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VWCC

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  1. Moin Moin, Heute kam ein schreiben der zuständigen Polizeidirektion. "Nach Überprüfung des Einsatzortes B206 musste ich feststellen, dass das Zeichen 295 im hinteren Bereich nicht mehr gut lesbar ist (abgefahren/verwittert) Gerade bei Dunkelheit ist das Ende der Fahrbahnbegrenzung nicht mehr wahrzunehmen und ihnen auch somit nicht zum Vorwurf zu machen- nach dem Motto in dubio pro reo. Eine Verwarnung wird nicht erteilt und erstellt." Das hat mal Charakter!
  2. Danke, mal gucken wat ins Haus flattert
  3. Moin Moin, der Einwurf von Blaulicht hilft mir in der Tat überhaupt nicht weiter und beschreibt eine ganz andere Situation. Es ging hier um schnurgerade Landstraße, außerorts, auf der eine ca. 300-400 m lange durchgezogene Linie war, die ich in den Augen eines Polizisten wohl überfahren haben soll. Da gibt es keine Gefahr von wegen irgendwelchen Unfällen, weil ich mit Schwung komme. Ich war ja lang genug hinter der Schnarchnase vor mir, deswegen schrieb ich ja, dass ich max. die letzten Meter der durchgezogenen evtl. erwischt haben könnte. Und angehalten wurd ich dann ja auch wie ich erwähn
  4. Danke erstmal- Überholverbot durch Schild ist dort nicht. Und zu wissen wo in etwa eine durchgezogene Linie ist, find ich schon etwas dürftig,- da kann ja jeder kommen und so eine Behauptung aus der Ferne im Dunkeln aufzustellen.
  5. Moin Moin, mich hat gestern ein Freundlicher darauf hingewiesen, dass ich wohl beim Überholen eine durchgezogene Linie überfahren hätte. Wie er das aus ein paar hundert Metern Entfernung bei Dunkelheit erkannt haben will, lass ich mal dahingestellt, aber OK. Was kostet der Spaß nun? Dazu konnte er mir nichts sagen- ist das ein Überholen unter Misachtung von Verkehrzeichen mit 70 Euro und 1 Punkt? Dachte eigentich eine durchgezogene Linie wäre kein automatisches Überholverbot und das bloße Überfahren wird mit 10-30 Euro sanktioniert.... Vorsatz und Gefährdung würde ich mal ausschließen- w
  6. Ok denn bennene ich sie mal, ist ja keine Lüge- die Scheidung kostet mich eh schon genug. Besten Dank!
  7. Danke erstmal. Also verstehe ich das richtig, dass die 10 Euro wegen Falschparkens meiner Göttergattin gelten, und weil ich Ihren Namen nicht schon früher genannt habe, mir die 28,50?
  8. Moin Moin, habe da mal eine Verständnisfrage zu Parkverstößen. Nachdem ich mich etwas eingelesen habe, scheint es so zu sein, dass der Halter für die auf ihn zugelassenen Fahrzeuge bei Parkverstößen immer haftet. Nun ist es so, dass meine (Noch-) Ehefrau (Trennung läuft seit 06/14) im September mit Ihrem Fzg, das zu diesem Zeitpunkt auf mich zugelassen war, wohl iwie falsch geparkt hat- es kam ein Knöllchen über 10 Euro ins Haus, das ich Ihr zwecks Bezahlung gegeben habe. Wie es kommen musste, hat Sie scheinbar nicht bezahlt, nun kam gestern ein Bußgeldbescheid über 38,50 Euro. Kann
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