.
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Natürlich ist dieses Forum für Beratung da, mein Wille dazu geht aber unverzüglich gen Null wenn ich im Erstpost schon wieder das "Abzocke-Geschrei" lese...
Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...
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Hier war es nur der Dummheit der beteiligten Polizisten (und etwas Glück) zu verdanken, daß der Film ans Tageslicht kam (und nicht vorher zurechtgeschnitten worden war).
Er war doch zurechtgeschnitten - dazu noch von anderen.
Man hat halt vergessen das Original zu vernichten.
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Warum sollte ein Polizist lügen?
Ich hätte ja gesagt es liegt in seiner Natur, aber offensichtlich weil er etwas zu verbergen hat! Westfalen-Blatt
Fast überflüssig zu erwähnen daß Videos passend zurechtgeschnitten worden sind. Und die lieben Kollegen haben das fleißig gedeckt.
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Steuerbetrug ist auch in der Schweiz strafbarBeihilfe zum Steuerbetrug.....
und wird konsequent verfolgt. Es gilt aber
nicht als Betrug wenn man etwas nicht sagt.
Nur das nichts sagen wird nicht verfolgt bzw.
lediglich wie eine OWI geahndet. Und da gibt es
halt keine Rechtshilfe. Das wird gern verdreht.
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Nein, das dürfte derzeit Stephen Hawking sein.Du bist schon nicht der Hellste.
Aber du solltest mal Licht anmachen, offen-
sichtlich steht du völlig im Dunkeln.
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Je mehr man in der Verkehrsüberwachung verdienen kann, desto weniger werden die anderen Aufgabenfelder bearbeitet. Das ist doch eine Binse.
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Erfreulich war die Entscheidung, nicht die Tat.
Und wie kommst du eigentlich zu der Feststellung daß der Mann der organisierten Kriminalität angehört?
Wäre dem so würde seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit längst aberkannt sein.
Die Jungrichter füllen da nix aus, das bereitet der Staatsanwalt schon vor.
Die unterschreiben nur noch.
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Dir ist aber schon bekannt daß man bevorzugt Anfänger auf diese Posten setzt und diesen dann so viele Fälle auf den Tisch legt daß die gar nich mehr prüfen können?Ich dachte, dass gerade die gerichtliche Kontrolle der Unterschied zum Polizeistaat darstellt. Wurde hier nicht vor der Durchsuchung ein richterlicher Beschluss eingeholt?
Leider ist diese richterliche Kontrolle heute nur noch ein Feigenblatt.
Ein wirklich seltener und erfreulicher Fall.Wurde nicht ein Rocker, der der organisierten Kriminalität zu gehörig war, wegen Notwehr frei gesprochen, als er auf SEK Beamte schoß, die einen Durchsuchungsbeschluss an seinem Wohnaus zu vollstrecken?
Die Regel ist das aber nicht.
Nein. Vgl. den Fall des Rentners aus Sittensen.Hat GNUMPF also Dummfug geschrieben?
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Diese Statistik wird keiner erheben weil man das gar nicht wissen will.
Und solange die Täter auf der Flucht schön langsam fahren passiert
Ihnen ja auch nichts. -
Es gibt auch hier einige die von der ErSaFa-Methode nicht viel halten,
die schätzen dann auch die Erfolgsaussicht als schlecht ein.
Ich habe solche Manöver bereits mehrfach gemacht - bisher immer
mit Erfolg. In deinem Fall sehe ich durchaus sehr gute Chancen.
Solange das für den Sachbearbeiter wie ein Routine-Fall aussieht wird
er auch nichts weiteres veranlassen. Also keine Experimente machen;
wenn der wach wird klappt es nicht mehr.
Versuche es einfach. Viel Glück.
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Aus der Welt.Und was soll man tun, wenn Beamte schlicht lügen? Oft müssen die Behörden erst einmal der Version des Polizeibeamten glauben. Inzwischen setzt sich aber die Erkenntnis durch, dass Amerikaner generell zu sehr darauf vertrauen, dass Polizisten die Wahrheit erzählen. Dieser Vertrauensvorschuss, der Beamten auch von den Bürgerjurys vor Gericht entgegengebracht wird, scheint nun erschüttert.
Wenn auch langsam, es setzt ein Umdenken ein.
Jetzt bin ich gespannt wie lange es dauert bis man in Deutschland aufwacht.
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Ich bin zwar nicht Gerre, aber der fiel mir ad hoc ein:Kannst Du mir aber einen einzigen Fall nennen, bei dem es so war?
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Es geht um den Begriff des Taterfolgs und um die Vollendung der Tat.
Eigentlich ging es doch um die Abgrenzung zwischen Beihilfe und Strafvereitelung.
Grundkurs Strafrecht, 2. oder 3. Vorlesung:
Formelle Vollendung:
Der Täter hat alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt.
=> Strafbarkeit wegen vollendeten Delikts
Materielle Vollendung:
Das Tatgeschehen hat über die eigentliche Tatbestandsverwirklichung hinaus einen tatsächlichen Abschluß gefunden (z.B. Beendigung des Diebstahls mit Bergung und Sicherung der Beute).
=> Strafbarkeit wegen vollendeten Delikts
bis zur Beendigung ist insbesondere noch Beihilfe möglich.
Wenn dir das nicht gefällt nenne ich dir gerne den Professor, das kannst du dann mit dem diskutieren.
Aufspringen muss man nicht, anhalten, zusteigen und weiterfahren genügt vollauf.
Ob das Abstellen des Motors das Führen beendet? Ich denke nicht.
Das telefonieren mit einem Mobiltelefon ist dann zwar erlaubt, das steht aber auch ausdrücklich im §23 STVO.
Und nein. Biber hat nicht Recht. Er hat offensichtlich nicht einmal
gelesen/verstanden um was es hier überhaupt geht.
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Wir sind mal wieder beim fliegenden Spagethimonster
Polizeikontrolle Bei Fahrverbot
in Führerschein
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Nun hat der BGH die Frage beantwortet und geht sogar noch weiter:
Eine Hin- und die Rückfahrt sind im Regelfall keine selbständigen Taten
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit
Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt
und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72111&pos=0&anz=1
QED