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MutterBeimer

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  1. Danke für die Antworten. Nochmal konkret nachgefragt: Würde es Sinn machen auf den ersten Anhörungsbogen der Tochter nicht zu reagieren (könnte ja auf dem Postweg verschwunden sein)? Kann man generell davon ausgehen, dass ein Zweiter geschickt wird? Auf diesen würde man dann mit Angabe des Fahrers reagieren. Möglicherweise schon außerhalb der 3 Monate. Wäre dann immernoch ein Fahrtenbuch möglich? Der Fahrer wurde ja ermittelt und auf die Anfragen wahrheitsgemäß geantwortet.
  2. Es müsste jetzt noch ein Monat überbrückt werden. Ist klar. Wobei mit "Bearbeitungsgebühren" ist man auch bei etwa 110 Euro.
  3. Hallo allerseits, mal wieder eine Frage zum Anhörungsbogen (29kmh zu schnell auf Autobahn). Angenommen Halterin Beimer bekommt besagten Anhörungsbogen (Foto mit männlicher Person). Sie hat den Wagen der Tochter zur Verfügung gestellt, auf dem Foto ist aber eine andere Person (Partner) zu sehen. Sie gibt die Adresse der Tochter an, mit Verweis, dass dieser Person das Auto übergeben wurde. Nun bekommt die Tochter ebenfalls den gleichen Anhörungsbogen. Ich habe mich ein bischen zu dem Thema eingelesen. Ein paar Nachfragen habe ich noch: Wurde die Verjährung unterbrochen durch den zweiten
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