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Andreas29633

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  1. Nein. Diese Regelung betrifft nur Überschreitungen bis 15 km/h als Qualifizierung der Grundtatbestände. Grundtatbestände sind Lfd.Nr. 11.1.1 und 11.1.2 (Überschreitungen bis 15 km/h unter 5 Minuten) als Qualifizierung dazu die 5 Minuten - Lfd.Nr. 11.1.3 ab Lfd.Nr. 11.1.4 (also über 16 zuviel) ist nichts mit 5 Minuten - da reicht die Millisekunde der Messung. Guckst du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html Auch Moin Vielen Dank für den umfangreichen Bussgeldkatalog,so einen habe ich schon lange gesucht. Gut,so wie sich das jetzt mit den ausführliche
  2. Hier mal eine Frage die etwas "brennt" Mit einem PKW-Anhänger hinter dem Auto hat es von Vorne geblitzt.Ausserhalb geschlossener Ortschaft bei 50 Ausschilderung und Tachoanzeige etwas über 80 km/h.Nichts tragisches,habe aktuell 0 Punkte...aber ich bin mir nicht sicher ob ich die erdachte Lösung von mir dann auch wirklich im Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verwenden soll. Da ich mit einem Anhänger hinter dem PKW unterwegs war ist es ja eine Gespannkombination mit einem ZGG über 3,5 to. ( Summe aus ZGG Zugfahrzeug plus ZGG Anhänger) Nun heisst es ja im Gesetzestext dazu was eine Geschwind
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