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Bohne1996

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  1. Zwecks Anwalt; besser haben als nicht haben Ja war noch nie auffällig, bis auf einmal falsch parken. Zählt die 4 Monate Regelung auch wenn man erst seit nem 3/4 Jahr fährt ?
  2. Ja muss da mal mit der Versicherung telefonieren. Ich wills herauszögern, da ich den Führerschein gern noch im Urlaub hätte und vorher würd ich noch gern meinen Motorrad führerschein machen. Nein ich kenne die Straßen dort leider nicht, bin beruflich aber sehr viel unterwegs. Mfg Bohne1996
  3. Warum dann Zurückziehen, kann ich ned mehr Zeit rauszögern wenn ich ne Verhandlung laufen lass und wenn sie dann gelaufen ist Rechtsbeschwerde einreichen ? Und ja weiß ich... Und ja hab ne Rechtschutz Versicherung für Verkehrsfälle. Mfg
  4. Hallo, ich hab ein Problem, wurde Inneres mit circa 90km/h bei erlaubten 50km/h geblitzt. Müsste in Baden Württemberg gewesen sein, ich komme aus Bayern. Die Folgen kenn ich, was gibt es für Möglichkeiten den Vollzug der Strafe herauszzögern ? MFG Bohne1996
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