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Namenlos

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Posts posted by Namenlos

  1. Hallo, Namenlos,

     

    abgesehen davon hat der Papagei kein Fahrzeug geführt und kann somit gar keine Owi begehen, genauso wenig wie Du, wenn Du es schaffen solltest, mit überhöhter Geschwindigkeit an so einer Messstelle vorbeizulaufen. :victory:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

     

    Schon klar, ich ging davon aus, dass der Smiley die Ironie in dem Beitrag ausreichend gekennzeichnet hat. ;)

  2. Und solch ein fall bestätigt, das z.B. das Speed Pilot Traffic, welches erst eine deutliche Wegstrecke nach der Messung ein Foto macht, durch einen Vogel zu fehlerhaften Messungen führen kann. Un die Wahrscheinlichkeit das sowas passeirt ist gar nicht mal gering.

     

    Was ist denn ein "Speed Pilot Traffic"?

    Die hier diskutierte ESO-Messung war doch nicht fehlerhaft, der Papagei hat jedoch m.E. nicht vorwerfbar gehandelt, da er die Beschilderung nicht lesen kann. :)

  3. Aus der grundsätzlichen sanktionslosigkeit der Lüge als Beschuldigter ein Lügerecht abzuleiten ist schon sehr kühn und obendrein falsch.

     

    Deshalb in Gänsefüßchen - war der Bequemlichkeit geschuldet, anstatt einen langen Satz "Die Straflosigkeit der Lüge des Beschuldigten.....etc. pp" schreiben zu müssen. War unglücklich ausgedrückt, aber ich gehe davon aus, dass jeder verstanden hat, was gemeint war.

  4. Eine Verballhornung von beanzeigt. Die Forensuche hilft Dir weiter.

     

    Verballhornungen sind aber doch normalerweise lustig? Oder mann muss zumindest mal darüber schmunzeln. Irgendwie stellt sich aber weder das eine noch das andere hier ein.

     

    Lass' mich nicht dumm sterben: wer sagt das wo?

     

    Dass Du dumm stirbst, wird hier leider niemand verhindern können. ;)

    Aber bezügl. der Beweisführung:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)#Strafprozessrecht

    http://lawww.de/cgi-bin/faqmaker.pl?in=StPO_Beweisrecht#b0

     

    Ich nehme an, die Geschichte mit dem beweisenden Polizisten hat sich geklärt?

     

    Ja. Siehe oben. Ein Zeuge kann ein Beweismittel sein - muss es jedoch nicht. Diesbezüglich (muss) hatte ich mich falsch ausgedrückt.

  5. Und wenn der Beamte anbegezeigt wird, ist er kein Zeuge und darf dementsprechend lügen, bis sich die Balken biegen.

    Was ist "anbegezeigt"? Du meinst sicher "angezeigt" - das Gegenteil vom "Lüge-Recht des Beschuldigten" habe ich bitte wo behauptet?

     

    Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik.
    Das wäre mir neu. M.W. sind Tatsachen beweiserheblich, nicht Zeugenaussagen.

    Sachverständiger, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid, Geständnis;

    Kriminalistik Basiswissen - alles für die Beweisführung im Strafverfahren heranziehbar, somit beweiserheblich.

    • Like 1
  6.  

    Kann ich nichts zu sagen.

     

     

    Das könnte das Credo zu vielen Deiner Beiträge sein. Leider kannst Du dann doch nicht die Finger von der Tastatur lassen.

     

    Ich zitiere hier mal, was Nachteule (Anm.: Ein Cop, dessen Meinung ist sehr schätze) geäußert hat:

     

    "Wenn der Polizeibeamte Beschuldigter ist, muss er nicht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass er schuldig ist."

     

    Und nun, lieber Namenlos?

     

     

    Als Beschuldigter/Tatverdächtiger ja.

    Und was ist, wenn er Zeuge ist? Wie bsp. oft genug bei Gerichtsverhandlungen wegen Widerstands?

    Der vermeintliche "Widerständler" muss als TV/Beschuldigter im Übrigen auch nichts beweisen, weisst Du aber sicher schon....

  7. Und da ein deutscher Beamter niemals lügen oder im Interesse seiner eigenen Person oder im Interesse eines Kollegen etwas "vergessen" würde, ..... :abwarten:

     

    Wofür brauchen wir eigentlich noch Gerichte? Das Judge-Dredd-Modell würde dem Steuerzahler doch jede Menge Euronen ersparen, da ja schließlich ein Beamter niemals ..... :dribble:

     

    Stammtischgesülze in Reinkultur... :whistle:

    Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch.

     

    Für alles weitere brauche ich nichts mehr schreiben, das hat Nachteule bereits ausführlich und treffend getan.

  8.  

    Mir ging es natürlich um unrechtmäßige "Maßnahmen" - wie in dem hier diskutierten Beispiel. Da mit dem "selber schuld"-Argument zu kommen, ist schon ziemlich albern.

     

    Dann ist es natürlich klar.

    Bei dem Wasserwerfer-Einsatz muss man jedoch auch differenzieren: Die verwaltungsrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite.

