Jump to content

blaue Blume

Member
  • Content Count

    10
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About blaue Blume

  • Rank
    Anfänger
  1. @Rouven1982 Ich vermisse in deinen Beiträgen mehr Sachlichkeit und vor allem Sachkenntnis: Bei Barbara und Alexander ist das aber anders.
  2. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn genau? Sprinter mit AHK? Grundsätzlich würde ich ja sagen; sollte es sich bei einem Geschäftswagen um "Geschäftsfahrten" handeln muss immer eine Scheibe eingelegt sein.
  3. Wenn man mit dem Bußgeld einverstanden ist zögert man das Zahlen einfach nur hinaus, indem man den Anhörungsbogen nicht zurücksendet. Genau wird dich dein Verstoß 75,60€ kosten, meine es so in Erinnerung zu haben Es bringt keine Vorteile und auch keine Nachteile mit sich in deinem Fall den Anhörungsbogen nicht zurückzusenden.
  4. Seit der Umstellung auf das neue System vor einigen Jahren ist der Lottogesellschaft der Name des potentiellen Millionärs nicht mehr bekannt, er muss sich selbst melden. Also, schlechtes Beispiel
  5. @Holgiheld Wo bitte wird das so gehandhabt? @Rouven1982 Wer sind "die" und wer soll wo richtig abzocken? Was soll dein zweiter Satz eigentlich? Dem ersten ist uneingeschränkt beizupflichten, allerdings dem zweiten...
  6. Ne ja, ist klar, wg. dem Versäumnis ein Verwarngeld (beispielsweise einen 5€ Strafzettel vergessen) zu zahlen 18€ mehr zu zahlen wegen 1 Brieflein... Das gleicht sich aus und man muss nicht immer Stimmungsmache betreiben. Ich denke, dass der Arbeitsaufwand der Behörden schon recht gut entlöhnt wird.
  7. Unangemeldeter Besuch ist nie erwünscht; darum Türe und Mund geschlossen halten.
  8. Das hört sich so an, als lebtet ihr in getrennten Haushalten, ein paar Wochen später weiß die Stadt allerdings von deiner Existenz an der Seite deiner Freundin. Erkennst du den Fehler bereits selbst? Traurig aber wahr: Ihr habt das Kind selbst in den Brunnen geschubst. Vorausgesetzt der erste Brief an deine Freundin war überhaupte in Anhörungsbogen und kein Zeugenbefragungsbogen. Freundliche Nachbarn müsst ihr haben
  9. Ich nehme an, die Geschwindigkeitsübertretung war wohl in einem exorbitant hohen Rahmen, so dass die Bußgeldbehörde "das nicht auf sich sitzen lassen wollte" und deshalb die Akte in einem scheinbar bereits verlorenen Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft geleitet hat. Kommt es denn nunmal vor Gericht muss der Richter eindeutig davon überzeugt sein, dass derjenige, den er vor sich sitzen sieht auch der Bösewicht war, ansonsten darf er eigentlich niemanden verurteilen. Ich denke, wenn man als kleines Unschuldslamm vor Gericht erscheint und nicht weiß wer gefahren ist (wie denn auch, das
  10. Wenn schon, dann Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was du sagst wäre bloß eine läppische Ordnungswidrigkeit. Desweiteren, muss nicht zwingend die eigene Polizeiwache Bescheid wissen, über ein momentan verhängtes Fahrverbot
×
×
  • Create New...