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Traude1995

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  1. Was wurde angehoben? Die Grenze von 40? Oder die einzelnen Verwarngelder?
  2. Das ist kein probezeitrelevanter Verstoß! Das ist quasi "garnichts". Wenn das Verwarngeldangebot dazu kommt, dann überweise einfach das Geld. Wie @BamBam schon schrieb: Bei Verstößen dieser Höhe wollen die das nur Geld haben und alles ist gut.Danke dir!Laut folgender Aussage begehe ich also mit unter 10 kmh zu schnell weder einen A- noch einen B-Verstoß, da meine Strafe unter 40 sein wird. Bedeutet, dass ich eigentlich außer dem Bußgeld nichts zu befürchten habe. Bedeutet auch, wenn ich diese Zeilen richtig deute, dass man diese Verstöße, die unter 40 Bußgeld liegen, rein theoretisch unbegrenz
  3. Was ist denn mein Verstoß dann für einer? Und was ist dann ein B-Verstoß?
  4. @QTreiberin: Mir kann man nicht unterstellen, ich hätte nicht aufgepasst, denn ich habe lediglich von den B-Verstößen gesprochen, nicht aber von den A-Verstößen. Mir ging es darum, dass zwei B-Verstöße letztendlich wie ein A-Verstoß geahndet wird.
  5. Hallo, ich habe nun seit 1,5 Jahren meinen Führerschein (derzeit also noch Probezeit) und fahre seit derselben Zeit mit dem Auto täglich zur Arbeit. Vor etwa einem Jahr wurde ich mit dem Auto meiner Eltern mit 11 kmh zu schnell geblitzt - 15 bezahlt und die Sache war erledigt. Bußgeldbescheid wurde aber meinem Vater zugeschickt, nicht mir als Fahrer, da der Wagen ja auf ihn angemeldet ist. Nun habe ich aber seit langer Zeit mein eigenen Wagen und wurde heute von einem mobilen Blitzer in einer 30er Zone mit etwa ~35/40 statt den erlaubten 30 km h geblitzt. Meint ihr, dass es nun wieder bei ein
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