     

    Eine polizeiliche Maßnahme wie bsp. eine Aufforderung, den Platz zu räumen, kann rechtmäßig sein, wenn jetzt jedoch einzelne Beamte überziehen und KVen begehen, so ist das Verhalten der Beamten strafbar. Dies macht die verwaltungsrechtliche Aufforderung jedoch nicht unrechtmäßig.

  9. Also bitte, ich traue selbst Dir gegenüber deutlich einfacher gestrickten Leuten zu, es zu verstehen, ergo sich die Frage selbst zu beantworten.
    Ich habe es schriftlich, sogar von einem Staatsdiener, also jemandem, dessen Strickmuster bei der Einstellung genauestens überprüft wird:
    Ich weiß, daß Du ziemlich einfach gestrickt bist.
    Und ich verstehe es trotzdem nicht. Also bitte, erklär' Dich.

     

    Das kann Dir nur PedroK beantworten, denn nur er kann "wie auch immer gearteten Anweisungen" aus #6273 genauer definieren, was für eine konkrete Beurteilung notwendig ist.

     

    Allgemein:

    Anweisung/Verwaltungsakt rechtmäßig: Ja, Bürger muss Folge leisten.

    Anweisung/Verwaltungsakt nicht rechtmäßig: Nein, Bürger muss nicht Folge leisten.

     

    Für das konkrete obere Beispiel bitte PedroK konsultieren.

  10.  

    Aber um beim eigentlichen Punkt zu bleiben: Meinst Du tatsächlich, der Souverän habe grundsätzlich den wie auch immer gearteten Anweisungen (z.B. aus der Abteilung "entfernen Sie sich, wir werfen Wasser") seiner bei ihm angestellten Sicherheits-Fuzzis Folge zu leisten?

     

    Die Begriffe "Verwaltungsakt" und "nicht aufschiebende Wirkung" sind Dir bekannt? Wenn ja, beantwortet sich die Frage von selbst.

     

    Im Übrigen etwas, was der "Souverän" seinen "Sicherheits-Fuzzis" mittelbar geschaffen und an die Hand gegeben hat. :victory:

    • Like 1
  11. Ich möchte an dieser Stelle noch eine Frage an die Polizeibeamten mit praktischer Erfahrung richten und bitte im Voraus den möglicherweise berechtigten Eindruck von aufkommendem Zynismus zu entschuldigen:

     

    Wie bescheiden müssen Ausrüstung und Ausbildungsstand sein, damit zwölfmal auf einen Menschen geschossen werden muss, ehe dieser keine Gefahr mehr darstellt?

     

    So wird es trainiert, Schießen bis Wirkung eingetreten ist, also der Angriff gestoppt wurde. Wenn der Angreifer trotz bereits erfolgter Schüsse noch weiter angreift, wird weiter geschossen.

    Du wirst sicher verstehen, dass der Beamte nicht sagen wird "OK, ich habe jetzt zweimal geschossen, der Angreifer macht immer noch weiter, aber gut, lasse ich das Schießen sein, mal sehen was jetzt so passiert."

     

    Ganz klar, sieht richtig scheisse aus mit 12 Schüssen, aber ich persönlich kenne keinen Beamten der auch nur eine Patrone mehr als nötig verschiessen würde.

  12. Dies als Anzeigender nicht beweisen zu können, sollte hingegen einen Verstoß gegen Paragraph 164 des Strafgesetzbuches darstellen.

     

    Wie kommst Du bitte auf dieses dünne Brett?

     

    Wirf doch mal einen Blick in den Paragraphen:

     

    Paragraph 164 StGB

    Falsche Verdächtigung

     

     

    Das gebe ich zurück mit dem Hinweis, nochmal genau zu lesen, Stichworte "wider besseres Wissen".

    D.h. die Verfolgungsbehörde muss nachweisen, dass der Anzeigende wider besseres Wissen gehandelt hat. Wohlwissend also, dass der Verdächtige nicht so gehandelt hat, dies dennoch angezeigt zu haben. Halte ich aufgrund der Schilderung des TE für hier nicht zutreffend. Darüber hinaus ist die Beweisführung dahingehend eh schwierig.

     

    Im Übrigen würde - wenn überhaupt - in diesem bezeichneten Fall § 164 Abs. 1 in Frage kommen und nicht Abs. 2.

  13. @Gast 225:

    Der rote Caddy sieht mir sehr danach aus, als ob er in rot foliert worden wäre. Das würde auch das "alte" Kennzeichen erklären.

     

    Ich habe eine Frage zu dem weißen Ford Connect der Thüringer Polizei (Jena?) mit der Speedoguard Tonne, weißt Du ob die digital fotografiert oder noch mit Nassfilm? Hat des letztens so schön rot aus einer "Warnbaken-Look" Tonne auf der A9 geblitzt und der weiße Ford stand in der Nähe... :rolleyes:

  14. warum wird ihnen in allen Lagen mehr Glauben und Vertrauen entgegen gebracht, vor Gericht sind sie die, denen man Glaubt und der Gegenseite unterstellt man zu lügen

     

    Das bezieht sich auf die von einigen Vorschreibern bereits erläuterten Wahrheitspflicht für Zeugen.

