So, update: acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen. Die Frage nach Umwandlung des FV in ein doppeltes Bußgeld, hat der SB nur mit einem Vordruck wegen beruflicher Gründe beantwortet. Die kann mein Sohn aber nicht wirklich geltend machen, aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger, ohne Punkte, stadtauswärts etc. Um darauf zu plädieren, muss man wohl vor Gericht. Kann mein Sohn Einspruch einlegen und dann bei der Verhandlung ohne RA (keine RVS) seine Argumente vort