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Hallo

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  1. Gut, der Verstoß ist jetzt 3 Monate und einen Tag her. Bis jetzt habe ich keinen Anhörungsbogen bekommen, hoffentlich wurde auch keiner abgeschickt. Und das obwohl der Halter den ursprünglichen Zeugenfragebogen schon vor 2 Monaten und 2 Wochen bekommen hat.
  2. Also der Halter hat einen Anhörungsbogen bekommen, bis jetzt aber nicht reagiert.
  3. Hallo! Ich würde gerne wissen ob die Verjährungsfrist 12 Wochen beträgt oder nach Kalender gerechnet wird? Und wie ist die Postlaufzeit einzurechnen, kann ich nach 12 Wochen durchatmen oder muß ich trotzdem die Scheine bereithalten? In diesem Zusammenhang auch die Frage: Hat die "Albertomethode" heutzutage noch Sinn oder schieße ich mir damit ins eigene Bein? (Stichwort Falschaussage). Hintergrund ist: Bin geblitzt worden, 34 zuviel außerorts, nicht der Halter und hab seit 10 Wochen keinen Bescheid (wohl aber der Halter).
  4. Nein, der Polizist sagte ich wurde mit 67 gelasert. Auf die Frage, ob die Toleranz schon abgezogen wäre sagte er "nein". Im Zahlschein steht auch einmal der Wert ohne (67) und einmal der Wert mit Toleranz (64). Vermute er ist selber mit der Toleranz durcheinander gekommen und hat daher 35€ aufgeschrieben (was ja ohne die abgezogene Toleranz richtig wäre). Aber da muß man doch was machen können! Sonst hätte der Polizist auch 45€ aufschreiben können, selbst da würde sich ein Einspruch ja kaum lohnen. Wäre ja Willkür.
  5. Hallo! Ich bin heute in eine Laserfalle getappt. Nichts weltbewegendes: Es war eine 50er Zone innerorts. Noch zu sagen ist, das es wohl ein Unfallschwerpunkt ist, was ich nicht wusste. Gemessen wurde ich mit 67km/h. Abzüglich Toleranz also 64, sprich 14 km zu schnell. Soweit okay, ich war ja zu schnell. Der Polizist wollte 35€ haben. Da mir dies viel vorkam, ließ ich mir einen Zahlschein geben, mit welchem ich 7 Tage Zeit habe die Summe zu überweisen. Nun habe ich den Bussgeldrechner bemüht und gesehen, das dies "nur" 25€ Verwarngeld kostet!! Was jetzt? Der Polizist meinte, wenn ich das Geld
  6. Gut, ich hätte die Situation auch möglichst detailiert beschreiben können, dies wollte ich aber vermeiden.
  7. Es wird wohl darauf ankommen was der Zeuge bezeugen kann. Alleine fahren auf einem Parkplatz reicht nicht aus, wenn nicht bekannt ist wer am Steuer saß. Könnte genauso gut jemand gewesen sein, der zwar einen Führerschein, aber keine Fahrpraxis hat. Deshalb erst einmal die Fakten. Wurde überhaupt angezeigt? Ist der Fahrer erkannt worden? MfG. hartmut Es kam ein Auto vorbei. Dieses Auto verhielt sich auffällig und versuchte IMHO sogar Blickkontakt mit den Fahrern herzustellen. Nachdem man beschloss zu fahren, kam einem noch auf dem Parkplatz eine Streife entgegen. Glücklicherweise ist si
  8. Wie ist das eigentlich, wenn aufgrund einer Zeugenaussage der Verdacht des Fahrens ohne Führerschein nahe liegt, aber man noch vor eintreffen der Polizei das Gelände wieder verlassen hat und nicht erwischt wurde? Kennzeichen und Zeugenaussagen gibt es ja dann, aber wie wird dann weiter ermittelt? Und wird dann ermittelt,- denn das wirklich ohne Fürhrerschein gefahren wurde weiß ja erstmal niemand, gab ja keine Kontrolle? Ein Kollege macht sich deswegen ins Hemd und ich bin der Meinung das er gute Chancen hat.
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