     

    Darüber hinaus haben Polizeibeamte einen Eid geleistet - ihnen wird dadurch mehr Verantwortung zuteil, man kann es aber auch auf mehr Vertrauen beziehen.

  15. Mal eben die Szenerie portiert: Schalke vs. Traktor Ramellah und die Schale-Fans zeigen das Davidsternbanner, weil sie eine Fanfreundschaft mit Maccabi Haifa haben.Es ist völlig undenkbar, dass ein leitender deutscher Polentist veranlasst, dass diese Fahne vermittels Tränengas und Knüppeln aus dem Block geholt wird, weil sich palestinensische Anhänger provoziert fühlen und mit dem Ausbruch drohen. Und vollig undenkbar ist schon abgerundet.

     

    Etwas ähnliches gab es im Jahre 2009 in Duisburg, allerdings nicht beim Fußball: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/demo-in-duisburg-polizei-stuermt-wohnung-und-haengt-israelfahne-ab-a-601058.html

    Dort wurde damals darauf abgestellt, dass der Fahnenhisser der Zweckveranlasser gemäß Polizeirecht war. Die Stimmung auf der Demo kippte wohl deutlich ins Unfriedliche.

     

    Ich schätze, bei dem Schalkefall wird man das von der Polizei her auch so gesehen haben. Hier hätte ich als Einsatzleiter allerdings etwas Bauchschmerzen wegen der Verhältnismäßigkeit gehabt. Zumindest hätte ich persönlich das Pferd anders aufgezäumt und wäre über den Fanbeauftragten oder den Verein an die Fans rangetreten. So lange hätte der Athener Block eben polizeilich massiv umstellt werden müssen (o.ä.), so dass ein Überklettern der Zäune, Platzsturm nicht möglich gewesen wäre.

  16. ich nehme Pfefferspray und spühe ihn ein

    ich nehme mehrere Kollegen und bewerfe ihn mit Gegenständen/ Wasserflaschen/ Steine

     

     

    Ich habe es schon berfürchtet, aber mit diesem Beitrag hast Du bewiesen: Du hast keine Ahnung! Nicht einen blassen Schimmer!

     

    Pfefferspray ist untunlich bei einem Messer. Man kann mit Pfefferspray keine Person stoppen, das muss man im Nachgang immer noch "manuell" tun. Die Person hat dann aber immer noch das Messer und ist noch unberechenbarer durch Schmerz, Blindheit....

     

    Steine und Gegenstände werfen, meinst Du das wirklich ernst?? Denke mal genauer nach, dann kommst sicher selbst drauf, dass das absolut fernliegend ist.

     

    Beim Schlagstock muss man in Nahdistanz und in dieser auch "arbeiten", bei Messer ergo wieder unclever...daher auch untunlich. Das Einzige wäre eine Decke gewesen, jedoch ist hier das Messer dann "unsichtbar" wenn die Decke drüber ist, überwältigen kann man de Person so dann auch schwer. Wäre aber noch die realistischste Variante von allen genannten.

     

    Nachteule hat es ja schon geschrieben: Bei Messer bleibt nur die Schusswaffe. Und erst einmal sofort viel Distanz herzustellen. Ging hier dann auf einmal nicht mehr...

     

    Beim Brunnenfall kann ich mir persönlich nur vorstellen, dass der nackte Mann ruhig, vielleicht sogar etwas kooperativ war und der Beamte die Chance sah, es mit Worten zu lösen und deshalb in den Brunnen gestiegen ist. Er hat nach der ersten Zeit / Gesprächen vielleicht nicht (mehr) damit gerechnet, dass der Mann plötzlich aufspringt und sein Messer erhebt, weil er vorher ruhig war. Alles nur Spekulatius, aber für mich ein realistisches Szenario.

  17. Dieser Schuss, war meiner Meinung nach nicht gewollt, er stolperte und der Schuss löste sich, der Schuss war nicht kontrolliert, denn sonst hätte er einen zweiten in unmittelbarer Nähe abgeben können, aber sein Arm flog samt Pistole in die Luft, der Polizist hatte keine Kontrolle über seinen Arm und seine Waffe.

     

    Hast Du schonmal mit einer solchen Pistole (P6) geschossen? "Eben so" löst sich bei der entspannten Waffe kein Schuss, da muss ein Widerstand von mehreren Kilogramm (wohlgemerkt mit dem Zeigefinger alleine) überwunden werden, damit der Schuss bricht. Wer da "ungewollt" oder "aus Schreck" schiesst, lügt entweder wie gedruckt oder sollte bei "Wetten Dass" auftreten.

  18. KlausK hat Recht, der Grenzwert ist für die Messgenauigkeit unerheblich. Ob jetzt 51 oder 71 eingestellt waren, das Messergebnis an sich ist korrekt. Daher wird ein Versuch, das "auf dieser Schiene" zu kippen, meiner Meinung nach ins Leere laufen. Ausser natürlich, man befindet sich unterhalb des "korrigierten" 60km/h Limits. Das wird dann allerdings die Bußgeldstelle schon getan/zurückgenommen haben.

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