Nein.
Diese Regelung betrifft nur Überschreitungen bis 15 km/h als Qualifizierung der Grundtatbestände.
Grundtatbestände sind Lfd.Nr. 11.1.1 und 11.1.2 (Überschreitungen bis 15 km/h unter 5 Minuten)
als Qualifizierung dazu die 5 Minuten - Lfd.Nr. 11.1.3
ab Lfd.Nr. 11.1.4 (also über 16 zuviel) ist nichts mit 5 Minuten - da reicht die Millisekunde der Messung.
Guckst du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html
Auch Moin
Vielen Dank für den umfangreichen Bussgeldkatalog,so einen habe ich schon lange gesucht. Gut,so wie sich das jetzt mit den ausführliche