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timo.

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    Anfänger
  1. hallo, ich möchte nach einem führerscheinentzug vor drei jahren einen wagen auf mich versichern. ich hab seit 15 jahren einen führerschein mit 9-monatiger unterbrechung wegen alkohol. ich benutzte über den kompletten zeitraum den 'zweitwagen' meiner mutter, der nur über sie versichert war und ausschliesslich von mir benutzt wurde. jetzt sieht es so aus, dass ich nur die zeit seit wiedererteilung als schadenfreie zeit angerechnet bekomme. das würde bedeuten 'sf 3' statt 'sf 15' bzw. 'sf 14' wenn man die zeit abzieht in der ich keinen führerschein hatte. kennt jemand einen versiche
  2. ok, danke für die antworten! ich werd auf jeden fall nochmal schreiben wie das ganze ausging. timo.
  3. hi. heute war jetzt nochmal ein polizist da, dem ich auch rede und antwort stand, da ich davon ausging, dass die sache gegessen ist und ich meine freundin ja als fahrerin angeben muss, um ein fahrtenbuch zu vermeiden. nachdem ich ihren namen und ihre anschrift angegeben hatte, fragte ich was denn nun passiert und dann meinte der freundlich herr, dass sie jetzt angeschrieben wird und dann das bussgeld bezahlen muss, "denn verjährt ist das ganze ja noch nicht." ich meinte dann, dass das aber schon recht lange her ist. er schaute dann irgendwo nach und meinte verjährt wäre es am 14.05., da d
  4. der wagen ist auf meine mutter zugelassen. hab halt alle schreiben, die die schickten zeitlich ausgereizt. und hatte beim letzten wie schon erwähnt das glück, dass mein name falsch geschrieben war. weiss jemand, ob ich zu dem polizisten sagen könnte, dass ich mich bei ihm nicht äußern will und das über einen anwalt tun werde. dann könnt ich die noch fehlenden zwei wochen ausreizen und danach den ab per einschreiben wegschicken.
  5. vielen dank für die rasche antwort!!! aber wie kann ich vermeiden, dass die polizei nicht z.b. am montag auftaucht, mich nach namen und adresse fragt und dann den bescheid rückdatiert. sollte ich mir von dem polizisten bestätigen lassen, dass er am 14.03.05 bei mir war? und sollte ich den anhörungsbogen per einschreiben zurück schicken, um einen beleg zu haben, dass er dort erst nach dem 11. ankam?
  6. hallo, meine freundin wurde genau vor drei monaten am 11.12.2004 mit meinem wagen geblitzt. die rotphase dauerte schon länger als eine sekunde, gefährdet wurde trotzdem niemand, da es mitten in der nacht war. heute stand jetzt ein polizist vor der tür meiner wohnung und fragte meine mitbewohnerin nach mir (nicht nach meiner freundin - ihr name ist der polizei vollkommen unbekannt). zum glück war ich nicht da. er will nächste woche wieder kommen und hat einen anhörungsbogen in unseren briefkasten geworfen. außerdem hat er wohl namen von den briefkästen abgeschrieben - der meiner freundin is
  7. erstmal vielen dank an alle für die ganzen antworten!!! meine freundin wird sich wohl stellen, da sie sich ihrer gerechten strafe nicht entziehen will. aber mich interessiert natürlich schon was rein theoretisch möglich gewesen wäre und ich hab ein paar weitere fragen: - muss der ab wirklich innerhalb von einer woche auf dem tisch des sachbearbeiters liegen oder kann man bereits da etwas zeit schinden - wie lange würde es etwa dauern bis ein ab bei mir angekommen ist - das mit der verlobung wäre doch essentiell, da ich sonst kein aussage-verweigerungsrecht habe und ist doch auch unpr
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