Daß bzw. wie du auf den Anhörungsbogen geantwortet hast, ließ auf deine Aussagebereitschaft bzw. Mitwirkungsbereitschaft betr. Ermittlung des Täters schließen. Daher haben "die" dich nun zur weitergehenden Anhörung in dem Ermittlungsverfahren vorgeladen.
Hättest du gleich mit 'Zeugnisverweigerung wegen Verwandtschaft' geantwortet, wäre dir das erspart geblieben!
Falls du "denen" jetzt schreiben würdest, daß du bei der kommenden Anhörung auf dein Zeugnisverweigerungsrecht pochen wirst, wird man die Anhörung vermutlich vor dem Termin abblasen.