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Detective

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  1. Okay, danke! Also ist es wohl, für den Fall, dass mir mein Anwalt keine großen Chancen vor Gericht verspricht, das Schlaueste, wenn ich den Einspruch jetzt noch zurückziehe und den Bußgeldbescheid so hinnehme, wie er ist. Dann übernimmt die Rechtsschutz (hoffentlich) die Anwaltskosten und mit dem Rest muss ich einfach leben. Oder habe ich noch einen Denkfehler? Ich möchte auf keinen Fall die Anwaltskosten zahlen müssen. Das übersteigt ja den Streitwert um ein Vielfaches. Das Fahrverbot und die 2 Punkte sind nicht so schlimm für mich. Viele Grüße
  2. Okay, weißt du einen Paragraphen, in dem ich das genau nachvollziehen kann? Eigentlich dachte ich, dass in einer "Hauptverhandlung über Einspruch gegen Bußgeldbescheid xyz vom aa.bb.2015" nur darüber geurteilt werden könnte, ob der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist oder nicht.
  3. ... später vor Gericht noch möglich? Hallo zusammen, ich bin im November 2015 innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 93 km/h nach Abzug geblitzt worden. (Kommt davon, wenn man bei einem 35 km/h Schleicher nicht die Nerven behält und sich zum Überholen verleiten lässt...) Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich einen Anwalt eingeschalten und Einspruch erhoben. Der Anwalt hat auch einige Unstimmigkeiten an der Messung gefunden, trotzdem kommt es jetzt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Bußgeldbescheid wird mir kein Vorsatz vorgeworfen. Wegen Vorsatz verurteilt zu werden wäre
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