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Roger

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  1. Danke für deine Hilfe! Wenn der Vater es zugibt, droht dann nicht eine Veruteilung vor Gericht? Worauf beziehst du dich bei dem "dünnen Strohalm"? Auf die Zweifel über die Person des Beschuldigten beim SB oder den schnellen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und somit Offenlegung des tatsächlichen Fahrers? Mir ist außerdem noch nicht ganz klar, wenn man ein gerichtliches Prozedere anstrengt, wie sollte die Behörde es dann rechtzeitig hinkriegen?
  2. Guten Tag liebe Forumteilnehmer, ich möchte gerne folgenden fiktiven Sachverhalt mit euch erörtern. A wurde am 9.05 mit 42 kmh zu schnell außerorts geblitzt (Autobahn). Der Vater des A, auf dessen Firma der Wagen zugelassen ist, hat am 22.05 persönlich einen Anhörungsbogen bekommen. Dies geschah wohl wegen gewisser Ähnlichkeit, sollte aber bei Betrachtung des Alters des Vaters auffallen. Sie hoffen nun natürlich, mit einem gegen den Vater gerichteten Bußgeldbescheid das Verfahren gegen den Sohn verjähren zu lassen. Wie sollten Sie sich am besten verhalten, um ohne Bußgeld und Fahrte
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