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MrP

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  1. Die Angelegenheit ist beim RA. Sofern gewünscht, kann ich ja über den Ausgang hier informieren.
  2. Danke für die zahlreichen Antworten Eine Rechtsschutz ist vorhanden (ADAC), nur muss ich mich nochmal informieren, ob dort mehr als ein Fall jährlich übernommen wird. Nicht, dass später im Jahr nochmal was passiert und ich dann keinen Anspruch mehr habe.Generell gefragt, würde diese auch die möglichen Gutachterkosten usw. im Falle der Niederlage übernehmen? Wie hätte mein AG sonst vorgehen sollen? Er hat mich ja bereits gedeckt, aber ich kann nachvollziehen, dass er keine Zeit für den Papierkrieg und keine Lust auf eine Fahrtenbuchauflage (wie rth bereits anmerkte) bzw. im Härtefall auf vergl
  3. Hallo allerseits, habe hier bei ähnlichen Fällen bereits kompetente Antworten lesen können und wollte euch kurz meinen Fall schildern: Ich wurde im Firmenwagen offensichtlich durch die Polizei geblitzt (PHK?) - ohne einen Blitz, etwaige Beamte oder ihre Fahrzege gesehen zu haben. Der ursprüngliche Anhörungsbogen ging an meinen Arbeitgeber, nach Rücksprache mit mir teilte er der Behörde mit, dass er aufgrund des Fotos keinen Mitarbeiter identifizieren könne. Deren Antwort besagte, dass er aufgrund seiner Unterlagen wissen zu habe, wer wann welches Fzg. benutze. Da er keine Zeit für ständige B
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