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R2D2

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    Mitglied
  1. Damit dürfte der Fall für Dich erledigt sein !
  2. Zuerst wird mal errechnet wie lange der Herr in grün für die 152m gebraucht hat. Daraus ergibt sich die Durchschnittgeschwindigkeit. Dann wird eine großzügige Toleranz abgezogen. Aber bei 145 statt 50 wird immernoch genug für ein Fahrverbot übrig bleiben. Ich frage mich nur, wenn Ihr den gesehen habt, warum habt Ihr nicht gleich auf 50km/h runtergebremst?
  3. Ist das Gesicht zu erkennen ? Teils, was man bei einem voll Integralhelm halt sehen kann! Dann zahlen und gut ist !
  4. Mal krass gesagt, wenn ein Depp meint, er muss sein Leben wegen par € und Punkte aufs Spiel setzen. Selber schuld. Wer agiert ist der Flüchtende, wer verfolgt ist der Reagierende. Und der Agierende bestimmt die Regeln, überschätzt er sich, ist er eben Matsch. Was solls. MfG. hartmut Mir gehts hier garnicht um den Verfolgten sondern um die Verfolger. Der Motorradfahrer ist nicht mal gerast sondern nur zügig gefahren. Die Polizisten im Auto mußten dagegen volles Risiko fahren. Die haben auf ner Kuppe einen LKW überholt ohne was zu sehen. Da möchte ich nicht im entgegekommenden Auto s
  5. Gestern Abend hat`s bei uns auch geblitzt.... ....und dazu noch furchtbar gedonnert...... .....hoffentlich kommt da kein Bußgeldbescheid....... .....soll ich dann Einspruch einlegen..... .....oder zugeben das ich auf der Couch vorm Fernseher gesessen bin...... ?
  6. Blödsinn. MfG. hartmut Kein Blödsinn. So eine Situation war vor kurzem auf N-TV zu sehen. Die 2 Zivilbeamten müssten sofort vom Dienst suspendiert werden (meine Meinung) !
  7. Wenn Verkehrskontrollen so ausgeführt werden, dass dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, oder Polizisten sich selbst dabei gefährden, dann kann ich nur sagen traurig, traurig
  8. Zum Thema Anthropologisches Gutachten: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Lichtbilder eine gewisse Qualität aufweisen, um als Identifizierungsgrundlage dienen zu können (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16). Das bestätigt auch die Fachwissenschaft. Eine fehlerhafte Beeinträchtigung des Bildmaterials könne durch Beleuchtung, Schattengebung, Tiefenschärfe, Retusche, Entwicklung und Filmmaterial bedingt sein (Schwarzfischer aaO S. 745). So könnten Reliefmerkmale verschwinden und damit Unähnlichkeiten vorgetäuscht werden, bei zu starke
  9. R2D2

    Kaskoschaden

    Ach ja, wens interessiert DA-Direkt Versicherung.
  10. R2D2

    Kaskoschaden

    Dazu hätte ich gerne mal die Definition.
  11. Vergiß den Elektronik Käse. Kauf Dir ein verspiegelte Visier und laß Dich nicht aufhalten.
  12. R2D2

    Kaskoschaden

    Nicht bei der Direktversicherung !
  13. R2D2

    Kaskoschaden

    Tja, warscheinlich weil der Richter, der das Urteil gefällt hat selbst beim Autofahren an seinem Radio herumdrückt. Nur in meinem Fall stellt sich die Versicherung stur.
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