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Volker

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  1. Ok, aber wenn ersafa jetzt 30.9. antwortet ... dann musste doch um die Verjährung zu unterbrechen das Bußgeld bzw. Strafe beschlossen sein. Oder?
  2. UPDATE - Echt HAMMER ... Nun kam der Anhörungsbogen an den Ersafa! DATUM = 2.7.2012 !!! Aber Brief kam am 25.09. an .. Umschalg aufgehoben!!! Wie weiter?? Ich denke, dass der Ersafa zurückschreibt und den Verstoß nicht zugibt. Abgesehen davon, dass die Verjährung ja schon gegriffen haben sollte, wird er dennoch daruf verweisen, dass das Schreiben erst am 25. eingegangen ist und er gleich geantwortet hat - warum auf dem Anhörungsbogen 2.7. steht ist ihm unklar. Um dem Ersafa keine unnötige weitere Arbeit zu machen, wird er auch schreiben, dass er an den besagten Terminen nicht gefahre
  3. ? Steht dochnrichtig drin. Halter hat AB bekommen, aber abweichender Fahrer hat ihn beantwortet.
  4. ? Warum? Ist doch verjährt, da er keinen AB bekommen hat. Sprich wenn er einen Bescheid bekommt, legt er Einspruch ein weil er keinen AB bekommen hat.
  5. Also wenn bis jetzt nichts kam an den Ersafa ... obwohl er den Initialen Anhörungsbogen ausgefüllt und alles zugegeben hatte ... ist es unwahrscheinlich, dass einfach so der Halter verknackt wird oder? Sprich wenn Ersafa was bekommt die nächsten Tage wird er es ignorieren und ggf Enspruch einlegen ab dem 12.9. ... Dann kann weder dem Ersafa noch dem Halter was passieren. Oder habe ich einen Denkfehler?
  6. Na gut. Denke er war es doch nicht ... :-)
  7. Wie gesagt, der Halter hat den Anhörungsbogen dem vermeintlichen Fahrer gegeben, der ihn ausgefüllt hat. D.h. er hat ihn ja schon bekommen ... Seit dem kam nichts mehr.
  8. Echt??? Halter hat bisher nix gemacht. Nur ein anderer Fahrer hat geantwortet und zugegeben dass er es war. Wenn jetzt Bescheid kommt fällt ihm ein dass er es nicht war - beweisbar. Die Sache dann durch? Halter kann nicht belangt werden???? Echt?
  9. Hallo, mal wieder das Thema Verjährung. Aber ich finde keinen passende Antwort auf meine Frage, daher stelle ich sie jetzt mal schnell. 21.5. Geblitzt 12.06. Meldung an Halter 20.06. Fahrer ungleich Halter gibt Verstoß schriftlich zu Seit dem keine Antwort And Halter oder Fahrer. A) ab wann verjährt - so dass keine Punkte kommen? B) Annahme Fahrer bezweifelt nun doch das er es war ... wie weiter? Ich meine so dass man in den Genuss der Verjährung kommt? Danke! Gruß V.
  10. ErSa Fa wäre dann 2 mal der gleiche anzugeben ... oder? Meine wenn das Dinge einfach jemand anders ausfüllt, ist das ja seine Sache, deshalb habe ich das ja noch lange nicht abgestritten und gesagt, dass er das war oder? Wie ist das rechtlich? Habe mit Kumpel gesprochen, der hatte einen ERSA Fa der der gegen ein paar Euro gemacht hat und gut ...
  11. Also - Karten auf den Tisch. Fahrer = Halter 1. Blitzer auch erkennbar. 25 zu schnell und Blitzer übersehen ... war etwas zu flott unterwegs - ohne wirklich in Eile zu sein ... . Ggf. war das auch Verkehrsbedingt .. keine Ahnung, habe ihn nicht gesehen. 2. Blitzer - 65 zu schnell. War schneller unterwegs, aber habe a) schon eine kommende Beschrenkung gesehen und bin vom Gas b) den Vordermann Bremsen sehen (der war auch überrascht) ... .Und da ich mir absolut keiner Schuld bewußt war, bin ich nur voirsichtshalber etwas auf die Bremse ... hätte ich vorsätzlich gehandelt, wäre ich voll in die E
  12. Richter? Wenn alles zugegeben wird - zieht Katalog oder? Oder gibt es hier in jedem fall ein verfahren? Und nochmal ne Anhörung? Oder wird anhand meiner Antwort entschieden, wenn ich keinen Anwalt einschalte?..
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