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enfield123

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  1. So, update: acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen. Die Frage nach Umwandlung des FV in ein doppeltes Bußgeld, hat der SB nur mit einem Vordruck wegen beruflicher Gründe beantwortet. Die kann mein Sohn aber nicht wirklich geltend machen, aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger, ohne Punkte, stadtauswärts etc. Um darauf zu plädieren, muss man wohl vor Gericht. Kann mein Sohn Einspruch einlegen und dann bei der Verhandlung ohne RA (keine RVS) seine Argumente vort
  2. Hallo, danke für die Rückmeldungen, zu 3) ich wollte die nur als Personen nennen, die das FZG benutzen dürfen, nicht als Fahrer angeben - (gelernt aus dem Forum ) @ Diplomat: rauszögern bis zur Verjährung? Sind noch ca. 2 Monate...Wenn ja, wie? zu 4) weiß jemand, wie die in Düsseldorf so drauf sind...???
  3. Hallo Experten, ich habe einen AHB wegen +35km innerorts erhalten = FV und noch nicht beantwortet. Ich war allerdings nicht der Fahrer, sondern ein Familienmitglied mit anderer Meldeadresse. Die Suche hat mir schon gut geholfen, aber ich hätte doch noch einige Fragen: 1) Findet die Behörde das Familienmitglied per EWM auch unter einer anderen Adresse? 2) Wenn ich "nicht mehr weiß", wer gefahren ist, droht evtl. ein FB für alle meine Fahrzeuge? 3) Wenn ich einige Personen angebe (nur den "Täter" erst mal nicht), die mein Fahrzeug auch benutzen, gibt´s dann auch ein FB? 4) Wenn die Behörde den "
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