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Nepomuk

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  1. Mein Problem ist ja wenn man es mal genau betrachtet da auf die Tat von 08.08.04 die Gesetzgebung ab 1.2.05 angewandt wurde. Allerdings sorgte auch die Verlängerung der Überliegefrist dafür das die Punkte von Dez 2002 im April 2005 noch vorhanden waren. Somit konnte nach neuer Gesetzgebung der Verstoss 09/2002 durch den Verstoss 08/2004 tilgungsgehemmt werden. Wie gesagt glaube ich das die Punkte wohl kaum vor April in Flensburg "angekommen" sind, somit wurden meiner Meinung nach zwei verschiedene zweifelhafte Vorgänge nacheinander ausgeführt: 1. Verlängerung der Überliegefrist der Punkte v
  2. Also nochmal langsam: Vergehen 16.9.2002, aber Rechtkraft erst Anfang Dezember 2002. Dann ein Vergehen 18.08.2004, Rechtskraft März 2005. Dh. das die Überliegefrist für das 2002er Vergehen eigentlich bis März 2005 war, sich durch das Gesetz aber auf Dez 2006 verlängert hat ---> 1. Fragestellung wäre ja mal ob das Ok ist denn die neuen Punkte sind sicherlich erst im April oder so in Flensburg "angekommen" (ich müsste mal stöbern wann das Urteil nach meinem Einspruch genau da war, leider aber auf jeden Fall nach Ende Januar) Also explitit gesagt wie kann es sein das eine Überliegefrist
  3. Wegen eines anderen Verstosses wird jetzt eine MPU verlangt. Habe ich halt Pech gehabt...
  4. Was ich ja ein wenig abstrus finde ist das nach neuer Regelung die Tilgung jeweils von Tatzeitpunkt zu Tatzeitpunkt läuft. Wäre es dann nicht fair wenn man die neue Regelung anwendet das man Taten vor Inkrafttreten auch nach alter Rechtssprechung behandelt?
  5. Problem an der Sache ist das mein Schein davon abhängt und ich meinen Job verlieren könnte. Wäre echt ziemlich doof nur weil ich den Einspruch auf Anwaltliches Anraten nicht im Dezember 2004 zurückgenommen habe.
  6. Also hat mir der Anwalt Sch... erzählt und ich bin ge######t?
  7. Meiner Ansicht nach hat es ja auch nix mit der Überliegefrist zu tun. Die sagt ja nur aus das die Verstösse vorgehalten werden falls ein neuer rechtskräftig wird und din die Zwei Jahres Frist fällt. Es geht ja darum das seit 2005 die Verstösse Rechtkräftig werden mit dem Tatzeitpunkt, was mich reinhauen würde. Aber wie kann ein neues Gesetz auf eine Tat angewandt werden die vor Inkrafttreten stattfand...
  8. Rechtskraft im März 2005, kann auch Februar gewesen sein. Allerdings auf jeden Fall mehr als zwei Jahre nach Rechtskraft der Punkte von 2002...
  9. Hallo, habe ein Problem mit den Tilgungsfristen der Punkte in Flensburg. Also erstmal der Sachverhalt: Wurde am 21.08.2001 erwischt mit 26 kmh innerorts, also drei Punkte. Diese wurden irgendwann im November rechtskräftig. In 2002 kassierte ich im August erneut 3 Punkte ausserorts, rechtskräftig im Dezember 2002. 2004 kam dann erneut ein Punkt dazu am 18.08.04. Dieser hätte mir ja die Tilgung der anderen Sachen verhagelt, daher Einspruch etc. Da ja ab 2005 die Tilgungsfrist mit Tatzeitpunkt beginnt fragte ich extra meinen Anwalt ob ich zwischen Weihnachten und Neujahr meinen Einspruch zurü
  10. Puh, dann bin ich froh. Hatte in einer Zeitschrift mal gelesen das sollte schon Anfang 2004 kommen mit Tatzeitpunkt=Punkteeintrag.
  11. Das Wörtchen "fast" ist der springende Punkt. Es ist noch zwei oder drei (Anfrage läuft) Monate hin bis die Punkte verglühen ( und es sind nicht wenige - die Meisten aus alten Tagen...) @ts1: Was heißt das? Also das was ich mir denke? Die ######rei kann also mit mir machen was sie will? Wenn ich nicht wie ein Hündchen angelaufen komme verpassen sie mir die Punkte automatisch? Wer sich nicht ordentlich an- und -abmeldet ist pauschal schuldig? Hatte ich mir schon gedacht...
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