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JoPKW

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  1. Oder auch mehr und nur, wenn man Spielchen treibt und dabei den Kürzeren zieht. Nun ja, wenn sich die Behörde schon über 3 Monate Zeit lässt, bis die Anhörung beim Fahrzeughalter eingeht, dann finde ich diese Art der Jahresfristberechnung nicht gerade fair.....
  2. Vielen Dank. Oh, da wird ja aus "einem Jahr" schnell mal "1 Jahr und 5 Monate" :-/
  3. Hallo, bitte erlaubt kurz die folgende allgemeine Frage: Welches Datum wird für die 1-Jahres Frist nicht mehrmals 25kmh zu schnell => Fahrverbot genommen? - Das Tatdatum vom ersten und zweiten Geschwindigkeitsverstoß? - Das jeweilige Rechtskraftsdatum der beiden Bescheide? - Oder ein anderes Datum? Vielen Dank Johannes
  4. Ich habe gerade auf https://www.bussgeldkatalog.org/anhoerungsbogen/ gelesen, dass es darauf ankommen würde, was genau in dem Brief steht: Meine Frage gilt für den Fall, in dem auf dem Anhörungsbogen "Sehr geehrter Herr...., Ihnen wird vorgeworfen...." steht. Also keine Verjährung :-(
  5. Hallo, bitte erlaubt folgende allgemeine Verständnisfrage: wenn z. B. am 01.12.2015 ein Geschwindigkeitsverstoß (z.B. 37kmh zu schnell auf der Autobahn) erfolgt, am 20.02.2016 ein Anhörungsbogen gedruckt wird und dieser am 02.03.2016 beim Halter des Wagens eingeht, ist dann der Vorfall: - noch nicht verjährt, da das Anhörungsschreiben innerhalb der 3 Monate ausgedruckt wurde? oder - verjährt, weil das Anhörungsschreiben nach 3 Monaten angekommen ist? Vielen Dank Johannes
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