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U5512

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  1. Meiner bescheidenen Meinung lag das Limit in der CSSR igO tagsüber bei 50 und nachts bei 60 (22.00 - 6.00). Ich war ein paar Mal dort, das wäre mir aufgefallen. Außerorts dürften ähnliche Limits wie in der DDR gegolten haben, denn auch die CSSR hatte nicht Kraftstoff im Überfluß. Das hatte mir ein Bekannter aus Tschechien so gesagt, den ich gut kenne.. Aber selbst, wenn das stimmen sollte, so ist es doch nicht blöd, wenn nachts die Geschwindigkeitsbegrenzung angehoben wird, weil es nachts eben sicherer ist, schneller zu fahren
  2. Da es hunderte dieser Geldeintreiber gibt, gibt es auch keine generelle Regel. Beispiel Landespolizei Bayern: Bilder von Ausländern werden aussortiert, egal in welcher Höhe (A ausgenommen) Beispiel Regierungspräsidium Karlsruhe: Verwarngelder werden aussortiert, Bußgelder gehen den üblichen Weg Die 70€ EU-Regel hat in der Praxis keine Relevanz da es hierbei nur um die Zwangseintreibung geht. Diese ist bekanntlich sehr kompliziert und führt zu einer garantierten Abschreibung für die fordernde Kasse. Das ist ja sehr interessant: Also kann man davon ausgehen, dass Autos mit ausländischen Ken
  3. Das warum ist durchaus berechtigt. Es bringt vom Lärm her praktisch nichts. Und wenn es was bringt, dann nur weil die Straßen in einem desolaten Zustand sind. Solche Limits werden auch gerne eingesetzt um die Autofahrer zu vergraulen. Sei es weil die Dorfpolitiker Umgehungsstraßen durchsetzen wollen, der Verkehr sich andere Wege suchen soll. Hier im Süden sind die Limits, nicht nur nachts, wie eine Pest. Gut überwacht mit stationären Blitzer. MfG. hartmut Ich dachte immer, Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen ausschließlich nur der Verkehrssicherheit.. Auch auch der Lärmschutz h
  4. Nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich finde Geschwindigkeitsbeschränkungen absolut richtig und sinnvoll! Aber oft genug tappt man auch in Fallen, wie in meinem Falle vom 01.August 2019 z.B., dass heißt, man fährt langsam und vorschriftsmäßig, übersieht aber regelrecht eine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil ortsunkundig und weil man einfach ein Wegweiseschild nicht übersehen möchte. Und "BUMM" hat es geblitzt, ohne dass man das wollte. Wäre ich an diesem Tage nicht aufmerksam auf Wegweiseschilder, so wäre ich in der gleichen Geschwindigkeit gefahren, wie sonst auch üblich
  5. Muß ehrlicherweise gestehen, das Tempo 30 Schild wirklich nicht gesehen zu haben. Ich war ortsunkundig, denn an dem Tage war auf der Autobahn A2 Wieder einmal ein schwerer Unfall, und alles wurde umgeleitet, und ich versuchte mich zurechtzufinden, bin deswegen anstatt 50 km/h extra "von Haus aus" langsam gefahren, um so auch Wegweiserschilder besser wahrzunehmen. Da stehen aber mehrere Schilder auf denen steht das von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur max zulässig ist. Aber viele Ortsunkundige rechnen nicht mit so einer Kontrolle. Aber gerade das macht doch absolut keinen Sinn: von 06:01 Uh
  6. Schau mal bei Ebay https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-%C3%BCberf%C3%BChrung-rote-kennzeichen/k0 richtig. ach so, also alles unter 70€ wird demnach nicht verfolgt, bzw. nicht geahndet
  7. Ganz einfach: Geblitzt worden mit 40 km/h Hatte mich dann selber bei der Bußgeldstelle gemeldet, um das zu bereinigen, denn die Kennzeichen sind auch nur ausgeliehen. Muß ehrlicherweise gestehen, das Tempo 30 Schild wirklich nicht gesehen zu haben. Ich war ortsunkundig, denn an dem Tage war auf der Autobahn A2 Wieder einmal ein schwerer Unfall, und alles wurde umgeleitet, und ich versuchte mich zurechtzufinden, bin deswegen anstatt 50 km/h extra "von Haus aus" langsam gefahren, um so auch Wegweiserschilder besser wahrzunehmen. Daher meine Frage: Schreiben Deutsche Bußgeldstellen auch ins
  8. Hallo, diese Tage kam dieses Foto an, verbunden mit der Frage, ob denn Deutsche Bußgeldstellen auch Zugriff auf ausländische Daten / Halterdaten haben?
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