Okay, danke! Also ist es wohl, für den Fall, dass mir mein Anwalt keine großen Chancen vor Gericht verspricht, das Schlaueste, wenn ich den Einspruch jetzt noch zurückziehe und den Bußgeldbescheid so hinnehme, wie er ist. Dann übernimmt die Rechtsschutz (hoffentlich) die Anwaltskosten und mit dem Rest muss ich einfach leben. Oder habe ich noch einen Denkfehler? Ich möchte auf keinen Fall die Anwaltskosten zahlen müssen. Das übersteigt ja den Streitwert um ein Vielfaches. Das Fahrverbot und die 2 Punkte sind nicht so schlimm für mich. Viele Grüße